STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14440 Thema: „Ostritzer Friedensfest" Stellungnahme der Staatsregierung zu 6/13558 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden die Fördermittel beantragt und wann bewilligt (Datum)? Wofür wurden die 15.000 € zur Förderung des „Ostritzer Friedensfestes " konkret laut Fördermittelantrag ausgegeben bzw. für welche Maßnahmen wurden sie konkret bewilligt? (Ziffer 1 der Stellungnahme) Die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!", Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie" gewährte Zuwendung wurde am 16. Oktober 2017 beantragt. Die Bewilligung des Landes-Kofinanzierungsanteils erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 20. Dezember 2017. Der Antrag auf Förderung des „Ostritzer Friedensfestes" wurde am 22. Februar 2018 eingereicht und am 10. April 2018 zur Durchführung des Friedensfestes bewilligt. Die Fördermittel umfassen alle Ausgaben, insbesondere Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Technik, Honorare, Aufwandsentschädigungen , Sachkosten, Versicherungen, Gebühren, Mieten und Öffentlichkeitsarbeit . Der Fördermittelnachweis liegt aktuell noch nicht vor. Aus diesem Grund kann derzeit noch keine Aussage über die Höhe der tatsächlich ausgegebenen Fördermittel getroffen werden. ../MMIM = I X Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/52 Dresden, 19. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 2: Wofür ist konkret das Geld aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben" konkret bewilligt worden und welche Institutionen wurden im Einzelnen gefördert bzw. welche Institution hat den Fördermittelantrag gestellt? (Ziffer 1 der Stellungnahme ) Wie hoch ist der prozentuale Landesanteil an der bewilligten Fördersumme? Die Förderung wurde durch das Landratsamt Görlitz beantragt und zweckgebunden für die „Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Görlitz" gewährt. Der Landesanteil an der Fördersumme beträgt 28,6 %. Frage 3: Welche öffentlich zugänglichen Internetseiten, welche Printmedien wurden nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Mobilisierung der Teilnehmer genutzt? (Ziffer 14 der Stellungnahme) Die Mobilisierung der Teilnehmer erfolgte hauptsächlich über soziale Medien, wie Facebook oder Twitter, sowie auf Internetseiten. Vereinzelt wurden auch Printmedien genutzt. Frage 4: Wann ist mit der Kontrolle des Verwendungsnachweises der Fördermittel aus Frage 1 und 2 zu rechnen? Der Abgabetermin für den Verwendungsnachweis für die nach Frage 1 gestellte Fördermaßnahme ist der 30. Juni 2019. Nach Einreichung wird der Verwendungsnachweis durch die Sächsische Staatskanzlei geprüft. Für Verwendungsnachweise zu den im Jahr 2018 geförderten Projekten ist der 31. Dezember 2019 als Abgabetermin vorgesehen. Nach Einreichung dieser erfolgt deren Prüfung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Frage 5: Mit welchem Verfahren ermittelt die Polizei des Freistaates Sachsen Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen, zu welchen Zeitpunkten bei mehrtägigen Veranstaltungen ? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3150 verwiesen. Aufgrund der Granularität von möglichen Einsatzanlässen und der daraus abzuleitenden polizeilichen Maßnahmen erfolgt die Beurteilung der polizeilichen Lage bei jedem Polizeieinsatz fortwährend. Eine verbindliche Angabe von Zeitpunkten, für die Ermittlung von Teilnehmerzahlen bei mehrtägigen Veranstaltungen, ist daher nicht möglich. Niftlrendliche /Grüßen Prof. Dr. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-09-19T09:49:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes