STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 l01O97 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114374 Thema: Anwendung von Systemen aus dem Bereich der Künstlichen lntelligenz (Kl) der Justiz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Sogenannte Deep-Learning-Systeme aus dem Bereich der Künstlichen lntelligenz kommen bereits in der Justiz verschiedener Länder, so den USA oder Großbritannien dergestalt zum Einsatzn dass sie für Entscheidungen über Strafzumessungen und über Freilassung auf Kaution eingesetzt werden. ln Deutschland beschränkt sich der Einsatz weitestgehend auf weniger kritische Bereiche, wobei die Polizei in Baden- Württemberg und Bayern bereits mit einem System, genannt "PRECOBS" arbeitet, das prognostiziert, von wem nach einem Kriminaldelikt weitere Straftaten zu erwarten sind." Namens und im Auttrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: It FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/13't7 - KLR Dresden, ,//, seotenøer 2018 ìnfwwJoB-M11-¡.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Drêsden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lùr elektronisch signisrte sowie f ür verschllisselle elektron¡sche Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und VeMaltungspostfach; nähere lnformationen unter wwwegvp.de TOB MIT e o Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 1: Beabsichtigt die Staatsregierung derartige Deep-Learning-Systeme bzw. generelle Anwendungen aus dem Bereich der Künstlichen lntelligenz auch in der säch' sischen Justiz zu nutzen? lnnerhalb des bundesweiten Länderprojekts ,,Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs" wird derzeit eine Migrationssoftware entwickelt, die mit Hilfe künstlicher lntelligenz eine automationsunterstützte Migration der aktuellen Grundbucheintragungstexte in eine Datenbankstruktur ermöglichen soll. Ein Einsatz dieses Migrationstools ist nach Fertigstellung und erfolgreicher Pilotierung im Freistaat Bayern ab 2022 auch bei den sächsischen Grundbuchämtern geplant. lm Ubrigen gibt es derzeit keine derartigen Absichten. Frage 2r Kommen bereits auf dem Gebiet der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr seitens der zuständigen Behördenn Gerichte und Staatsanwaltschaften Kl- Systeme ähnlich dem "PRECOBS" zum Einsatz und wenn ja, wo und in welcher konkreten Weise? Frage 3: Werden im Auftrag der Staatsregierung oder unter deren Förderung im Freistaat Sachsen Kl-Anwendungssysteme zur Einführung in der polizeilichen und justiziellen Arbeitspraxis gezielt vorbereitet, und wenn ia, in welcher Form, für welche Ei nsatzrichtungen und m it welcher Ei nsatzentwicklung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Ein Einsatz von ,,Kl-Systemen" bzw. ,,Kl-Anwendungssystemen" im Sinne der Fragestellungen erfolgt auf dem Gebiet der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr seitens der zuständigen Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht und wird auch nicht im Auftrag der Staatsregierung oder unter deren Förderung im Freistaat Sachsen zur Einführung in der polizeilichen und justiziellen Arbeitspraxis gezielt vorbereitet, Er- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw gänzend wird angemerkt, dass es sich bei der Software Precobs nicht um ein Deep- Learning-System aus dem Bereich der Künstlichen lntelligenz im Sinne der Fragestellung handelt. Frage 4: Teilt die Staatsregierung die vorgetragenen Bedenken und Kritiken, derartige Kl- Systeme in der Justiz und hier namentlich auch im Bereich von Prognoseentscheidungen einzusetzenn da selbst bei statistisch einwandfrei arbeitenden Systemen eine Diskriminierungsgefahr, die Gefahr der Überlistung neuronaler Systeme und die Missbrauchsgefahr durch bewusste menschliche Manipulation und eingeschränkte Auswahl von in Frage kommenden Differenzierungskriterien, etwa bei sozialprognostischen Entscheidungen, befürchtet werden und welche Handlungskonsequenzen leiten sich für die Staatsregierung hieraus ab? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Von der Abgabe einer Bewertung wird abgesehen . Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten lnformationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom22. April 2004, Vf.44-l-03). Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-09-12T08:46:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes