STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14395 Thema: Maßnahmen und Ausstattung der sächsischen Feuerwehren zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit sind die Feuerwehren in Sachsen personell auf vermehrte Waldbrände vorbereitet? Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen wurden neben 20 Löschzügen Retten und 20 Löschzügen Wasserversorgung in den Landkreisen Bautzen, Görlitz und Nordsachsen insgesamt drei Löschzüge Waldbrand als Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz aufgestellt. Deren doppelte personelle Besetzung ist gesichert. Diese Einheiten stehen den Feuerwehren auch für Alltagseinsätze zur Verfügung. Darüber hinaus wird von einer weitergehenden Beantwortung abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn nach § 5 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) sind die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise auf dem Gebiet des Brandschutzes weisungsfreie Pflichtaufgaben. Nach § 6 SächsBRKG sind die Gemeinden als örtliche Brandschutzbehörden sachlich zuständig für die Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/37 Dresden, 14. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan . Nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan sind in diesem das Gemeindegebiet einer Gefährdungsbetrachtung zu unterziehen, das Gefährdungspotential und die allgemeinen und besonderen Risiken zu betrachten. Aus dem besonderen Risiko, auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, ist dabei die Zusatzausrüstung der Feuerwehr abzuleiten. Zu deren Vorhaltung gehört auch die personelle Absicherung für den Einsatz. Frage 2: Inwieweit verfügen welche Feuerwehren in Sachsen über die für Waldbrände notwendigen geländegängigen Einsatzfahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit, besonders großer Tankkapazität für Löschwasser und Selbstschutzanlagen? Die in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten Löschzüge Waldbrand verfügen über 15 Tanklöschfahrzeuge, die in den nachfolgenden Feuerwehren stationiert sind: • Freiwillige Feuerwehr Hoyerswerda, Ortsfeuerwehr Schwarzkollm, • Freiwillige Feuerwehr Spreetal, Ortsfeuerwehr Neustadt, • Freiwillige Feuerwehr Lohsa, Ortsfeuerwehr Weißkollm, • Freiwillige Feuerwehr Elsterheide, Ortsfeuerwehr Tätzschwitz, • Freiwillige Feuerwehr VVittichenau, • Freiwillige Feuerwehr Rietschen, • Freiwillige Feuerwehr Schleife, • Freiwillige Feuerwehr Krauschwitz, Ortsfeuerwehr Skerbersdorf, • Freiwillige Feuerwehr Schleife, Ortsfeuerwehr Mulkwitz, • Freiwillige Feuerwehr Bad Düben, • Freiwillige Feuerwehr Laußig, Ortsfeuerwehr Authausen, • Freiwillige Feuerwehr Mockrehna, Ortsfeuerwehr VVildenhain, • Freiwillige Feuerwehr Torgau, • Freiwillige Feuerwehr Dommitzsch, • Freiwillige Feuerwehr Weißwasser. Diese geländefähigen Tanklöschfahrzeuge verfügen über eine hohe Bodenfreiheit und sind mit besonders großer Tankkapazität für Löschwasser und Selbstschutzanlagen ausgestattet. Im Übrigen wird auf die Absätze zwei und drei der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 rof D. Roland Wöller STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Inwieweit verfügen sächsischen Feuerwehren über wie viele speziell ausgebildete Waldbrandspezialisten? Frage 4: Inwieweit werden Feuerwehrleute mit entsprechendem Fachwissen in Sachen Waldbrandbekämpfung geschult? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Ausbildung in der Feuerwehr sieht keine speziell ausgebildeten Waldbrandspezialisten vor. Die Ausbildung in den Freiwilligen Feuerwehren erfolgt nach der einschlägigen Feuerwehr -Dienstvorschrift 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren), die auch zur Anwendung für die öffentlichen Feuerwehren im Freistaat Sachsen bekannt gemacht wurde. Sowohl nach dieser als auch in der Laufbahnausbildung der Fachrichtung Feuerwehr wird die Waldbrandbekämpfung behandelt. Frage 5: Inwieweit sind die Mitglieder der Feuerwehren mit der für Waldbrände notwendigen anderen Einsatzkleidung ausgestattet? § 7 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen regelt die Verwendung der in der Anlage 3 der Verordnung beschriebenen persönlichen Schutzkleidung. Im Übrigen wird auf die Absätze zwei und drei der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. ft freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-09-14T09:16:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes