STAATSM1N1STERTUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14387 Thema: Datenübermittlung im Einzelfall aus den Datensystemen des UV an sächsische Behörden — Nachfrage zur Kleinen Anfrage zu Drs. 6/14066 — Nachrichtendienstliche Datensysteme LfV Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung beantwortet Frage 3 der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/14066 wie folgt: „Automatisierte Datenübermittlungen an Datensysteme anderer sächsischer Behörden Erfolgen durch das LfV Sachsen nicht. Personenbezogene Daten werden im Einzelfall vom LfV Sachsen an andere Behörden übermittelt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der einschlägigen Rechtsgrundlage vorliegen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Fällen bzw. zu welchen Sachverhalten werden üblicherweise aufgrund welcher Rechtsvorschriften personenbezogene Daten an andere sächsische Behörden bzw. deren Datensysteme übermittelt bzw. angeliefert? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen übermittelt solche personenbezogene Daten an andere sächsische Behörden, die aus der Beobachtung von Bestrebungen in den Bereichen Rechtsextremismus, „Reichsbürger und Selbstverwalter", Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus sowie aus dem Bereich der Spionageabwehr gewonnen werden. Übermittelt wird gemäß § 12 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG), wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben des LfV Sachsen erforderlich ist, der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt oder dies zur Verhinderung oder Verfolgung der in § 12 Abs. 2 SächsVSG genannten Straftaten erforderlich ist. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3419 Dresden, 14. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Außerdem werden im Rahmen der in § 2 Abs. 2 SächsVSG geregelten Mitwirkungsaufgaben personenbezogene Daten zur Prüfung von Versagungsgründen gemäß § 73 Abs. 2 und 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Prüfung von Ausschlussgründen gemäß § 37 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), für Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), § 34a Abs. la Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. § 9 Bewachungsverordnung (BewachV), § 8a Abs. 5 Nr. 4 Sprengstoffgesetz (SprengG), § 12b Abs. 3 und 7 Atomgesetz (AtomG) und § 5 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) sowie auf Ersuchen der Einstellungs- oder Beschäftigungsbehörden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 SächsVSG an andere sächsische Behörden übermittelt. Darüber hinaus übermittelt das LfV Sachsen als mitwirkende Behörde bei der Durchführung von einfachen Sicherheitsüberprüfungen (0 1), erweiterten Sicherheitsüberprüfungen (0 2) und erweiterten Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (0 3) gemäß § 14 Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SächsS0G) personenbezogene Daten an andere sächsische Behörden. Das LfV Sachsen übermittelt außerdem personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Auskunfts- und Übermittlungssperren im sächsischen Melderegister sowie im örtlichen und zentralen Fahrzeugregister gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) bzw. § 41 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i. V. m. § 43 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) an andere sächsische Behörden. Frage 2: In wie vielen Fällen und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage wurden im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 welche konkreten personenbezogenen Daten an welche Datensysteme welcher anderer sächsischer Behörden oder an welche anderen sächsischen Behörden übermittelt bzw. angeliefert? Die übermittelten Fälle und deren Rechtsgrundlagen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Freistaat SACHSEN Fälle ohne Erkenntnis- Fälle ohne Erkenntnis- Rechtsgrundlage Erkenntnis- mitteilungen Erkenntnis- mitteilungen se 2017 2017 se 1. Halb- 1. Halbjahr jahr 2018 2018 § 73 Abs. 2 und 3 20.111 40 10.201 8AufenthG § 37 Abs. 2 StAG 2.228 3 1.230 2 § 7 LuftSiG 6.885 61 5.620 26 § 34a Abs. la GewO 2.921 58 1.437 22i. V. m. § 9 BewachV § 8a Abs. 5 Nr. 4 441 2 238 0SprengG § 12b Abs. 2 und 7 51 0 19 0AtomG Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1JM DES INNERN Mä• ONIZ t 115 Freistaat SACHSEN § 5 Abs. 5 WaffG 81 11 22 5 § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 SächsVSG 2 0 1 2 In den Fällen, in denen dem LfV Sachsen keine Erkenntnisse vorliegen, wird dieses Ergebnis unter Angabe der von der anfragenden Behörde mitgeteilten personenbezogenen Daten übermittelt. Zu den Personen, zu denen dem LfV Sachsen offene Erkenntnisse vorliegen, werden diese Erkenntnisse unter Angabe der von der anfragenden Behörde mitgeteilten personenbezogenen Daten übermittelt. Empfänger waren dabei insbesondere die Ausländerbehörden, die Staatsangehörigkeitsbehörden sowie die Ordnungs- und Gewerbeämter der Landkreise und Kreisfreien Städte, die Landesdirektion Sachsen und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft . Das LfV Sachsen übermittelt zudem im Rahmen der Mitwirkung an Sicherheitsüberprüfungen die personenbezogenen Daten, welche die zu überprüfende Person in ihrer Sicherheitserklärung selbst angegeben hat und deren Umfang durch § 13 SächsSOG festgelegt ist, an die für die Sicherheitsüberprüfung zuständige Stelle. Außerdem wird das jeweilige Votum der Überprüfung mitgeteilt. Im Zusammenhang mit Auskunfts- und Übermittlungssperren übermittelt das LfV Sachsen Name, Vorname und Anschrift des Beschäftigten an Einwohnermeldeämter bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Die jeweiligen Fallzahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Fälle Fälle Rechtsgrundlage 2017 1. Halbjahr 2018 § 14 SächsSOG (0 1) 191 159 § 14 SächsSOG (0 2) 194 149 § 14 SächsSOG (0 3) 23 5 §51 Abs. 1 BMG 13 9 § 41 StVG i. V. m. § 43 FZV 2 5 Mrr ndlichen üßen Prof. r.1 Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-09-14T09:14:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes