STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14446 Thema: Handreichung für die Behörden zur Anordnung von Tempo- 30-Regelungen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/86 Dresden, 2 0. Sep. Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind nachfolgende Ausführungen vorangestellt: „In der Plenardebatte am 31.8.2016 führte Verkehrsminister Martin Dulig zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN „Kom¬ munen bei der Einführung von Tempo-30-Zonen in geschlossenen Ort¬ schaften unterstützen" (Drs 6/6152) aus, dass das Wirtschaftsministerium eine Handreichung für die Behörden zur An¬ ordnung von Tempo-30-Regelungen erarbeiten und Hilfestellungen ge¬ ben würde. (PIPr 6/39 31.08.2016 S. 3233)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Handreichung zur Anordnung von Tempo- 30-Regelungen wo veröffentlicht und wie und wem zugelei¬ tet? Sofern die Handreichung noch nicht fertiggestellt ist, warum nicht und wann ist die Veröffentlichung geplant? In der Plenardebatte vom 31. August 2016 wurde unter dem Tagesord¬ nungspunkt 8 über das Thema „Kommunen bei der Einführung von Tempo- 30-Zonen in geschlossenen Ortschaften unterstützen" diskutiert. Hintergrund war der von Sachsen mitgetragene Beschluss der Verkehrsministerkonfe¬ renz vom April 2015, in dem diese sich einstimmig für die erleichterte Anord¬ nungsmöglichkeit von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen und vor Kinder¬ gärten, Schulen und Seniorenheimen ausgesprochen hatte. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass eine Handrei¬ chung für die Behörden zur Anordnung von Tempo-30-Regelungen in Arbeit sei. Seite 1 von 3 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelte Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Zum 14. Dezember 2016 ist die 1. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung vom 30. November 2016 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde § 45 Abs. 9 StVO um eine Regelung zur erleichterten Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs vor Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förder¬ schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ergänzt. Ferner wurde die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO in Folge der rechtlichen Änderungen überarbeitet. Sie gibt detaillierte Vorgaben, unter welchen Voraussetzun¬ gen und in welcher Form von der erleichterten Anordnungsmöglichkeit Gebrauch ge¬ macht werden sollte. Diese Verwaltungsvorschrift dient den Behörden als Umsetzungsanleitung. Frage 2: Welche Hilfestellungen für Kommunen kann durch die Handreichung gewährleistet werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche weiteren konkreten Hilfestellungen für Kommunen bieten das SMWA sowie ggf. nachgeordnete Behörden zur Anordnung von Tempo -30-Regelungen (bspw. Fortbildungsangebote, Exkursionen, Pla¬ nungsleitfäden, etc.)? (Bitte einzeln auflisten) Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr führt als höhere Verkehrsbehörde regel¬ mäßig Dienstbesprechungen mit den unteren Verkehrsbehörden der Kreisfreien Städte, der Landkreise und der Großen Kreisstädte durch, in denen insbesondere auch die Vorgaben des Bundesgesetzgebers im Hinblick auf die Anordnung von Geschwindig¬ keitsbeschränkungen auf Straßen aus Verkehrssicherheits- und aus Lärmschutzgrün¬ den erörtert werden. Frage 4: Welche Fördermittel sind im aktuellen Doppelhaushalt (2017/18) sowie im vorliegenden Haushaltsentwurf (2019/20) für bauliche Anpassung von Verkehrsräumen in Tempo-30-Bereichen veranschlagt (bitte je¬ weils Haushaltstitel angeben), bzw. welche Förderprogramme des Freistaates Sachsen kommen dafür infrage? Frage 5; Sofern es Förderprogramme gibt, welche konkreten Einzelmaßnahmen wurden seit 2017 beantragt, ausgereicht und realisiert? (bitte auf¬ schlüsseln nach Antragstellern und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Einzelmaßnahmen genau benennen) Falls es kein För¬ derprogramm gibt, warum nicht und inwiefern ist dies geplant? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Für die Anpassung von Verkehrsräumen in Tempo-30-Bereichen sind in den jeweiligen Doppelhaushalten keine Flaushaltsmittel gesondert veranschlagt. Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förde¬ rung von Straßen- und Brückenbauvorhaben in kommunaler Baulastträgerschaft (RL KStB) werden u. a. verkehrswichtige Innerortsstraßen und sonstige Innerortsstra¬ ßen gefördert. Statistiken zu geförderten Ortsstraßen mit Tempo-30-Regelungen liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-09-20T13:36:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes