STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14404 Thema: Nachfrage zu Drs 6/13241 und Drs 6/469 - Steinbruch Ebers¬ bach von ProStein GmbH & Co. KG (Landkreis Görlitz) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-4141/8/46- Dresden, ^ 2. Sep. 20)9 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf Frage 1 o.g. Drucksache antwortete die Staatsregierung: "Seit dem 6. Januar 2015 wurden im Steinbruch keine Lärmund Staubmessungen durchgeführt." Nach wie vor gibt es Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Warum wurden keine Lärm- und Staubmessun¬ gen durchgeführt und für wann sind die nächsten Messun¬ gen geplant? Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllle Dem Sächsischen Oberbergamt (OBA) liegen keine Anhaltspunkte für er¬ höhte Lärm- oder Staubemissionen des Steinbruchs Ebersbach vor. Be¬ schwerden gegen den Steinbruch sind beim Oberbergamt nicht eingegangen. Da sich die Anlagenkonfiguration seit der letzten Staubniederschlagsmessung von 2010/11 nicht geändert hat, geht das Oberbergamt davon aus, dass der Steinbruch Ebersbach die Immissionswerte für Staubniederschlag gemäß TA Luft weiterhin sicher einhält. Auch für Überschreitung der Ge¬ räusch-Immissionswerte gemäß TA Lärm hat das OBA weiterhin keine An¬ haltspunkte. Staub- und Lärmimmissionsmessungen sind daher derzeit weiterhin nicht vorgesehen. Auf die Antwort des Staatsministeriums für Wirt¬ schaft, Arbeit und Verkehr zu Frage 1 der Drucksache 6/469 wird verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilheim-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Caroiaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Auf Frage 2 o.g. Drucksache antwortete die Staatsregierung: "(...) Bei der Befahrung am 1. Juli 2016 wurden verschiedene Mängel bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften festgestellt und de¬ ren unverzügliche Beseitigung angeordnet. Betriebliche Besonderhei¬ ten, insbesondere Emissionen, sind nicht protokolliert. (...)" Wer trägt die Verantwortung für die o.g. Befahrung, welche arbeits¬ schutzrechtlichen Mängel wurden festgestellt und warum wurde keine Protokollierung, insbesondere der Emissionen, vorgenommen? Die Befahrung des Steinbruchs Ebersbach am 1. Juli 2016 erfolgte im Rahmen der Bergaufsicht durch das Sächsische Oberbergamt. Bei der Befahrung wurden folgende Mängel festgestellt und protokolliert: - einzelne lose Gitterroste im Bereich der Bahnverladung, - auf einigen Laufstegen herumliegende Bandrollen und Bleche, - Stoßgefahr für den Kopf von Personen unter einem Zuführungsband im Bereich LKW-Verladung, - fehlende Absturzsicherung an einer Rampe im Bereich der Bahnverladung, - nicht ausreichender Eingreifschutz an einigen Förderbändern, - eine verbogene Trittstufe an der Stahltreppe zur Siebmaschine, - unzureichende Böschungskantensicherung an einer Stelle der Steinbruchnieder¬ fahrt, - Gefahren durch einen teilweise zerklüfteten Steinbruchwand-Bereich, - einige fehlende oder zu beanstandende Sicherheitsprüfnachweise für Arbeitsmittel. Es wurden keine weiteren Mängel oder Auffälligkeiten wie etwa überdurchschnittliche Lärm- und Staubemissionen festgestellt. Deshalb konnten keine Emissionen protokol¬ liert werden. Frage 3: Auf Frage 3 o.g. Drucksache antwortete die Staatsregierung: "Lärmmessungen erfolgten im Juni 2010, am 23.124. März 2012 (Stein¬ bruch) und am 26.127. März 2012 (Bahnverladung Wasserbausteine und Edelsplitt). Die Messungen ergaben, dass die Tages- und Nachtimmissionswerte an allen Immissionspunkten sicher eingehalten werden. Auf dieser Basis wurden die Anträge des Bergbauunternehmers hin¬ sichtlich der Erweiterung der Betriebszeiten zugelassen. Für die Auf¬ bereitungsanlage sind aktuell Betriebszeiten von Montag 06:00 Uhr bis Sonnabend 22:00 Uhr und für die Bahnverladeanlage Betriebszeiten von Montag 00:00 Uhr bis Sonnabend 24:00 Uhr zugelassen. Anhalts¬ punkte für einen Verstoß gegen die Einhaltung der Lärmimmissions¬ werte gab es bislang nicht." Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich über Tages- und Nacht- Immissionen. Die letzten Messungen erfolgten 2012. Seither erfolgten keinerlei Messungen diesbezüglich mehr. Wann wird die nächste Im¬ missionsmessung durchgeführt, um eine Gesundheitsgefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner auszuschließen und welche Konse¬ quenzen können erhöhte Immissionswerte haben (Bitte staffeln nach Messwerten) Das OBA hat nach wie vor keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grenzwerte für Lärm¬ immissionswerte überschritten wurden oder werden (siehe auch Antwort zu Frage 1). Theoretisch können erhöhte Immissionswerte bei dem Betrieb eines Steinbruchs dazu führen, dass das Oberbergamt Veränderungen zur Verringerung der Immission fordert. Frage 4: Auf Frage 5 o.g. Drucksache antwortete die Staatsregierung: "Der Bergbau Unternehmer hat mit Schreiben vom 17. April 2018 beim Sächsischen Oberbergamt die Verlängerung der Geltungsdauer des Hauptbetriebsplans ohne weitere Änderungen bis zum 30. Juni 2021 beantragt." In Gesprächen vor Ort wurde jedoch mitgeteilt, dass das o.g. Unter¬ nehmen einen Antrag auf Erweiterung der Abbaufläche gestellt hätte - ist das korrekt, wie ist der Sachstand und wer ist behördlich verant¬ wortlich für das Verfahren? Der Hauptbetriebsplan für den Steinbruch Ebersbach wurde mit Bescheid des Ober¬ bergamtes vom 21. Juni 2018 antragsgemäß und ohne weitere Änderungen und somit auch ohne Erweiterung der Abbaufläche bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Seite 3 von 3 2018-09-12T15:14:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes