STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14366 Thema: Beobachtung „linksextremer" Bands durch das LfV — Aktualisierung der Drs. 6/11383 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage die Begriffe „linksextrem" sowie „Linksextremismus". Die Staatsregierung beantwortet die unter Verwendung dieser Begriffe gestellten Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung dieser Begriffe im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen zugrunde legt. Frage 1: Welche Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw. werden innerhalb des Beobachtungsobjektes „Linksextremistische Musikszene" des LfV aktuell geführt? Frage 2: Seit wann sind die unter 1. genannten Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw. Beobachtungsobjekte des LfV und wann wurden sie zu „Verdachtsfällen" erklärt bzw. entsprechende Prüfvorgänge eingeleitet ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Betreffend die schon vor 2018 als linksextremistisch eingestuften Bands und Liedermacher „Sozialer Fehltritt", „Kummerland" und „Dr. Ulrich Undeutsch" t-' " Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3425 Dresden,11. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11383 verwiesen. Im Jahr 2018 wurden zusätzlich die sächsischen Bands „One Step Ahead", „Fontanelle ", „Endstation Chaos", „Flag Smasher", „Kommando Kronstadt", „Selbztjustiz" und „Social Enemies" dem Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene" zugeordnet . Zudem wurde die Gruppierung „RASH Leipzig" dem Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene" zugeordnet. Die Aktivitäten von „RASH Leipzig" bestehen vorrangig in der Organisation und Veranstaltung einschlägiger Szene -Konzerte. Frage 3: Aufgrund welcher Erkenntnisse werden die oben genannten Bands, Musikgruppen , Liedermacher usw. als „linksextrem" eingestuft? (Bitte konkrete Textauszüge , Aufrufe, usw. angeben.) Die Bewertung erfolgte aufgrund von linksextremistischen Aussagen in den Texten, der öffentlichen Selbstdarstellung und in weiteren Aktivitäten der Interpreten. Betreffend die schon vor 2018 als linksextremistisch eingestuften Bands und Liedermacher „Sozialer Fehltritt", „Kummerland" und „Dr. Ulrich Undeutsch" wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11383 verwiesen. Die Band „One Step Ahead" dokumentiert ihre Zugehörigkeit zur autonomen Szene u. a. durch die Verwendung des Symbols der „Antifaschistischen Aktion" im Band -Logo. In Liedtexten wird teilweise zu Gewalt aufgerufen und die der autonomen Szene eigene Militanz widergespiegelt. Die Musikgruppe „Fontanelle" sieht sich als Vertreter der Subkultur „Red and Anarchist Skinheads" mit anarchistischer und kommunistischer Ausrichtung. Die Lieder der Band rufen zur Gewalt gegen politische Gegner auf und propagieren aggressiven „Klassenkampf '. „Endstation Chaos" bezeichnet sich als „Politpunk/Antifascist Punkrock" -Band. Die Gruppe behandelt in den Liedtexten das Thema „Antifaschismus", propagiert in diesem Zusammenhang Gewalt und lehnt den demokratischen Rechtsstaat ab. Die Band „Flag Smasher" demonstriert die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland deutlich durch die Verwendung entsprechender Symbole und Darstellungen im Band- Logo (Zerschlagen der Landkarte) und auf dem Cover des Demo -Albums (Zertreten der Fahne). In Liedtexten wird gewaltsamer Klassenkampf zur Durchsetzung politischer Ziele propagiert. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Die Musikgruppe „Kommando Kronstadt" bekennt sich durch Namensgebung und Band -Logo zum Anarchismus — die Gruppe nimmt Bezug auf den Matrosenaufstand 1921 in Kronstadt. In den Liedern kommt die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates zum Ausdruck. Die Band „Selbztjustiz" wendet sich in ihren Liedern aggressiv gegen den Staat („Antirepression ") und dessen Institutionen wie Polizei und Bundeswehr. Die Gruppe „Social Enemies" vertritt in öffentlichen Aussagen im Internet und in ihren Texten linksextremistische Positionen der autonomen Szene. Staatlichen Institutionen wird „Repression" unterstellt, politische Gegner werden als „Faschisten" bezeichnet. Die Gruppierung „RASH Leipzig" ist anarchistisch und kommunistisch ausgerichtet. Die Bundesrepublik Deutschland und der demokratische Rechtsstaat werden abgelehnt, das „System" und „die herrschenden Verhältnisse" werden generell infrage gestellt. Frage 4: Wie viele weitere Prüfvorgänge sind beim LfV anhängig gegen Bands, Musikgruppen , Liedermacher usw., bei denen der Verdacht der Zugehörigkeit zum „Linksextremismus" besteht? Derzeit ist kein weiterer derartiger Prüfvorgang beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen anhängig. Frage 5: Wie viele Prüfvorgänge gegen Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw., bei denen der Verdacht der Zugehörigkeit zum „Linksextremismus" bestand, wurden in 2018 bislang abgeschlossen, ohne dass jene Bands, Musikgruppen, Liedermacher usw. anschließend als Beobachtungsobjekte des LfV geführt wurden? Alle Prüfvorgänge im Jahr 2018 wurden mit der Zuordnung der Musikgruppe oder Gruppierung zum Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene" abgeschlossen . ndlichen/Grüßen W.L Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-09-11T10:21:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes