STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14386 Thema: Datensysteme des LfV sowie personengebundene und beobachtungsunterstützende Hinweise — Nachfrage zur Kleinen Anfrage zu Drs. 6/14066 — Nachrichtendienstliche Datensysteme LfV Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche personengebundenen Hinweise und welche beobachtungsunterstützenden Hinweise zu in den durch das LfV geführten Datensystemen gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten sind, vergleichbar zu den personengebundenen (PHW) und ermittlungsunterstützenden Hinweisen (EHW) in den Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei, derzeit in den Datensystemen des LfV verfügbar? (Bitte aufstellen nach Datensystem!) Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen speichert personenbezogene Daten auf Grundlage vorliegender tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten gemäß § 2 Absatz 1 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz . Im Sinne der Fragestellung werden dabei zu den erfassten Personen Angaben über deren Verhältnis zur Gewaltanwendung, Bezüge zu Waffen und zum Drogenkonsum sowie politisch motivierte Straftaten gespeichert. Außerdem werden sogenannte „Reichsbürger" und „Selbstverwalter" gespeichert. Die Speicherung findet im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) statt. Frage 2: Wie viele Personen sind mit welchen personengebundenen Hinweisen zum Stichtag 01.07.2018 in welchen durch das LfV geführten Datensystemen gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach personengebundenen Hinweisen sowie Datensystem des LfV!) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3418 Dresden, 14. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Personen sind mit welchem beobachtungsunterstützenden Hinweis zum Stichtag 01.07.2018 in welchen durch das LfV geführten Datensystemen Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach beobachtungsunterstützenden Hinweisen sowie Datensystem des LfV!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es findet keine Differenzierung in personengebundene und beobachtungsunterstützende Hinweise statt. Die Angaben sind i. Ü. der folgenden Tabelle zu entnehmen: Speichermerkmal Anzahl der Personen Drogenkonsument eine niedrige zweistellige Anzahl Bezug zu Waffen eine niedrige dreistellige Anzahl politisch motivierte Straftat eine mittlere vierstellige Anzahl Reichsbürger und Selbstverwalter 1.580 Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen ) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage - und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Frage- und Auskunftsrecht nicht schrankenlos. Bei der Entscheidung ist eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und den Geheimschutzbelangen, insbesondere unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsgrades, durchzuführen. Im vorliegenden Fall sind Geheimschutzbelange betroffen, weil eine Offenlegung von weiteren statistischen Angaben und gespeicherten Daten aus NADIS der Wahrung von Geheimhaltungsbedürfnissen entgegensteht. Die Veröffentlichung würde Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde sowie deren operative Tätigkeit zulassen. Die Möglichkeiten einer weiteren Aufklärung würden dadurch erheblich erschwert oder sogar teilweise unmöglich. Dies würde die weitere Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Das schutzwürdige Interesse des Freistaates Sachsen an der wirksamen Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und damit das Staatswohl würden erheblich beeinträchtigt. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Seite 2 von 3 STAATS111N1STERIUM DES INNERN Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheim haltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt . Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. it frdundlichen Grüßen roi brlRolarici Wölrer Freistaat SEN Seite 3 von 3 2018-09-14T09:18:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes