STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax; 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14390 Thema: Umsetzung Bergbauabfallrichtlinie, Richtlinie 2006/21/EG vom 11.04.2006, im FreistaatSachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/107 Dresden | 2. Se 2013 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch aktiven und ehemaligen Braunkohlebergbau in die Gewässer eingetragene Eisenhydroxidschlämme sind mineralische Abfälle, für die nach Art. 5 Bergbauabfallrichtlinie Abfallbewirtschaftungspläne nach Anhang 5 zu § 22a Abs. 2 ABBergV durch den Betreiber aufzustel¬ len sind, mit dem die in Art. 5 Abs. 2 a) - c) Bergbauabfallrichtlinie i.V.m. genannten Ziele verfolgt werden, und die nach Art. 5 Abs. 6 Bergbauabfallrichtlinie von den zuständigen Behörden zu billigen und zu überwachen sind. Gem. § 22a Abs. 3 i.V.m. Anlage 6 ABBergV sind für die Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Abfallentsorgungsein¬ richtungen Betriebspläne aufzustellen." ir Zcrttfikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden durch die Bergbautreibenden der sächsischen Braunkohletagebaue Betriebspläne für die Errichtung, Betrieb und ggf. Stilllegung von Abfallentsorgungseinrichtungen auch zur Entsorgung von Eisenhydroxidschlämmen, der durch aktiven und ehemaligen Braunkohletagebau in die Ge¬ wässer eingetragen wurde, der zuständigen Behörde im Frei¬ staat Sachsen vorgelegt? Durch die Bergbautreibenden der sächsischen Braunkohletagebaue wurden der zuständigen Behörde im Freistaat Sachsen Betriebspläne, welche unter anderem auch im Zusammenhang mit durch aktiven und ehemaligen Braun¬ kohletagebau entstehenden Eisenhydroxiden stehen, vorgelegt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbelt und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 2: Wurden durch die Bergbautreibenden der sächsischen Braunkohleta¬ gebaue Abfallbewirtschaftungspläne der zuständigen Behörde im Frei¬ staat Sachsen vorgelegt, die die Entsorgung von Eisenhydroxidschlämmen, der durch aktiven und ehemaligen Braun¬ kohletagebau in die Gewässer eingetragen wurde, enthalten? Durch die Bergbautreibenden der sächsischen Braunkohletagebaue wurden der zu¬ ständigen Behörde im Freistaat Sachsen keine Abfallbewirtschaftungspläne vorgelegt, welche die Entsorgung von Eisenhydroxidschlämmen, welche durch aktiven und ehe¬ maligen Braunkohletagebau in die Gewässer eingetragen wurden, enthalten. Frage 3: Welche Entsorgungsmöglichkeiten von Eisenhydroxidschlämmen, die durch aktiven und ehemaligen Braunkohletagebau in die Gewässer ein¬ getragen werden, werden durch die Betreiber sächsischer Tagebaue derzeit umgesetzt? In Wasserreinigungsanlagen des Braunkohlebergbaus im Freistaat Sachsen anfallende Eisenhydroxidschlämme werden einer Verwertung zugeführt. Durch Einbau in versauerungsgefährdete Kippenbereiche des Braunkohlebergbaues erfolgt die Nutzung des Säurepufferpotenzials des Materials. In Gewässern kann sich Eisenhydroxidschlamm absetzen. Wenn erforderlich, wird dieser Schlamm durch den jeweiligen Verursacher aus den betreffenden Gewässern entfernt und wie vorstehend beschrieben verwertet. Ein Teil des in Wasserreinigungsanlagen des Braunkohlebergbaus im Freistaat Sach¬ sen abgeschiedenen Eisenhydroxids wird industriell weiterverarbeitet. Frage 4: Wie erfolgen die Kontrolle der Einhaltung und die Überwachung der Abfallbewirtschaftungspläne der Betreiber sächsischer Tagebaue durch die zuständige Behörde im Freistaat Sachsen? Von den Betreibern sächsischer Tagebau aufzustellende Abfallbewirtschaftungspläne würden bzw. werden in den betreffenden Fällen sächsischer Stein- und Erdentagebaue bei der Zulassung der bergrechtlichen Betriebspläne sowie im Rahmen von Anlass¬ und/oder Regelüberwachungen kontrolliert. Frage 5: Gab es seit 2008 Beanstandungen der zuständigen Behörde im Frei¬ staat Sachsen im Hinblick auf die Umsetzung der Abfallbewirtschaf¬ tungspläne der Betreiber sächsischer Braunkohletagebaue bei der Entsorgung von Eisenhydroxidschlämmen, die durch aktiven und ehe¬ maligen Braunkohletagebau in die Gewässer eingetragen wurden und werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-09-12T15:14:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes