STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14454 Thema: Planfeststellungsbeschluss Abfallentsorgungseinrichtung Halde Schlüsselgrund, Standort Königstein Wismut GmbH Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/108 Dresden, 2 l Sep. 201ß Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zugelassen wurde im Zuge des o.g. Planfeststellungsbeschlusses auch die Errichtung eines Sondereinlagerungsbereich für in Eisenhyd¬ roxidschlämmen enthaltenes Uran, welches giftig bzw. sehr giftig und gesundheitsgefährdend ist. Die Sächsische Zeitung berichtete am 19. April 2018, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in der Nachbar¬ schaft zu diesem Vorhaben nicht in das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit einbezogen waren." Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Öffentlichkeit wurde gemäß der geltenden Vorschriften des Verwal¬ tungsverfahrensgesetzes im angesprochenen Planfeststellungsverfahren einbezogen. Frage 1: In welche Zuständigkeit fallen die abfall- und bodenschutzrechtlichen Entscheidungen zum Betrieb einer Giftmülldepo¬ nie am Standort der Königstein Wismut GmbH und mit welchen Behörden ist ggfls. Einvernehmen herzustellen? Am Standort Königstein der Wismut GmbH wird keine Deponie betrieben. Die Abfallentsorgungseinrichtung für bergbauliche Abfälle wurde im berg¬ rechtlichen Planfeststellungsverfahren zugelassen. Zuständige Behörde ist das Sächsische Oberbergamt. Das Einvernehmen wäre im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für gleichzeitig erteilte wasserrechtliche Erlaub¬ nisse mit der zuständigen Wasserbehörde herzustellen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplafz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Im betreffenden Planfeststellungsverfahren bestand keine Notwendigkeit zur Herstel¬ lung des Einvernehmens, da keine wasserrechtliche Erlaubnis gleichzeitig zu erteilen war. Frage 2: In welcher Form und mit welchem Wortlaut wird im Planfeststellungsbeschluss und im Rahmenbetriebsplan die Problematik der giftigen und gesundheitsgefährdenden uranhaltigen Schlämme gewürdigt? (Bitte den Wortlaut beifügen.) Das Vorhaben „Abfallentsorgungseinrichtung (AEE) Halde Schüsselgrund der Wismut GmbH" wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 19. Oktober 2016 durch das Sächsi¬ sche Oberbergamt zugelassen. Die Thematik des Sondereinlagerungsbereiches für uranhaltige Eisenhydroxidschlämme wird als Bestandteil des Vorhabens an verschie¬ denen Stellen des Rahmenbetriebsplanes sowie der darin enthaltenen Umweltverträg¬ lichkeitsprüfung und des Planfeststellungsbeschlusses umfangreich gewürdigt. Die Antragsunterlagen umfassen drei Aktenordner mit zusätzlichen acht Anlagen. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet weitere 95 Textseiten und zwei Anlagen. An die¬ ser Stelle wird auf die Beifügung des Wortlautes verzichtet. Es wird auf die Möglichkeit der Akteneinsicht beim Sächsischen Oberbergamt bzw. auf die Möglichkeit der Über¬ sendung der Antragsunterlagen und des Beschlusses in digitaler Form verwiesen. Frage 3: Wurde eine separate Genehmigung für die Deponierung giftiger uran¬ haltiger Schlämme auf der Schüsselgrundhalde Königstein erteilt? (Wenn Ja: Mit welchem Wortlaut, Wenn Nein: Aus welchen Gründen nicht?) Es wurde dazu keine separate Genehmigung erteilt. Zur Begründung wird auf die Ant¬ wort auf Frage 1 verwiesen. Frage 4; Aus welchen Gründen erfolgte keine direkte Einbeziehung der Nach¬ bargemeinden wie z.B. Struppen-Siedlung in das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ? Die Gemeinde Struppen wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be¬ lange am Verfahren beteiligt und auch zum Erörterungstermin eingeladen. Im Rahmen dieser Beteiligung hatte die Gemeinde Struppen die Möglichkeit, sowohl kommunale als auch sonstige Belange vorzutragen und zu erörtern. Im Verfahren hat die Stadt Kö¬ nigstein eine Stellungnahme auch im Auftrag der Gemeinde Struppen abgegeben. Frage 5: Wurde der Tourismusverband Sächsische Schweiz in die Öffentlich¬ keitsbeteiligung einbezogen? (Wenn Ja: In welcher Form? Wenn Nein: Aus welchen Gründen nicht?) Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich an jedermann und stand daher auch dem Tourismusverband offen. Durch den Tourismusverband wurde keine Einwendung er¬ hoben. Im Behördenbeteiligungsverfahren für Träger öffentlicher Belange wurde der Tourismusverband nicht gesondert beteiligt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEM Freistaat Die Stellungnahmen des Landkreises und der Stadt Königstein, die zum einen touristi¬ sche Belange vertreten und zum anderen selbst Mitglieder im Tourismusverband sind, enthielten keine für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens relevanten Aussagen zu Belangen des Tourismus. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-09-21T11:38:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes