STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ WiXëiisuu SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h a rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 't040Ê.t13t1322 - KLR Dresden, z/?. Septemøer2ol8 Kle-ine Anfrage der Ab.geordneten Katja Meier (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114381 Thema: Mobiltelefone in Sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausfuhrungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: ln einem lnteruiew mit der Süddeutschen Zeitung vom 14. August 2018 äußert sich Justizminister Sebastian Gemkow zur Notwendigkeit der Errichtung von zwei Mobilfunk-Störsendern in den Untersuchungshaftabteilungen der Justizvollzugsanstalten Dresden und Leipzig. Er gibt an, dass im Jahr 2017 in den sächsischen Justizvollzugsanstalten 281 illegal eingebrachte Mobiltelefone aufgefunden worden sind. Darauf seien ,,oft lnhalte gefunden worden, die strafbar sind", so insbesondere Kinderpornografie und die Verabredung von Drogengeschäften. Ferner könne durch den Einsatz von Störsendern der Personaleinsatz im Rahmen von Haftraumkontrollen verringert werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: TOB MIT rmßE?lldlrüßlfÐnEr| ttwwJoB-ütT.tDÊ Hausanschrift: Sächslsches Staatsm¡nister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz. sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7, I, l1 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für elêktronisch signierte sowis für verschlüsselts êlêktronische Dokumentê nur über dâs EleKron¡schs Gerichts- und VeMaltungspostfach; náhere lnformationen untsr w.egvp.de o Seite 1 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage l: Wie wird nach dem Fund von illegal eingebrachten Mobiltelefonen konkret mit diesen verfahren und in welcher Form ist dieses Verfahren anstaltsübergreifend geregelt? Der Anstaltsleiter kann, soweit ein Auslesen des Mobiltelefons möglich ist, auf Grundlage der $ 81 SächsStVollzG, $ 47a SächsUHaftVollzG, $ 69a SächsJStVollzG bzw. $ 86 SächsSWollzG das Auslesen von Datenspeichern schriftlich anordnen. Die sächsischen Justizvollzugsanstalten haben alle sichergestellten Mobiltelefone an die Staatsanwaltschaften zu übersenden. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß S 115 OW|G vorliegt, Sofern das Mobiltelefon nicht bei der Staatsanwaltschaft verbleibt, wird es von der Anstalt aufbewahrt. Mobiltelefone, die keiner Person zuzuordnen sind, werden wie Fundsachen behandelt. Frage 2: Bei wie vielen der 281 im Jahr 2017 und der 2018 bis zum Stichtag 31.7.2018 in den sächsischen Justizvollzugsanstalten aufgefundenen illegal eingebrachten Mobiltelefonen wurde auf Grundlage von S 8l SächsStVollzG, S 47 a SächsUHaftVollzG bzw. S 69 a SächsJStVollzG das Auslesen angeordnet? Wie wurde mit den übrigen aufgefundenen Mobiltelefonen verfahren? (Bitte nach Rechtsg ru nd lage u nd Anstalten getren nt aufsch lüssel n. ) Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Mobiltelefone zu entnehmen, bei denen im abgefragten Zeitraum das Auslesen auf Grundlage des $ 81 SächsStVollzG, $ 47a SächsUHaftVollzG bzw. $ 69a SächsJStVollzG angeordnet wurde. JVA/JSA $ 8l SächsStVollzG $ 47a SächsUHaftVollzG $ 69a SächsJStVollzG Bautzen Chemnitz 2 37 20Dresden 13 auf beide Grundlagen gestützt Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENffi JVA/JSA $ 69a SächsJStVollzG $ 8l SächsStVollzG $ 47a SächsUHaftVollzG Görlitz Leipzig mit Krankenhaus 1 Regis- Breitingen 7 I Torgau 3 Waldheim 5 Zeithain Zwickau lm Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 venruiesen Frage 3: Bei wie vielen der 281 im Jahr 2017 und der 2018 bis zum Stichtag 31.7.2018 in den sächsischen Justizvollzugsanstalten aufgefundenen illegal eingebrachten Mobiltelefonen wurde auf Grundlage der Strafprozessordnung eine Beschlagnahme angeordnet? (Bitte nach Anstalten und Haftart getrennt aufgeschlüsselt angeben.) Frage 4: ln welchen der in der Antwort zu Frage 3 und 4 angegebenen Fälle wurde beim Auslesen des Mobiltelefons jeweils welche strafrechtlich relevanten lnhalte festgestellt ? Wie oft wurde dabei Kinderpronografie aufgefunden, wie oft wurde das Mobiltelefon zur Verabredung von Drogengeschäften genutzt? (Bitte nach Rechtsgrundlage für das Auslesen des Datenspeichers sowie nach Anstalten getrennt aufgeschlüsselt angeben.) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 und 4 Frage 4 wird hier dahingehend ausgelegt, dass auf die Fragen 2 und 3 Bezug genommen wird. Die Formulierung ,,strafrechtlich relevante lnhalte" wird dahingehend ausgelegt , dass der Anfangsverdacht einer Straftat angenommen wurde. Seite 3 von 6 STAATSMIN¡STERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Der Staatsregierung liegen vor diesem Hintergrund im Hinblick auf die im Justizvollzug von Gefangenen venryendeten Mobiltelefone folgende die Frage nicht vollumfänglich erschöpfende lnformationen vor: Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die zur vollständigen Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften und des sächsischen Justizvollzuges erlangt werden . Ob in einem Verfahren eine Beschlagnahme von einem in der Justizvollzugsanstalt aufgefundenen Mobiltelefon angeordnet wurde, wird in den Datenbanken der Seite 4 von 6 Jahr JVA Verdacht einer Straftat 2013 Leipzig mit Krankenhaus a Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 2014 Waldheim a Besitz kinderpornog raphischer Schriften 2015 Bautzen a Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Waldheim o Besitz kinderpornographischerSchriften o Enruerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften 2016 Zeithain a Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Dresden a Besitz j ugendpornog raphischer Schriften Görlitz a Verbrechensverabredung, versuchte Nötigung, versuchte Strafvereitelung 2017 Leipzig mit Krankenhaus a Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 2018 Dresden a Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften Bedrohunga STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw sächsischen Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Ebenso wenig findet eine Erfassung der zur Beantwortung von Frage 4 notwendigen Erkenntnisse statt. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche bei den sächsischen Staatsanwaltschaften geführten Vorgänge, die im Zusammenhang mit einem in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt aufgefundenen Mobiltelefon stehen, händisch auswerten würde. lm Jahr 2017 wurden in sächsischen Justizvollzugsanstalten 281 Mobiltelefone, im Jahr2018 (zum Stichtag: 31. Juli 2018) bisher 192 Mobiltelefone sichergestellt. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man insgesamt 473 Akten händisch auswerten würde. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur VeÉügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufiruendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 473 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 30 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berucksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 5: Auf welche konkreten Kontrollhandlungen durch das Personal kann nach Ansicht der Staatsregierung nach Errichtung von Störsendern in den Untersuchungshaftabteilungen der Justizvollzugsanstalten Dresden und Leipzig verzichtet werden? (Bitte den durchschnittlichen wöchentlichen Personalaufuvand für die jeweilige Maßnahme in den Abteilungen angeben.) Die Justizvollzugsanstalten sind gehalten, insbesondere in der Zeit zwischen Nachteinschluss und morgendlichem Aufschluss jeden Haftbereich des geschlossenen Vollzuges möglichst mehrmals pro Nacht mit einem Mobilfunkdetektionsgerätzu kontrollieren. Durch die Errichtung von Störsendern kann auf die Kontrollen mit mobilen Mobilfunkdetektionsgeräten in den detektierten Bereichen verzichtet werden. Bei den weiterhin erforderlichen Streifengängen und Kontrollen können sich die Bediensteten auf andere Aufgaben konzentrieren. Dienstposten werden durch die Einrichtung von Mobilfunkblockungsanlagen nicht eingespart. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2018-09-13T16:48:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes