STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14435 Thema: Abschiebung nach Afghanistan am 14. August 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 14. August 2018 fand erneut eine Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Laut Medienberichten waren darunter auch in Sachsen lebende Geflüchtete." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange hielten sich die Betroffenen in Sachsen auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Status und wo der Ort der letzten Unterbringung? (bitte einzeln auflisten) Die zwei Betroffenen besaßen jeweils den Status eines abgelehnten, vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbers. Bis zu ihrer Abschiebung hielten sich die Personen seit 2,5 Jahren in Sachsen auf. Eine Person war im Vogtlandkreis und eine Person in der Stadt Dresden untergebracht. Frage 2: Inwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäterinnen , Gefährderinnen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der Identitätsklärung verweigern"? welche Ermittlungsverfahren, Vorstrafen , welche belastbaren Hinweise darauf, dass es sich um so genannte „Gefährder" handelt oder inwieweit haben die Betroffenen „hartnäckig" die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung zuordnen) Gegen die Person im Vogtlandkreis lief ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage. Die andere Person in der Zuständigkeit der Stadt Dresden kann keiner der in der Fragestellung genannten Gruppen zugeordnet werden. Freistaate SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/220-2018/55801 Dresden, 19. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN WI\ .ff lIIM MIL. .11M Frage 3: Welche Ausweisungstatbestände des Aufenthaltsgesetzes wurden der Entscheidung zur Abschiebung der Betroffenen zugrunde gelegt? Welche Ausländerbehörde nahm die Einzelfallprüfung vor? Eine Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde erfolgte bei keiner der abgeschobenen Personen. Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurden auf Grundlage der vollziehbaren Abschiebungsandrohungen aus den abgelehnten Asylbescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Frage 4: Welche rechtlichen oder tatsächlichen Gründe, die einer Abschiebung hätten entgegenstehen können, wurden in die Einzelfallprüfung mit einbezogen (anstehende Heirat, Erkrankungen, etc.)? Auf Satz 1 bis 4 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14168 wird verwiesen. Auch in diesen Fällen erfolgte vor Vollzug der Abschiebung seitens der zuständigen Ausländerbehörden eine Prüfung sonstiger, in der Person des jeweils vollziehbaren Ausreisepflichtigen begründeten Abschiebungshindernisse . Dazu zählen auch die in der Fragestellung exemplarisch genannten Gründe. Bei beiden Personen lagen keine tatsächlichen und rechtlichen Abschiebungshindernisse vor. 7D/.. ' r ndlich7 Grüßen L ro . r. Roland.Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-09-19T09:47:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes