STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14412 Thema: Behinderung von öffentlich-rechtlichen Fernsehaufnahmen durch die Polizei am 16. August 2018 anlässlich des Protests von AfD und PEGIDA gegen den Besuch von Angela Merkel Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Ulrich Stoll, Journalist des ZDF, berichtete über Twitter , dass die Polizei am 16.8.2018 ein TV-Team am Filmen gehindert habe. Ein AfD-Demonstrant habe das Team wegen Beleidigung angezeigt und die Polizei das Kamerateam 45 Minuten festgehalten habe." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Freistaat SAC1-ISEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/41 Dresden, 18. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhalts wurden im Zusammenhang mit welchen Versammlungen/Kundgebungen an welchen Orten zu welcher Uhrzeit am 16.8.2018 in Dresden rund um den Landtag angezeigt oder registriert und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl, politisches Lager bzw. Zuordnung als Teilnehmer welcher Versammlung/Kundgebung der bekannten/unbekannten Beschuldigten angeben.) Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. M(fr2undlichen Grüßen ( Prof. Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/14412 Zeit Ereignis 17:43 Uhr Mindestens fünf Polizeibedienstete des Präsidiums der Bereitschaftspolizei stellen eine lautstarke verbale Auseinandersetzung zwischen einem Kameramann und Bürgern fest und entschließen sich, aktiv gefahrenabwehrrechtlich zu handeln. gegen Die Bürger (ehemalige Versammlungsteilnehmer) und der Kameramann werden durch Einsatzkräfte voneinander getrennt. Die po- 17:45 Uhr lizeilichen Maßnahmen richteten sich sowohl gegen den Kameramann als auch gegen den „Hutträger". Der Zugführer trifft die Entscheidung, eine Befragung zum Sachverhalt, einschließlich der Prüfung der Eigenschaft als Pressevertreter und eine Identitätsfeststellung des Kameramannes auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen durchzuführen , um eine weitere Eskalation zu verhindern. Der Kameramann und die Polizeibediensteten begeben sich gemeinsam zum Parkplatz gegenüber dem Volksfestgelände. Dort befand sich in einem abgestellten Fahrzeug sein Presseausweis. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen stellte der „Hutträger" mehrfach Forderungen gegenüber den handelnden Polizeibediensteten . Er forderte, mit dem Polizeiführer zu sprechen und drohte mit einer Beschwerde. Den Forderungen wurde nicht entsprochen. Auf Nachfrage stellte er keine Anzeige im Sachzusammenhang. Nach Beendigung der Maßnahme entfernt sich dieser. Eine Personalienfeststellung erfolgte nicht. 17:47 Uhr Im Zusammenhang mit einer anderen, von dem Sachverhalt mit dem Kamerateam unabhängigen, polizeilichen Maßnahme wird durch Passanten gegenüber anderen Einsatzkräften geäußert, dass es vor dem Volksfestgelände zu verbalen Auseinandersetzungen und Beleidigungen im Zusammenhang mit einem Kamerateam kam. Diese Information erhielten die im in Rede stehenden Sachverhalt handelnden Polizeibediensteten über Funk von Beamten, die räumlich abgesetzt handelten. 17:48 Uhr Bei dem zwischenzeitlich auf dem Parkplatz erschienenen Journalisten, der zum Kamerateam gehörte, wird ebenfalls sein Presseausweis eingesehen. Eine fahndungsmäßige und rechtlich zulässige Überprüfung im Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder kann aufgrund der Funküberlastung nicht durchgeführt werden. Es werden keine Daten gespeichert. 17:53 Uhr Nach Überprüfung des Presseausweises des Kameramannes werden die polizeilichen Maßnahmen gegen den Kameramann im Zusammenhang mit der verbalen Auseinandersetzung beendet. Aufgrund einer zusätzlichen, zwischenzeitlich über Funk bekannt gewordenen Information zu einer Straftat der Beleidigung durch Journalisten wird vom Zugführer zur Sicherung des Strafverfahrens eine Identitätsfeststellung angeordnet und durch Einsatzbeamte durchgeführt. Seite 1 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/14412 17:54 Uhr Die Videodokumentation der polizeilichen Maßnahme durch ein Beweissicherungs- und Dokumentations-Team auf dem Parkplatz beginnt. Einer der Journalisten verlangte, dass sich die Polizeibediensteten ausweisen. Diese teilten ihm mit, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird, da sie die Umstände zunächst für ungeeignet erachteten. Aufgrund des anschließenden Gesprächs mit dem Pressesprecher und der Wiederaufnahme der Berichterstattung seitens des Kamerateams kam es jedoch auch später nicht mehr dazu. Zudem verlangte er die Namensnennung und Dienstnummer sowie Nennung des Grundes der Maßnahme. Es wurde auf die Durchführung erforderlicher polizeilicher Maßnahmen abgestellt, der konkrete Tatvorwurf wurde nach bisherigen Erkenntnissen zu diesem Zeitpunkt nicht eröffnet. 17:54 Uhr Die Einsatzkräfte fordern das Kamerateam zur Einstellung der Filmaufnahmen während der polizeilichen Maßnahme auf. Der Aufforderung kommen die Personen nicht nach. 17:58 Uhr Der Geschädigte der nunmehr in Rede stehenden Beleidigung erscheint am Ort der Identitätsfeststellung und erstattet Anzeige gegen den Journalisten. Der Journalist war anwesend und stellte vor Ort selbst fest, welcher Vorwurf gegen ihn erhoben wird. Die Personalien des Anzeigenerstatters werden vor Ort durch die Polizeibediensteten auf der Grundlage der Strafprozessordnung erfasst. Er begab sich später zum Gebäude der Polizeidirektion und wurde dort vernommen. Vor diesem Hintergrund waren weitere Maßnahmen nach der Strafprozessordnung erforderlich. Dies wurde in der weiteren Folge durchgeführt. 17:59 Uhr Die polizeiliche Maßnahme wird durch Einsatzkräfte an den Führungsstab gemeldet. Ein Pressesprecher wird durch die Einsatzbeamten vor Ort angefordert. Der Pressesprecher wurde zum Einsatzort entsandt. 18:01 Uhr Der der Tat verdächtige Journalist telefoniert während der Maßnahme, nach eigenen Angaben mit der Redaktion des ZDF, bis 18:08 Uhr. Er will das Telefon an Einsatzkräfte übergeben. Diese verweisen an den auf dem Weg zum Ort befindlichen Pressesprecher . 18:02 Uhr Der der Tat verdächtige Journalist äußert während des Telefonates mit seiner Redaktion, dass er Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen den Bürger erstatten möchte. Dies ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. Er wird aufgefordert , seinen Personalausweis zu übergeben, um seine Personalien für das Ermittlungsverfahren zu erfassen. Dieser händigt seinen Personalausweis aus. Die Daten werden in der Folge erfasst/aufgeschrieben. 18:05 Uhr Der Kameramann händigt seinen Personalausweis ebenfalls aus. Seine Identitätsfeststellung erfolgt als Zeuge auf der Grundlage der Strafprozessordnung. Die Daten werden erfasst/aufgeschrieben. Seite 2 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/14412 18:08 Uhr Dem tatverdächtigen Journalisten wird der Tatvorwurf der Beleidigung eröffnet. ab Neben dem Tatvorwurf der Beleidigung bzgl. des Kamerateams arbeiten die Polizeibediensteten der Einsatzeinheit andere, von 18:11 Uhr dem Sachverhalt mit dem Kamerateam unabhängige Sachverhalte gleichzeitig ab. Weitere Kräfte sind zur Abarbeitung nicht verfügbar . 18:14 Uhr Die Videodokumentation der Maßnahme durch die Bereitschaftspolizei wird beendet. 18:15 Uhr Der Vertreter der Pressestelle der Polizeidirektion Dresden spricht mit dem Kamerateam. bis 18:30 Uhr Das Angebot der Rückgabe der Ausweise durch Einsatzkräfte an das Kamerateam wird durch das Kamerateam während des Gesprächs mit dem Pressesprecher nicht angenommen. Nach Gesprächsende wurden die Ausweise zurückgegeben. 18:30 Uhr Das Kamerateam verlässt den Ort der Maßnahme. Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Erstellung des Einsatzverlaufes u. a. technische Aufzeichnungen ausgewertet worden sind. Im Zeitstempel der verschiedenen Geräte wurden Unterschiede bemerkt. Seite 3 von 3 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/14412 Uhrzeit der Anzeige Ort Straftatbestand/Sachverhalt* Zuordnung Versammlung* zwischen 17:45 Uhr und Dresden, Beleidigung 18:00 Uhr Pieschener Allee Ein bislang unbekannter Tatverdächtiger beleidigte eine andere Person verbal. zwischen 17:45 Uhr und Dresden, Beleidigung 18:00 Uhr Kleine Packhofstraße Ein bislang unbekannter Tatverdächtiger beleidigte eine andere Person verbal. gegen 16:45 Uhr Dresden, Sachbeschädigung Versammlung „PEGIDA" Bernhard -von -Lindenau -Platz Aus dem Aufzug des Bündnisses „PEGIDA" heraus wurden durch bislang unbekannte Tatverdächtige beim Passieren der Container des Aufbaustabes des Stadtfestes Dresden zwei Behältnisse mit einer Flüssigkeit (vermutlich Buttersäure) geworfen. zwischen 17:45 Uhr und Dresden, Bedrohung 18:00 Uhr Devrientstraße Der Tatverdächtige bedrohte eine andere Person durch Gestikulation. zwischen 17:45 Uhr und Dresden, Bedrohung 18:00 Uhr Devrientstraße Der Tatverdächtige bedrohte eine andere Person verbal. *Anmerkung: Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert oder nähere Bestimmungen enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten nicht bekannt und/oder Gegenstand laufender Ermittlungen sind. 2018-09-18T10:34:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes