STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/14384 Thema: Betreuung Pflegebedürftiger in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegebedürftige wurden in Sachsen in Pflegeheimen zwischen 2014 und 2018 betreut/ gepflegt? (Bitte jeweils nach Jahren und Pflegestufe der Pflegebedürftigen aufschlüsseln .) Zur Anzahl der Pflegebedürftigen, die in Pflegeheimen zwischen 2013 und 2015 betreut / gepflegt wurden, vgl. Anlage 1. Weitere statistische Erhebungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Wie viele Pflegebedürftige wurden in Sachsen zwischen 2014 und 2018 zu Hause durch Angehörige betreut/ gepflegt? (Bitte jeweils nach Jahren und Pflegestufe der Pflegebedürftigen aufschlüsseln .) Statistische Erhebungen darüber, wie viele Pflegebedürftige in Sachsen zwischen 2014 und 2018 Zuhause durch Angehörige betreut/ gepflegt wurden, liegen der Staatsregierung nicht vor. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen erfasst die Daten von Pflegebedürftigen mit Kombinationsleistungen . Das sind von ambulanten Pflegediensten betreute Pflegebedürftige , bei denen ein Teil der Pflege unter Zuhilfename des Pflegegelds in eigener Regie realisiert wird, meist als Pflege durch Angehörige. Man spricht deshalb hier von einer Kombination aus Geld- und Sachleistungen. Daten darüber liegen bis zum Jahr 2015 vor (siehe Anlage 2). Frage 3: Mit welchem durchschnittlichen Personalschlüssel wurden im Zeitraum zwischen 2014 und 2018 Pflegebedürftige in den einzelnen Pflegestufen in sächsischen Pflegeheimen betreut/ gepflegt? (Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln.) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/753 Dresden, 12. .September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTFRHJM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Ausgestaltung der Personalschlüssel in Pflegeheimen ist Sache der Pflegeselbstverwaltung . Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist vom Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI) an die Pflegekassen übertragen worden. Eine wichtige Grundlage für die Personalschlüssel in Pflegeheimen ist der Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege in Sachsen. Hier sind Personalrichtwerte in Bandbreiten vereinbart. Dieser Rahmenvertrag wurde und wird nur zwischen den Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern und den Trägern der stationären Pflegeeinrichtungen verhandelt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist daran nicht beteiligt. Die Festlegung des für eine konkrete Einrichtung geltenden Personalschlüssels erfolgt zwischen dem Träger des Pflegeheims und einer Vertretung der Kostenträger (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) im Versorgungsvertrag bzw. im Rahmen der Pflegesatzverhandlung. Frage 4: Wie viele Pflegefachkräfte mit einer deutschen und wie viele Pflegefachkräfte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit haben in Sachsen zwischen 2014 und 2018 in Pflegeheimen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Pflegepersonal aufgenommen? (Bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeit sowie Pflegeart-Altenpflege, Gesundheitspflege , etc.-aufschlüsseln.) Statistische Erhebungen darüber, wie viele Pflegefachkräfte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Sachsen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Pflegepersonal aufgenommen haben, liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Wie viele Pflegefachkräfte wurden zwischen 2014 und 2018 in Sachsen ausgebildet? (Bitte jeweils nach Jahren und Fachrichtung aufschlüsseln.) Folgende Anzahl von Pflegefachkräften wurden zwischen 2014 und 2018 ausgebildet: Altenpflege (Anzahl der Schüler je Schuljahr) Freistaat SACHSEN 1. Ausbildungs- 2. Ausbildungs- 3. Ausbildungs- 4. Ausbildungsjahr jahr jahr jahr* 2013/2 1.758 1.439 1.341 97 014 2014/2 1.606 1.596 1.362 89 015 2015/2 1.654 1.539 1.484 134 016 2016/2 1.622 1.415 1.427 74 017 2017/2 1.681 1.444 1.327 74 018 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Anzahl der Schüler je Schuljahr) 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 2013/2 98 96 110 014 Seite 2 von 3 2014/2 133 95 015 2015/2 99 115 016 2016/2 127 91 017 2017/2 129 116 018 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCl-lERSCl-lUTZ 104 95 117 97 Freistaat SACHSEN Gesundheits- und Krankenpflege (Anzahl der Schüler je Schuljahr) 1. Ausbildungsjahr 2013/2 1.153 014 2014/2 1.168 015 2015/2 1. 1.250 016 2016/2 1.194 017 2017/2 1.252 018 Mit freundlichen GJüßen I / ' -~ !1 l ~. Llttl Barbara Kleps~---·· Seite 3 von 3 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 981 1.021 990 975 1.017 1.032 1.030 1.003 1.016 1.037 Anlage 1 zur KA 6/14384 In stationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige in Sachsen im Dezember fiir ausgewählte Jahre bis 2015 Merkmal 2015 2013 Insgesamt 54 091 50 534 männlich 15 330 13 816 weiblich 38 761 36 718 Pflegestufe I 19 287 18 000 Pflegestufe II 23 554 22 301 Pflegestufe III einschließlich Härtefälle 10 976 9 966 noch keiner Pflegestufe zugeordnet 274 267 darunter teilstationär Betreute 4 976 4 025 Prozentualer Anteil männlich 28,3 27,3 Prozentualer Anteil Pflegestufe I 35,7 35,6 ... Pflegestufe II 43,5 44,1 ... Pflegestufe III einschließlich Härtefälle 20,3 19,7 ... noch keiner Pflegestufe zugeordnet 0,5 0,5 Prozentualer Anteil teilstationär 9,2 8,0 In der Gesamtzahl der stationär betreuten Pflegebedürftigen werden auch die teilstationär betreuten mit berücksichtigt. (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz. Januar 2017 Anlage 2 zur KA 6/14384 Ambulante Pflegedienste, Beschäftigte und betreute Pflegebedürftige in Sachsen am 15. Dezember für ausgewählte Jahre bis 2015 Merkmal 2015 2013 2009 2005 2001 Ambulante Pflegedienste insgesamt 1068 1052 997 913. 879 mit freigemeinnützigem Träger 325 312 290 289 289 mit privatem Träger 736 728 697 618. 581 mit öffentlichem Träger 7 12 10. 6: 9 Beschäftigte insgesamt 24 20122 412 .17 048 13 76212 050 Beschäftigte in der Grundpflege 16 608 15 911 12 310 9 762 7 982 Vollzeitbeschäftigte 7 710 7 779 5 993 5 034 männliche Beschäftigte 2 791 2 492 1 526 betreute Pflegebedürftige insgesamt 49 618 43 359 37 087 31 310 32 980 unter 15 Jahren 184 114 129 34; 122 15 bis unter 65 Jahre 4 520. 3 976 3 111 2 558 2 855 65 und mehr Jahre 44 914 39 269 33 847 28 718 30 003 Betreute je 1000 Einwohner 12,1 10,7 8,9 7,3 7,5 Betreute je Beschäftigtem 2, 1 1,9 2,2 2,3 2, 7 darunter Pflegebedürftige mit Kombinationsleistungen 25 831 18 177 13 291 5 416 4 264 Anteil Pflegebedürftige mit Kombinationsleistungen 52,1 41,9 35,8 17,3 12,9 (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, November 2016) 2018-09-13T16:16:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes