STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14370 Thema: Zahlen zu Geflüchteten in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus dem Artikel der Freien Presse „Jeder zweite Asylbewerber im Kreis [Mittelsachsen] nur noch geduldet" vom 11. August 2018 wird deutlich, dass die Landkreise und kreisfreien Städte zu Zahlen über den bei ihnen lebenden Geflüchteten Auskunft geben können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Geflüchtete leben zum Zeitpunkt der Anfrage jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten (bitte aufschlüsseln nach Menschen im Asylverfahren, Menschen mit Schutzstatus, Geduldete und weitere vollziehbar Ausreisepflichtige beziehungsweise Menschen mit einem Fantasiepapier („Bescheinigung über den Aufenthalt ohne Dokumente ")? Die Antwort ist aus der Anlage ersichtlich. Für die Beantwortung der Fragestellung zu „Menschen mit Schutzstatus" und „Menschen im Asylverfahren" wurden die statistischen Auswertungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. Juli 2018 zugrunde gelegt. Als Menschen mit Schutzstatus wurden die Angaben zu anerkannten Personen nach Art. 16a Grundgesetz, § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG), § 4 Abs. 1 AsylG und § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus der AZR- Statistik zugrunde gelegt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/216 Dresden, 11. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zu Asylbewerbern, die Ausreisepflichtige und Geduldete sind, enthält die AZR-Statistik keine gesonderte Auswertung im Sinne der Fragestellung, sondern lediglich zu allen ausländischen Personen, für die diese Merkmale vorliegen. Angaben zu Personen mit einer „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument " werden im AZR nicht erfasst. Die aus der Anlage ersichtlichen Angaben zu diesen drei Personengruppen beruhen auf den Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte, soweit diese bis zur Beantwortung der Kleinen Anfrage vorlagen. Frage 2: Wie viele Menschen wurden im Jahr 2018 bisher aus den Landkreisen und kreisfreien Städten abgeschoben beziehungsweise „reisten freiwillig" aus (bitte auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? Bis zum 31. Juli 2018 wurden insgesamt 551 Personen nach § 58 Abs. 1 AufenthG abgeschoben. Insgesamt 564 Personen reisten gemäß § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Bis zum 31. Juli 2018 wurden insgesamt 916 Anträge auf freiwillige Ausreisen nach dem REAG/GARP-Programm der Internationalen Organisation für Migration (I0M) bewilligt . Angaben zu den tatsächlichen Ausreisen liegen der Staatsregierung derzeit noch nicht vor. Frage 3: Wie viele Menschen wurden auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2018 zum Zeitpunkt der Anfrage verteilt (bitte auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 13. August 2018 wurden insgesamt 3.624 Personen nach § 50 AsylG auf die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Bautzen 263 Erzgebirgskreis 293 Görlitz 252 Leipzig 234 Meißen 202 Mittelsachsen 303 Nordsachsen 169 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 237 Vogtlandkreis 211 Zwickau 266 Stadt Chemnitz 224 Stadt Dresden 451 Stadt Leipzig 519 Gesamt 3.624 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: In wie vielen Fällen wurde in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Anspruch nach Asylbewerberleistungsgesetz mittels § la AsylbLG eingeschränkt (bitte auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufschlüsseln)? Der Anspruch nach § la Asylbewerberleistungsgesetz wurde im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 13. August 2018 in folgenden Fällen eingeschränkt: Landkreis/Kreisfreie Stadt Kürzungen Bautzen 251 Görlitz keine Angabe Erzgebirgskreis 74 Leipzig 9 Meißen 109 Mittelsachsen 0 Nordsachsen 2 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 69 Vogtlandkreis 18 Zwickau 55 Stadt Chemnitz 35 Stadt Dresden keine Angabe Stadt Leipzig 210 undlichen Zrüßen of. Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14370 Landkreis/Kreisfreie Stadt im Asylverfahren Schutzstatus Geduldete Ausreisepflichtige Bescheinigung Bautzen 773 731 539 635 31 Görlitz 499 1.203 k. A. k. A. k. A. Erzgebirgskreis 662 614 640 k. A. 26 Leipzig 602 857 k. A. 549 117 Meißen 637 1.016 k. A. 419 k. A. Mittelsachsen 805 969 672 704 32 Nordsachsen 433 780 601 k. A. 67 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 605 754 404 366 k. A. Vogtlandkreis 729 1.228 592 631 39 Zwickau 1.010 1.567 546 142 k. A. Stadt Chemnitz 874 3.453 k. A. 647 149 Stadt Dresden 1.328 5.990 k. A. 1.127 381 Stadt Leipzig 1.348 8.140 1.503 1.857 16 2018-09-11T10:21:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes