STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14415 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts" Leipzig — Juli 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts" Leipzig im Juli 2018 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Juli 2018 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des Jugendrechts " insgesamt 51 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten 48 Ermittlungsverfahren aufgeklärt und drei Ermittlungsverfahren nicht aufgeklärt werden. Die Verfahren schlüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgt auf: Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/47 Dresden, 18. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Straftatbestand Anzahl davon davon Tatver- davon Heran- Erdächtige davon Jugend- wachsen- wachgesamt Kinder liche de sene Unerlaubter Besitz von Be- 4 4 täubungsmitteln (BtM) - von Cannabis und Zubereitungen gern. §29 Abs. 1 Nr. Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Unerlaubter Besitz von BtM 1 1 - von Cannabis und Zubereitungen gern. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von BtM 1 1 - von Cannabis und Zubereitungen gern. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Widerstand gegen Vollstre- 1 1 ckungsbeamte gern. § 113 Strafgesetzbuch (StGB) Hausfriedensbruch gern. 1 1 § 123 StGB Besonders schwerer Fall 2 2 des Landfriedensbruchs gern. § 125a StGB Unerlaubtes Entfernen vorn 1 1 Unfallort gern. § 142 StGB Vortäuschen einer Straftat 1 1 gern. § 145d StGB Körperverletzung gern. unbekannt § 223 StGB Körperverletzung gern. 1 1 §_223 StGB Körperverletzung gern. 1 1 § 223 StGB Körperverletzung gern. 1 1 §223 StGB Körperverletzung gern. 1 1 §223 StGB Gefährliche Körperverlet- 1 1 zung gern. § 224 StGB Gefährliche Körperverlet- 2 1 1 zung gern. § 224 StGB Gefährliche Körperverlet- 3 3 zung gern. § 224 StGB Nötigung gern. § 240 StGB 1 1 Bedrohung gern. 2 2 § 241 StGB Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl davon davon Tatver- davon Heran- Erdächtige davon Jugend- wachsen- wachgesamt Kinder liche de sene Diebstahl gern. § 242 StGB 7 7 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 3 2 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 2 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 3 3 Diebstahl gern. § 242 StGB 2 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Diebstahl gern. § 242 StGB 1 1 Besonders schwerer Fall unbekannt des Diebstahls gern. § 243 StGB Besonders schwerer Fall 3 1 2 des Diebstahls gern. § 243 StGB Besonders schwerer Fall 1 1 des Diebstahls gern. § 243 StGB Besonders schwerer Fall 1 1 des Diebstahls gern. § 243 StGB Wohnungseinbruchdiebstahl 1 1 gern. § 244 StGB Diebstahl und Unterschla- 4 4 gung geringwertiger Sachen gern. § 248a StGB Diebstahl und Unterschla- 1 1 gung geringwertiger Sachen gern. § 248a StGB Diebstahl und Unterschla- 2 2 gung geringwertiger Sachen gern. § 248a StGB Diebstahl und Unterschla- 1 1 gung geringwertiger Sachen gern. § 248a StGB Diebstahl und Unterschla- 1 1 gung geringwertiger Sachen gern. § 248a StGB Raub gern. § 249 StGB 2 2 Raub gern. § 249 StGB unbekannt Räuberische Erpressung 2 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Straftatbestand Anzahl davon davon Tatver- davon Heran- Erdächtige davon Jugend- wachsen- wachgesamt Kinder liche de sene § 255 StGB_gem. Betrug gern. § 263 StGB 1 1 Sachbeschädigung gern. 3 3 § 303 StGB Sachbeschädigung gern. 1 1 § 303 StGB Sachbeschädigung gern. 1 1 § 303 StGB Fahren ohne Fahrerlaubnis 2 2 gern. § 21 Straßenverkehrsgesetz Verstoß gegen das Waffen- 4 4 gesetz (WaffG) gern. § 52 Abs. 3 WaffG Verstoß gegen das WaffG 1 1 gern. § 52 Abs. 3 WaffG Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige !) Bei den drei in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 und 2 aufgeführten nicht aufgeklärten Ermittlungsverfahren konnten nach Ausschöpfung aller subjektiven und objektiven Ermittlungsansätze keine ausreichenden Beweise für die Begründung eines Tatverdachtes erbracht werden. Insbesondere fehlte es in den drei Verfahren an objektiven Sachbeweisen. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung hinsichtlich Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige ist nicht möglich, da die Tatverdächtigen unbekannt sind. Mit freindlichen.Grüßen ( 7 44 / ( *r f. Dr. Roland Wöl/ l e r Seite 4 von 4