STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14442 Thema: Stand der Ermittlungen wegen der Brandanschläge in Plauen am 29. Dezember 2017 und 5. Februar 2018— zugleich Nachfrage zu Drs. 6/13281 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem konkreten Verfahrensstand befinden sich die Ermittlungen zum Brandanschlag am 29. Dezember 2017? (Bitte auch auf die konkreten Gründe für ein ggf. vorgenommene Einstellung der Ermittlungsverfahrens angeben.) Der Stand der in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungsverfahren stellt sich wie folgt dar: Delikt Verfahrensstand (Tatvorwurf) § 211 Strafgesetzbuch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozess- (StGB) (Versuch) i. V. m. ordnung, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit § 306a StGB oder Schuld nicht nachweisbar § 113 StGB Anklage zum Jugendschöffengericht § 86a StGB Anklage zum Jugendschöffengericht Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/50 Dresden, 19. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wann und mit welchem konkreten Tatvorwurf wurden wie viele Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes gegen wie viele Beschuldigte wegen des Brandanschlags am 5. Februar 2018 eingeleitet? (Bitte auch zuständige Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen und Einleitungsdatum, Erkenntnisse zu welcher PMK, aktueller Verfahrensstand und ggf. Gründe für eine Einstellung angeben .) Die fragegegenständlichen Verfahren sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Freistaat SACHSEN Datum der Anzahl Delikt Verfahrens-Anzeigen- (Tatvorwurf) standTatver- Aktenzeichen aufnahme dächtige 06.02.2018 § 306c StGB 1 350 Js 3577/18 Anklage zum (Hauptverfahren) Schwurgericht 07.02.2018 Nichtnatürlicher - 300 UJs 2014/18 anhängig bei Todesfall i. V. m. der Polizei § 306d StGB 08.02.2018 Nichtnatürlicher - 300 UJs 2012/18 anhängig bei Todesfall i. V. m. der Polizei §306d StGB Anmerkung: Bei den Verfahren „Nichtnatürlicher Todesfall" handelt es sich um separate Vorgänge, welche im Zusammenhang mit dem Hauptverfahren (Brandstiftung mit Todesfolge) stehen. In allen Fällen ist die Staatsanwaltschaft Zwickau zuständig. Erkenntnisse zu einem politisch motivierten Tathintergrund liegen bislang nicht vor. Frage 3: Inwieweit besteht ein Zusammenhang zwischen den beiden Brandanschlägen, insbesondere inwieweit sind Täter, Zeugen oder Opfer der beiden Anschläge identisch, etc.? Frage 4: Inwieweit wurde ein Zusammenhang zwischen den beiden Anschlägen untersucht ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen besteht zwischen den beiden Bränden kein Zusammenhang. Mrreandlicherl Grüßen JA Pu'of. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-09-19T09:46:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes