STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14439 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/11343 „Intelligente" Videoüberwachung in Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Antwort der KI. Anfrage Drs. 6/11343 heißt es, die ‚intelligente' Videoüberwachung starte in Görlitz ,im Laufe des Jahres 2018'. Die Nachfrage soll dazu dienen, den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind die Vorbereitungen für den Start der „intelligenten" Videoüberwachung in Görlitz fortgeschritten? Im Vergabeverfahren wurden inzwischen der Zuschlag erteilt und die Lieferung der ausgeschriebenen Hardware und Software in Auftrag gegeben. Entsprechend der Ausschreibungsbedingungen besteht eine Lieferfrist bis spätestens Juli 2019. Der Zeitpunkt der Installation und Inbetriebnahme einer funktionsfähigen Kamera ist jedoch von den Produktionskapazitäten des Anbieters und der Erstellung der individualisierten Softwarekomponenten abhängig. Frage 2: Wann wird mit der „intelligenten" Videoüberwachung in Görlitz an jeweils welchen Standorten begonnen? (Bitte monatsgenaue Angabe!) Eine monatsgenaue Aufstellung ist nicht möglich. Angestrebt wird eine sukzessive Inbetriebnahme nach Priorität der Standorte. Als erster Standort ist hierbei die Altstadtbrücke vorgesehen. Details hierzu werden derzeit mit dem Anbieter besprochen. :Anum ,,jfflim = N S '2773 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/53 Dresden, 19. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium' des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERI1JM DES INNERN Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage soll die „intelligente" Videoüberwachung erfolgen? Die Rechtsgrundlage der Maßnahme ergibt sich aus §§ 37 Abs. 2, 19 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen. t freedlichen,Grüßen Ptoff. Dr: Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-09-19T09:45:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes