STAATSMINISTERIU[4 DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau -Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114377 Thema: Personelle Besetzung des Aus- und Vorführdienstes in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Personalschlüssel, den die einzelnen Justizvollzugsanstalten im Freistaat Sachsen und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen hinsichtlich der Aus- und Vorführdienste vorhält bzw. vorhalten können in den Jahren 2010 bis erstes Halbjahr 2018 entwickelt (bitte getrennt für jede JVA/JSA)? Als Personalschlüssel wird der Personalbestand in vorhandenen Arbeitskrattanteilen je vorgehaltenen Haftplätzen verstanden. Personalschlüssel zu Aus- und Vorführdiensten für den sächsischen Justizvollzug werden grundsätzlich statistisch nicht erfasst. Aufgrund einer temporären Berichtspflicht der sächsischen Justizvollzugsanstalten liegen jedoch für die Zeit von 2011 bis einschließlich 1. Quartal 2016 Personalschlüssel für Aus- und U FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsm¡nister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 1 0408/1 3/1 320 - KLR Dresden, 11. September 2018 r JUSIIãlOLlZUcSggAMlE riruvwJoB-MlT-r.DÊ Hausanschrlft: Sächs¡sches Staatsmin¡sterium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür elektronisch signierte sow¡e f úr verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Eleklron¡sche Gerichts- und VeMaltungspostfach; nähere lnformalionen unter w.egvp.de TOB MIT 1' o Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Vorführungen für den gesamten sächsischen Justizvollzug vor. Hierzu wird auf die Anlage verwiesen. Von einer weitergehenden Beantwortung wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen . Weitere Daten oder eine Aufschlüsselung der vorstehend genannten Personalschlüssel auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen werden rückwirkend wegen des hierfür erforderlichen Aufwandes nicht erhoben. Die nachträgliche Erfassung des Personalschlüssels für Aus- und Vorführdienste kann lediglich über die sogenannten Passierscheine der Gefangenen erhoben werden. Auf diesen sind die Anzahl der Bediensteten, die die Aus- und Vorführung begleitet haben, sowie der Zeitumfang vermerkt. Für die umfassende Beantwortung der Kleinen Anfrage wären danach alle Personalakten der von 2010 bis zum 1. Halbjahr 2018 im sächsischen Justizvollzug gewesenen Gefangenen zu sichten. Von der Auswertung der Akten bei den sächsischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis- Breitingen wird abgesehen, weil der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig und ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Justizbehörden nicht zu leisten wäre. Es wären mehr als 80.000 Gefangenenpersonalakten händisch auszuwerten. Bei einer anzulegenden Auswertungsdauer von zehn Minuten pro Akte wären mehr als 550 Arbeitstage für die Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlich. Die Staatsregierung kommt daher bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage in der gewünschten Detaillierung auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung nicht zu leisten ist. Frage 2z Nach welchen Kriterien bestimmt das Sächsische Staatministerium der Justiz bei der Personalplanung den Bedarf an Aus- und Vorführdiensten für die JVAs bzw. die JSA Regis-Breitingen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN * Frage 3: ln welcher Weise werden besondere Mehrbelastungen für den Aus- und Vorführdienst , die aus dem Profil der jeweiligen JVA/JSA (U-Haftvollzugn Spezifik Frauenvollzug etc.) resultieren, bei der Berechnung des Personalschlüssels für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) berücksichtigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Eine abstrakt-theoretische Personalbedarfsberechnung, welche das Personalsoll der Justizvollzugsanstalten festlegt, gibt es im sächsischen Justizvollzug nicht. Der tatsächliche Personalbedarf im Justizvollzug errechnet sich grundsätzlich aus dem Verhältnis zwischen den vorhandenen Arbeitskraftanteilen und den vorgehaltenen Haftplätzen. Als Maßstab für eine angemessene Personalausstattung wird dabei in Anlehnung an die Personalausstattung der anderen Bundesländer und hier insbesondere der Flächenländer West zugrunde gelegt. lm Personalverteilungskonzept des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz findet der Personalbedarf für Aus- und Vorführungen keine gesonderte Berücksichtigung, da alle sächsischen Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis- Breitingen Aus- und Vorführungen zu gewährleisten haben. Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Tabelle Seite 3 von 3 Kleine Anfrage Drs-Nr. 6/14377 Anlage Hinweis: Aus- und Vorführdienste Personalschlüssel in AKA je Haftplatz Bemerkung 2011 0,0016 Für das Kalenderjahr 2011 wurden lediglich die Sitzungsdienste bei Gerichten exklusive der Fahrzeiten erhoben. Im Übrigen haben die Justizvollzugsanstalten Bautzen, Chemnitz und Torgau für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2011, die Justizvollzugsanstalten Dresden, Görlitz, Leipzig, Zeithain, Zwickau und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2011 und die Justizvollzugsanstalt Waldheim für den Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember 2011 berichtet. 2012 0,0013 Für das Kalenderjahr 2011 wurden lediglich die Sitzungsdienste bei Gerichten exklusive der Fahrzeiten erhoben. Im Übrigen bestand lediglich für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2012 für die sächsischen Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen eine Berichtspflicht. 2013 0,0091 2014 0,0100 2015 0,0087 2016 0,0100 Die Berichtspflicht für die sächsischen Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen bestand lediglich bis zum I. Quartal 2016. Unter dem Begriff der Aus- und Vorführdienste wurden die Übernahme des Sitzungsdienstes bei Gerichten inklusive Fahrzeiten, der Krankenhausüberwachung, der Aus- und Vorführung zum Arztbesuch und aus verfahrenstechnischen Gründen sowie die Ausführungen aus behandlerischen Gründen erfasst. Frage 1: Wie hat sich der Personalschlüssel, den die einzelnen Justizvollzugsanstalten im Freistaat Sachsen und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen hinsichtlich der Aus- und Vorführdienste vorhält bzw. vorhalten können in den Jahren 2010 bis erstes Halbjahr 2018 entwickelt (bitte getrennt für jede JVA/JSA)? KA6-14377 KA6-14377-Anlage 2018-09-12T10:12:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes