STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14365 Thema: Ersuchen des LfV an andere Behörden zur Durchführung von Vor -Ort -Begehungen in für extremistische Veranstaltungen genutzten Veranstaltungsobjekten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Drs. 6/11382 antwortet die Staatsregierung in Bezug auf eine Vor -Ort -Begehung der Bauaufsicht des Erzgebirgskreises in einem Veranstaltungsobjekt (Antwort auf Frage 5): ,Der Verwaltungsverband Wildenstein und das Landratsamt des Erzgebirgskreises wurden daraufhin ersucht, die Geeignetheit des Veranstaltungsraumes zu prüfen '. Das Ersuchen wurde dabei offensichtlich durch das LfV getätigt und stand im Zusammenhang mit dem Auftritt einer als ‚linksextremistisch ' eingestuften Band. Dem Fragesteller liegen Informationen vor, nach denen weitere Ersuchen an insbesondere Bauaufsichtsämter vermutlich durch das LfV getätigt wurden, die zum Ziel hatten, Vereinsräumlichkeiten bzw. sporadisch für Veranstaltungen genutzte Objekte einer Vor -Ort -Begehung zu unterziehen, nachdem in diesen Räumlichkeiten öffentliche oder nichtöffentliche Auftritte von als ‚linksextremistisch' eingestuften Bands stattgefunden hatten oder geplant waren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3416 Dresden, 11. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: In wie vielen Fällen in 2016, 2017 und 2018 (bislang) hat die Staatsregierung bzw. das LfV andere Behörden, insbesondere Bauaufsichtsämter, ersucht, Vor -Ort- Begehungen in für extremistische Veranstaltungen genutzten Veranstaltungsobjekten durchzuführen und wie verteilen sich diese Ersuchen auf die verschiedenen Extremismen sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte? Es wurden keine Ersuchen im Sinne der Fragestellung gestellt. Frage 2: In wie vielen Fällen haben andere Behörden, insbesondere Bauaufsichtsämter, aufgrund des Ersuchens eine Vor -Ort -Begehung durchgeführt und wie verteilen sich die Begehungen auf die verschiedenen Extremismen sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte? Frage 3: Welche Auflagen hatten die durchgeführten Begehungen jeweils zur Folge bzw. wie oft wurden insbesondere für extremistische Veranstaltungen genutzte Objekte in Folge der Begehung für die Durchführungen weiterer Veranstaltungen gesperrt und wie verteilen sich etwaige Sperrungen auf die verschiedenen Extremismen sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. y fre ndlichen rüßen , i l ‘ (d4.4 oland Wöller fre Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-09-11T10:29:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes