STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14380 Thema: Hausdurchsuchung wegen Wasserbombenbeschaffung in Leipzig am 26. Juli 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Suche nach Belegen für Kauf, Bestellung oder Besitz von Wasserbomben gab es lauf Stadtmagazin Kreuzer am 26. Juli 2018 eine Hausdurchsuchung in Leipzig-Connewitz. (vIg. https://kreuzerleipzig .de/2018/08/14/1eipziger-polizei-sucht-wasserbomben/) Aus einem Zwischenfall im Studentenluxuswohnheim Staytoo am Abend des 17. Juni 2018 wird seitens der Polizei der der Tatvorwurf der ,gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und tätlicher Beleidigung' gemacht, der mutmaßlich zu dieser Durchsuchung führte. Der Beschuldigte soll laut des Berichts von den Beamrinnen während der Durchsuchung seiner Wohnung auf seine Zugehörigkeit zur aktiven Fanszene des Vereins BSG Chemie Leipzig befragt worden sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchen konkreten Straftatvorwürfen bzw. Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen basiert dieser bzw. wie viele weitere Durchsuchungsbeschlüsse ? Das Ermittlungsverfahren wurde wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs eingeleitet . In diesem Zusammenhang wurde ein Durchsuchungsbeschluss bei einem Beschuldigten vollstreckt. Es wird gegen einen Beschuldigten und neun bislang unbekannte Tatverdächtige ermittelt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/33 Dresden, 13. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVIIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Polizeibeamtinnen welcher Dienstellen waren an der Durchsuchung beteiligt und welches Ergebnis hatte die Durchsuchung? An der Durchsuchung waren insgesamt 15 Polizeibeamte der Polizeidirektion Leipzig, des Landeskriminalamtes Sachsen und des Präsidiums der Bereitschaftspolizei beteiligt . Im Ergebnis der Durchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt. Frage 3: Aus welchen Gründen befragten die durchsuchenden Polizeibeamtinnen den Beschuldigten nach seiner Zugehörigkeit zur Fanszene der BSG Chemie Leipzig bzw. in welchem Sachzusammenhang steht diese Information mit dem Ermittlungsverfahren ? Die durchsuchenden Polizeibeamten sprachen den Beschuldigten nach erfolgter Belehrung im unter Frage 1 benannten Ermittlungsverfahren aufgrund der Situation vor Ort ganz allgemein auf seine Sympathien für die BSG Chemie Leipzig an. Der Beschuldigte trug ein T-Shirt der genannten Fußballmannschaft, Poster und weitere Fanartikel der BSG Chemie Leipzig wurden in der Wohnung festgestellt. Die geführte Konversation im Sinne der Fragestellung zwischen den Polizeibeamten und dem Beschuldigten erfolgte ohne einen konkreten Ermittlungszweck. Frage 4: Welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen laufen in den unter 1. erwähnten Ermittlungs -/Strafverfahren gegen wie viele Personen und handelt es sich dabei auch um ein Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch (wenn ja: bitte mit Aktenzeichen angeben)? Es wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus kann die Frage nicht beantwortet werden. Eine Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des § 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Frage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungsansätzen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Frage hindern auch eine Beantwortung der Frage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSTv11NISTER1UM DES INNERN Eine Abwägung der Informationsinteressen der Fragestellerin mit dem Interesse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten der Abgeordneten. Das Interesse der Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 Verfassung des Freistaates Sachsen verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut . Bei vollständiger Beantwortung der Frage wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das Informationsinteresse der Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Verwirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvorwürfe den/dem/der Beschuldigten eröffnet werden. fr, undlicheyf Grüßen / p w../ .Prof/Dr. Roland 1/1/ öller Freistaat SAC1-I SEN Seite 3 von 3 2018-09-13T09:37:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes