STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114375 Thema: Personalbedarf für die JVA Chemnitz als zentrale Einrichtung für den Vollzug von Untersuchungshaftn Jugendhaft, Freiheitsstrafen und anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen für Frauen im Freistaat Sachen und Thüringen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkungr Die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz-Reichenhain ist die zentrale Einrichtung für den Frauenvollzug der Freistaaten Sachsen und Thüringen . Sie vollzieht für beide Freistaaten mit Ausnahme der Abschiebehaft alle Arten der Haft an Frauenn gleich welchen Alters, einschließlich der Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und darüber hinaus auch den Jugendarrest an weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden aus dem Freistaat Sachsen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 31 8-KLR Dresden, 11. September 2018 U TOB MIT tt¡wt tJoB-uIf-t.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmln¡sterium der Justiz Hospilalstraf3e 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.iustiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnl¡nien 3,6,7,8, 11 Parkên und behindertengerechter Zugang úber Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang li¡r elskfonisch sign¡srtê sowie für verschhisselte elektronischè Dokumente nur úber das Elsktronische Ger¡chls- und Verwallungspostfach; nähêre lnformat¡onen unter w.egvp.de o " lusf rzvoLLzucsSÊañr€ Se¡te 1 von 5 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 1: Welche Dienstpostenberechnung wird bezogen auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten bzw. die Anstalt für den Justizvollzug in Regis-Breitingen allgemein und welche konkret im Falle der JVA Chemnitz zu Grunde gelegt? Eine abstrakt-theoretische Dienstpostenberechnung, welche das Personalsoll in den Laufbahngruppen 1 und 2 sowie vergleichbarer Beschäftigter der Justizvollzugsanstalten festlegt, gibt es im sächsischen Justizvollzug nicht, Der tatsächliche Personalbedarf im Justizvollzug errechnet sich grundsätzlich aus dem Verhältnis zwischen den vorhandenen Arbeitskraftanteilen (AKA) und den vorgehaltenen Haftplätzen. Als Maßstab für eine angemessene Personalausstattung wird dabei in Anlehnung an die Personalausstattung der anderen Bundesländer der Personalschlüssel der westdeutschen Flächenländer zugrunde gelegt. lm Bereich der Laufbahngruppe 1 wird seit 2012 eine Personalverteilungsberechnung durchgeführt, um langfristig dem Erfordernis einer gerechten Binnenverteilung des vorhandenen Personals in der Laufbahngruppe 1 zwischen den neun Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt Rechnung tragen zu können. Die Personalverteilungsberechnung zu den jeweiligen Stichtagen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: - Personalbestand in den Justizvollzugsanstalten anhand der zugewiesenen (Plan-)Stellen unter Berücksichtigung von fortlaufenden Personalveränderungen wie z. B. Altersabgänge, Einstellungen, Versetzungen und Abordnungen, - Haftplatzkapazitäten und deren Entwicklung bis zum nächsten Stichtag sowie - Bewertung vollzuglicher Sonderaufgaben und Ermittlung des Zusatzbedarfs für den Werkdienst (Eigen- und Unternehmerbetriebe, Ausbildung für Strafgefangene, sonstiges Personal für die Arbeitsbetriebe) und Zenlrale Dienste (2. B. Diensthundeführer , Fachkraft für Arbeitssicherheit/Brandschutz/Qualitätsmanagement). ln der Personalverteilungsberechnung vom November 2014 wurde ein anstaltsbezogener Sonderbedarf für die Sozialtherapie in der Justizvollzugsanstalt Waldheim, die Abteilung Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Bautzen sowie für die Haftplätze für Strafgefangene mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw in den Justizvollzugsanstalten Bautzen und Dresden, den Jugendstrafvollzug in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen, den Jugendstrafvollzug, die Mutter-Kind- Abteilung und die sozialtherapeutische Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz und das Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig festgelegt, der in den nachfolgenden Aktualisierungen beibehalten wurde. lm August 2017 wurde die Personalverteilungsberechnung zum Stichtag 1. Januar 2018 aktualisiert. Für die Justizvollzugsanstalt Chemnitz wurde die Erhöhung um 96 Haftplätze (davon 80 Haftplätze offener Vollzug, 15 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, 1 zusätzlicher Platz Jugendarrest) auf insgesamt 351 Haftplätze bei der Berechnu ng berücksichtigt. Frage 2: Gibt es eine Differenz zwischen der bei der Personalplanung zu Grunde gelegten angenommenen Kapazität an Haftplätzen und der tatsächlichen im laufenden Haftjahr vorgehaltenen Haftplatzkapazität und wenn ja, wie sieht dieser für die einzelnen Justizvollzugsanstalten im Freistaat Sachsen und namentlich für die JVA Chemnitz aus? Die Haftplatzkapazität der sächsischen Justizvollzugsanstalten zum Stand 13. August 2018 und die im Personalverteilungskonzept zum Stand 1. Januar 2018 berücksichtigten Haftplätze ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: J ustizvol lzu gsanstalt bzw. Jugendstrafvollzugsanstalt Belegungsfähigkeit gesamt (inklusive Jugendarrest ) berücksichti gte Haftplätze nach dem Personalverteilungskonzept Bautzen 462 462 Chemnitz 351 351 Dresden 819 819 Görlitz 209209 Leipzig (mit Krankenhaus) 516 516 Regis-Breitingen 333 347 Torgau 280 292 Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Justizvol lzugsanstalt bzw. Jugendstrafvollzugsanstalt Belegungsfähigkeit gesamt (inklusive Jugendarrest ) berücksichti gte Haftplätze nach dem Personalverteilungskonzept Wddheim 408 408 Zeithain 395 395 Zwickau 162 162 Summe 3.935 3.961 Die Haftplatzreduzierung bei der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen erfolgte im Zusammenhang mit der Einrichtung der Suchttherapiestation und bei der Justizvollzugsanstalt Torgau auf Grund von Baumaßnahmen im Funktionsgebäude. Frage 3: lst es zutreffendn dass die tatsächlich durch die JVA Chemnitz vorgehaltene bzw. bereitgestellte Kapazität 325 Haftplätze beträgt, der Personalbedarfsberechnung aber nur 260 Haftplätze zu Grunde gelegt werden und wenn jan aus welchen Erwägungen und auf welcher sachlichen sowie rechtlichen Grundlage? Die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt Chemnitz liegt aktuell bei 351 Haftplätzen ; davon 256 im geschlossenen Vollzug, S0 im offenen Vollzug und 15 Plätze für den Jugendarrest. Zuvor hatte die JVA eine Belegungsfähigkeit von 260 Plätzen (241 Hattplätze im geschlossenen Vollzug, S Haftplätze im offenen Vollzug und 14 Plätze für den Jugendarrest). Bereits für die Personalverteilungsberechnung zum Stichtag 1. Januar 2018 wurde für die Justizvollzugsanstalt Chemnitz eine Haftplatzkapazität in Höhe von 351 Haftplätzen zu Grunde gelegt. Frage 4: lst es richtig, dass im Falle der JVA Chemnitz damit der Personalbedarfsberechnung Haftplatzzahlen zugrunde gelegt werden, die sich auf den tatsächlichen Kapazitäts- bzw. Belegungsstand des Jahres 2009 beziehen und wodurch rechtfertigt sich dies? Se¡te 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Es ist nicht richtig, dass der Personalbedarfsberechnung Hattplatzzahlen zugrunde gelegt werden, die sich auf den tatsächlichen Kapazitäts- bzw. Belegungsstand des Jahres 2009 beziehen. ln der Justizvollzugsanstalt Chemnitz standen von Januar bis September 2009 409 Haftplätze (inklusive 14 Plàlze im Jugendarrest) und von Oktober bis Dezember 2009 458 Haftplätze (inklusive 14 Plätze im Jugendarrest) zur Verfügung . lm Jahr 2009 war die Justizvollzugsanstalt Chemnitz durchschnittlich mit 357 Gefangenen belegt. Zu den Haftplatzkapazitäten, die der Personalverteilungsberechnung zu Grunde gelegt werden, wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3 Bezug genommen. Bis einschließlich 1. August 2018 war die Justizvollzugsanstalt Chemnitz im Jahr 2018 mit durchschnittlich 267 Gefangenen belegt. Frage 5: Welche sofoftigen Faktoren zieht das Justizministerium bei der Berechnung des Personalbedarfs der einzelnen Justizvollzugsanstalten generell und welche im Falle der JVA Chemnitz als zentrale Einrichtung für den Frauenvollzug der Freistaaten Sachsen und Thüringen, also wegen der Spezifik, heran? Es ist nicht klar, was mit den Worten ,,sofortige Faktoren" gemeint ist. Sollte mit der Frage etwa nach unerwartet eintretenden Umständen gefragt sein, die Auswirkungen auf den Personalbedarf haben können, ist auszuführen, dass als solche Umstände krankheitsbedingte und sonstige Ausfall- und Abwesenheitszeiten, die Aufnahme besonders gefährlicher Straftäter oder ein möglicher vorübergehender Personalmehrbedarf durch Baumaßnahmen anzusehen sein können. Diese Umstände werden bei der stichtagsbezogenen Personalverteilungsberechnung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2018-09-12T10:11:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes