STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14411 Thema: Verloren gegangene Notrufe „110" bei sächsischen Polizeidirektionen — Nachfrage zu Drs. 6/13132 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort zu o.g. Kleinen Anfrage wird mitgeteilt, dass ein Notruf erst nach 9,5 Sekunden signalisiert und erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden könne. Bedeutet dies, dass ein Notruf generell erst nach 9,5 Sekunden angenommen werden kann? Der eingehende Notruf wird mit der Zustellung in der Leitstelle sofort automatisch durch das Funk -/Notruf -Abfrage -System (FNAS) angenommen, aufgezeichnet und eine Notrufansage eingespielt, dass der Notruf der Polizei Dresden gewählt wurde und der Anruf schnellstmöglichst entgegengenommen wird. Die Zeitdauer der Ansage kann sich bis auf 9,5 Sekunden belaufen. Erst nach Ablauf der Ansage wird den Disponenten der eingehende Notruf optisch und akustisch auf ihren FNAS-Annahmeplatz signalisiert . Der beschriebene Ablauf gilt gleichermaßen für die fünf Leitstellen der Polizei im Freistaat Sachsen. Für den Fall der Bejahung der Frage 1: Frage 2: Aus welchen konkreten Gründen ist es nicht möglich, den Notruf bereits eher anzunehmen? Dem Disponenten wird der Notruf aufgrund der vorgeschalteten Notrufansage und der Prüfung, ob der Notruf das Merkmal eines Telefonanrufes oder eines Fax -Rufes trägt, nicht sofort signalisiert. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/40 Dresden, 18. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Aufgrund dessen, dass Faxe und Sprachanrufe an die gleiche Nummer (110) geschickt werden können, fungieren Komponenten des Funknotrufabfragesystems (Cisco-Voice Gateways) auf den Notrufleitungen unter anderem als Faxweiche. Daher wird nach dem Notrufeingang eine Ansage von maximal 9,5 Sekunden eingespielt. Während der Notrufansage wird überprüft, ob die Gegenstelle Faxtöne (CNG Töne) übermittelt. Werden Faxtöne erkannt, stellt das FNAS auf Fax -Empfang um. Faxanrufe werden am Notruffaxgerät (Standort im Führungs- und Lagezentrum) akustisch und visuell (Papierausgabe ) signalisiert. Soweit es sich aber um einen Sprachanruf handelt, wird nach der Prüfung der Sprachanruf zum Disponenten weitergeleitet. Durch die Notrufansage besteht auch die Chance, dass ein unbeabsichtigter Notruf vom Rufenden beendet werden kann, bevor er in der Leitstelle signalisiert wird. Die Anzahl „falscher" Notrufe wird dadurch reduziert. Frage 3: Inwieweit ist geplant, diese Zeit herabzusetzen, bzw. aus welchen konkreten Gründen nicht? Der Freistaat Sachsen ist grundsätzlich für eine Herabsetzung der Notrufannahmezeit. Aufgrund der technischen Gegebenheiten mit dem Hersteller liegen aktuell keine Planungen für eine Herabsetzung der Zeit vor. Für eine sichere Faxerkennung sind mit der aktuellen Systemtechnik ca. neun Sekunden erforderlich. Frage 4: Inwieweit finden die 9,5 Sekunden Berücksichtigung bei der Erfassung von Interventionszeiten ? Die 9,5 Sekunden finden bei der Erfassung von Reaktionszeiten keine Berücksichtigung . Die Erfassung der Reaktionszeiten beginnt mit der eingehenden Notruf- Signalisierung beim Disponenten. Frage 5: Inwieweit bestehen auch bei anderen Notrufdiensten solche lange Signalisierung - und Bearbeitungszeiten? Die Möglichkeit, den Notruf per Fax zur Verfügung zu stellen, besteht gemäß § 108 Abs. 1, 2, 3 Telekommunikationsgesetz i. V. m. § 2 Nr. 6 Verordnung über Notrufverbindungen nur für die Notrufnummern 110 und 112. Mnetimdichen Grüßen 4/(/‘ Pripf. Dr. RolancrWöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-09-18T10:34:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes