STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14438 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/14041: Unterrichtsausfall und Kapazitäten an der Hochschule der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus der Anlage der Antwort auf die Kleine Anfrage geht hervor, dass beim 24. Studienjahrgang (2016-2019) fast 500 Stunden Unterrichtsausfall im Kontaktstudium und 909 Stunden im Selbststudium angefallen sind. Welche Gründe gibt es dafür? Die Annahme in der Fragestellung trifft nicht zu. Der 24. Studienjahrgang absolviert derzeit das zweite von insgesamt drei Studienjahren. Das im Modulhandbuch vorgesehene Modul 9 beginnt im zweiten Studienjahr und wird am Ende des dritten Studienjahres abgeschlossen . Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14041 hatte der 24. Studienjahrgang das Modul 9 erst teilweise absolviert, •so dass die ausgewiesene Differenz keinen Schluss auf den Unterrichtsausfall zulässt. Soweit in der Anlage zu der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14041 in der Spalte für den 24. Studienjahrgang bei Soll ein Sternchen gesetzt wurde, handelt es sich um redaktionelles Versehen. Selbststudienanteile werden seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr erfasst. Ab 2018 ergibt sich das Selbststudium aus der Differenz des Gesamtworkloads und dem Kontaktstudium. Das Selbststudium führen die Studenten in eigener Verantwortung durch. Hierfür gibt es auch keine Anwesenheitspflicht, da die Studenten ihrer Verpflichtung zur Vor- und Nachbereitung des Lernstoffs sowohl an der Hochschule als auch am Wochenende oder in ihrer Freizeit nachkommen können. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/54-2018/59190 Dresden, 19. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Die sich aus der Anlage zu der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14041 ergebende Differenz lässt daher keinen Schluss darauf zu, dass Stunden für das Selbststudium ausgefallen sind. Frage 2: Warum hat sich die Anzahl der Soll -Stunden des Kontaktstudiums vom 22. auf den 23. Studienjahrgang deutlich erhöht? Welche zusätzlichen Lerninhalte wurden aufgenommen, bzw. welche anderen Veränderungen im Lehrplan hat es gegeben ? Die Anzahl der Sollstunden im Kontaktstudium hat sich im Vergleich zum 22. Studienjahrgang bei dem 23. Studienjahrgang nicht erhöht. Die Änderung der Stundenanzahl ergibt sich vielmehr daraus, dass der im Jahr 2010 eingeführte Bachelorstudiengang mit Studienbeginn Oktober 2015 umgestellt wurde. Aufgrund dessen wurde der 22. Studienjahrgang einmalig als reiner Studiengang mit Beamten der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei durchgeführt. Das Studium begann für diese Studenten mit dem Hauptstudium. Dies entspricht dem jetzigen Modul 5. Der 23. Studienjahrgang hingegen umfasst sowohl Laufbahnbewerber, die das dreijährige Bachelorstudium absolvieren, als auch Beamte der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei, die mit Beginn des zweiten Studienjahres mit den Laufbahnbewerbern gemischte Studiengruppen bilden. Da den Beamten der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei die erfolgreiche Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene und die mehrjährige Berufserfahrung angerechnet werden, dauert das Studium für diesen Personenkreis nur 24 Monate. Daher weist das Modulhandbuch für den 22. Studienjahrgang, dem nur Beamte der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei angehört haben, einen zu erbringenden Workload von 3.600 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) aus; im 23. Studienjahrgang sind es hingegen 5.400 LVS. Frage 3: Welche Maßnahmen hat das Innenministerium in den letzten zwei Jahren eingeleitet , um den Unterrichtsausfall zu minimieren? Das Staatsministerium des Innern und die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) besetzen die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen für das hauptamtliche Lehrpersonal . Ausfälle aus persönlichen Gründen werden versucht zu kompensieren, in dem die Stellen befristet ausgeschrieben und besetzt werden oder externes Lehrpersonal verpflichtet wird. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist bestrebt, die vorhandenen Lehrkräfte so zu qualifizieren, dass diese zunehmend auf breiter Basis eingesetzt werden können. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 11\INERN Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt das Innenministerium in Zukunft umzusetzen, um den Unterrichtsausfall zu minimieren? Mit der bereits erfolgten schrittweisen Anpassung des Stellensolls und deren Besetzung wird dem wachsenden Bedarf an Lehrkräften Rechnung getragen. freiridlicheo Grüßen z P-roff. Dr: Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-09-19T09:48:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes