STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14448 Thema: Übergriffe auf Polizisten und juristische Folgen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 16.08.2018 sind zwei Polizisten in Plauen von mehreren Personen angegriffen worden. Hintergrund war die Vollstreckung eines Haftbefehls . Die Beamten wurden bei den Angriffen verletzt. Der Fall liege mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft in Plauen. Diese führe ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte , Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung, heißt es aus Presseberichten ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat in o. g. Sache Anzeige gegen die Täter erstattet und ggf. Strafantrag gestellt? Die Ermittlungen wurden von Amts wegen eingeleitet. Beide Polizeivollzugsbeamte stellten Strafantrag. Frage 2: Wieviel Übergriffe auf sächsische Polizisten gab es im ersten Halbjahr 2018? (Bitte aufschlüsseln nach Straftat, Deliktsort, Täteranzahl, Nationalität der Täter) Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2018 nach Gewaltstraftaten gegen Personen oder Sachen (Kraftfahrzeuge oder Dienststellen), bei denen Polizeibeamte als Opfer bzw. Geschädigte erfasst sind. Insgesamt wurden 720 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die einzelnen Straftatbestände: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/59 Dresden, 20. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Straftatbestand Anzahl § 113 Strafgesetzbuch (StGB) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 492 § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte 83 § 120 StGB Gefangenenbefreiung 1 § 125 StGB Landfriedensbruch 5 § 125a StGB besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 3 § 184i StGB sexuelle Belästigung 2 § 223 StGB Körperverletzung 43 § 224 StGB gefährliche Körperverletzung 23 § 226 StGB schwere Körperverletzung 1 § 239 StGB Freiheitsberaubung 1 § 240 StGB Nötigung 6 § 241 StGB Bedrohung 39 § 250 StGB schwerer Raub 1 § 252 StGB räuberischer Diebstahl 1 § 253 StGB Erpressung 3 I§ 303 StGB Sachbeschädigung 4 § 315 StGB gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr 2 § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 9 § 316b StGB Störung öffentlicher Betriebe 1 Nach Tatgemeinden ergibt sich folgende Darstellung: , Gemeinde Anzahl Gemeinde Anzahl Annaberg-Buchholz 10 Limbach-Oberfrohna . 5 Aue 3 Löbau 4 AuerbachNogtl. 4 Malschwitz 1 Bad Gottleuba-Berggießhübel 1 Marienberg 2 ' Bannewitz 1 Markkleeberg 2 Bautzen 18 Markranstädt 2 Belgern-Schildau 1 Meerane 3 Bertsdorf-Hörnitz 2 Meißen 12 Bischofswerda 3 Mittweida 1 Bockau 1 Naunhof 3 Borna 9 Neukieritzsch 1 Borsdorf 3 Neukirch/Lausitz 3 Brand-Erbisdorf 1 Neustadt i. Sa. 1 Brandis 3 Niesky 1 Burgstädt 3 Obergurig 1 Burkhardtsdorf 2 Oberschöna 1 Cavertitz 1 Oelsnitz/Erzgeb. 2 Chemnitz 59 OelsnitzNogtl. 1 Colditz 2 Olbernhau 3 Seite 2 von 6 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemeinde Anzahl Gemeinde Anzahl Coswig 2 Oschatz 5 Crimmitschau 1 Ostritz 1 Delitzsch 10 Ottendorf-Okrilla 2 Dippoldiswalde 1 Pegau 1 Döbeln 3 Pirna 15 Drebach 1 Plauen 28 Dresden 112 Pockau-Lengefeld 1 Ebersbach-Neugersdorf 1 Rabenau 1 Eilenburg 4 Radeberg 3 Elsterheide 1 Radebeul 2 Falkenstein/Vogtl. 2 Radibor 1 Frankenberg/Sa. 1 Rammenau 2 Fraureuth 1 Reichenbach im Vogtland 1 Freiberg 5 Riesa 21 Freital 6 Rietschen 1 Geringswalde 1 Rodewisch 1 Glashütte 1 Schkeuditz 4 Glauchau 7 Schöpstal 1 Görlitz 20 Sebnitz 1 Grimma 12 Stolpen 1 Groitzsch 1 Taucha 2 Großenhain 2 Thermalbad Wiesenbad 2 Großröhrsdorf 2 Torgau 4 Großschweidnitz 1 Treuen 1 Großweitzschen 1 Waldheim 1 Grünhain-Beierfeld 1 Weinböhla 1 Hartmannsdorf 2 Weißwasser/O.L. 8 Herrnhut 1 Werdau 6 Hohenstein-Ernstthal 2 Wermsdorf 1 Hohndorf 1 Wiedemar 1 Hoyerswerda 5 VVilthen 1 Jahnsdorf/Erzgeb. 2 Wurzen 7 Johanngeorgenstadt 1 Zeithain 4 Kamenz 5 Zettlitz 1 Klingenthal 2 Zittau 6 Kodersdorf 1 Zschopau 4 Königswartha 1 Zwenkau 2 Lauta 1 Zwickau 33 Leipzig 146 Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Es konnten bisher 648 Tatverdächtige ermittelt werden, welche sich wie folgt auf die einzelnen Staatsangehörigkeiten verteilen: Freistaat SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 16 Libanon 3 Algerien 4 Libyen 14 Algerien; Deutschland _ 1 Libyen; Tunesien 1 Benin 1 Mali 1 Bulgarien 1 Marokko 9 Deutschland 492 Mazedonien 2 Deutschland; Kasachstan 1 Niederlande 1 Deutschland; Kirgisistan 1 Österreich 1 Deutschland; Mosambik 1 Pakistan 3 Deutschland; Russische Föderation 2 Polen 16 Deutschland; Serbien 1 Rumänien 1 Deutschland; Ukraine 1 Russische Föderation 8 Eritrea 2 Serbien 3 Frankreich 2 Slowakei 1 Gambia 2 Somalia 3 Georgien 11 Spanien 2 Indien 1 Syrien, Arabische Republik 9 Irak 2 Tschechische Republik 5 Iran, Islamische Republik 1 Tunesien 14 Italien 1 Türkei 1 Kamerun 1 Ungeklärt 2 Kasachstan 1 Usbekistan 1 Kuba . 1 Frage 3 Bei wie vielen der Übergriffe nach Ziffer 2. wurden wie viele Polizisten, in welchem Umfang, verletzt? Insgesamt wurden 1.388 Polizeibeamte als Opfer/Geschädigte registriert. In 165 Fällen wurden zu 212 Polizeibeamten folgende Verletzungsfolgen erfasst: Verletzungsfolgen Anzahl leichte Verletzung ohne ärztliche Behandlung 129 leichte Verletzung mit ambulanter Behandlung 77 schwere Verletzung mit stationärer Behandlung 4 schwere Verletzung mit bleibenden Folgen 2 Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4 Wie viele der Übergriffe nach Ziffer 2. erfolgten im Rahmen von Routinekontrollen , wie viele bei geplanten Einsätzen und wie häufig spielten sog. Beiß- und Spuckattacken dabei eine Rolle? In 16 Fällen ist die Tathandlung „Beißen" erfasst. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Ob die Straftaten im Zusammenhang mit Routinekontrollen oder geplanten Einsätzen verübt wurden und ob es sich um Spuckattacken gehandelt hat, wird nicht statistisch auswertbar erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 720 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 180 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über vier Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 5: Welche juristischen Konsequenzen hatten die Übergriffe nach Ziffer 2. für die Täter jeweils? Auf die Anlage wird verwiesen. Nicht alle Straftaten im Sinne der Fragestellung waren in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften auffindbar. Dies kann unter anderem daran liegen, dass die Ermittlungen bei der Polizei noch nicht abgeschlossen oder die Verfahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht registriert sind. Insofern wird von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Freistaat Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 354 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden, ob sie bereits abgeschlossen sind und dieses Ergebnis muss mit der jeweiligen Staatsanwaltschaft abgeglichen werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies bereits über 88 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren, ohne den Abgleich und die Arbeitszeit der Justiz zu berücksichtigen . Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über zwei Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. freundlichen Grüßen Prk)f.'Dr. Roland Wöller Anlage Fe./ fl SEN Seite 6 von 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 Ereignis VerfahrensstandNerfahrensabschluss § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 223 StGB Körperverletzung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 241 StGB Bedrohung Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 223 StGB Körperverletzung anhängig § 223 StGB Körperverletzung Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -Anklage vor dem Strafrichter § 240 StGB Nötigung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte _ Anklage vor dem Strafrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 125 StGB Landfriedensbruch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 241 StGB Bedrohung Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 241 StGB Bedrohung Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 241 StGB Bedrohung Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft § 223 StGB Körperverletzung Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig 1 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 241 StGB Bedrohung Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 125 StGB Landfriedensbruch anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 241 StGB Bedrohung Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 223 StGB Körperverletzung anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Verbindung mit einer anderen Sache § 223 StGB Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Anklage vor dem Schöffengericht § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache §114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG_ §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 223 StGB Körperverletzung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 45 Abs. 1 JGG .„..____ §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte . Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO_ § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte — - __ anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig _ -§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung § 154b Abs. 1 StPO- § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte __. anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte __ anhängig § 241 StGB Bedrohung _ Verurteilung (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 223 StGB Körperverletzung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 125 StGB Landfriedensbruch Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 125 StGB Landfriedensbruch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung anhängig § 240 StGB Nötigung anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 223 StGB Körperverletzung anhängig § 223 StGB Körperverletzung Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung (Maßnahmen/Zuchtmittel) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor der Großen Strafkammer § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verurteilung (Freiheitsstrafe/Bewährung) § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 241 StGB Bedrohung anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Schöffengericht § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung (Geldstrafe) § 316b StGB Störung öffentlicher Betriebe Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 223 StGB Körperverletzung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 303 StGB Sachbeschädigung Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 241 StGB Bedrohung anhängig § 241 StGB Bedrohung Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 241 StGB Bedrohung Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 252 StGB räuberischer Diebstahl anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 253 StGB Erpressung anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 205 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154b Abs. 1 StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG § 241 StGB Bedrohung Anklage vor dem Schöffengericht § 241 StGB Bedrohung Einstellung nach § 154f StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 223 StGB Körperverletzung anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 240 StGB Nötigung Einstellung nach §§ 374, 376 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154b Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 125 StGBa besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte . Anklage vor dem Jugendschöffengencht § 113_StGB—Widersiand gegen Vollstreckungsbeamte —Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung anhängig _ § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 125 StGBa besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache 4 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung (Freiheitsstrafe/ Bewährung) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 240 StGB Nötigung Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 253 StGB Erpressung anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 223 StGB Körperverletzung anhängig § 239 StGB Freiheitsberaubung Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 241 StGB Bedrohung Verbindung mit einer anderen Sache § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 223 StGB Körperverletzung Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 223 StGB Körperverletzung Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 241 StGB Bedrohung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 125 StGBa besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs anhängig § 315 StGB gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 11 StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter 5 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 241 StGB Bedrohung Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Jugendrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte . Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte — Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 241 StGB Bedrohung Verbindung mit einer anderen Sache § 241 StGB Bedrohung Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verurteilung (Maßnahmen/Zuchtmittel) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 241 StGB Bedrohung Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe) § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verbindung mit einer anderen Sache § 224 StGB gefährliche Körperverletzung anhängig § 241 StGB Bedrohung anhängig § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO § 241 StGB Bedrohung Anklage vor dem Strafrichter § 240 StGB Nötigung anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte _ Anklage vor dem Jugendrichter § 223 StGB Körperverletzung anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antrag auf Erlass eines Strafbefehls § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Anklage vor dem Strafrichter § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte anhängig § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Einstellung nach § 154f StPO § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar 7 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 250 StGB schwerer Raub Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar 8 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 303 StGB Sachbeschädigung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 125 StGB Landfriedensbruch Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 120 StGB Gefangenenbefreiung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar 9 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 184i StGB Sexuelle Belästigung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 240 StGB Nötigung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 226 StGB schwere Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 184i StGB Sexuelle Belästigung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 303 StGB Sachbeschädigung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar 10 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 303 StGB Sachbeschädigung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar 11 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14448 § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 223 StGB Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nichf auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 224 StGB gefährliche Körperverletzung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 114 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 241 StGB Bedrohung Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar § 315 StGB gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkeh Verfahren in der Datenbank nicht auffindbar Hinweis: Pro Ermittlungsverfahren können mehr als eine Straftat erfasst sein. Insofern sind die Anzahl der hier aufgeführten Ermittlungsverfahren nicht mit der Anzahl der Straftaten im Sinne der Frage 1 vergleichbar. 12 2018-09-20T11:03:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes