STAATSMìNISTERIUM rüR utuwelr uruo LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle. ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDN|S 90/DtE cRUNEN) Drs.-Nr.: 6114456 Thema: Deponierung von gefährlichen Abfállen im Landschaftssch utzgebiet Sächsische Schweiz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am Standort Königstein der Wismut GmbH werden neben nicht gefährlichen bergbaulichen Abfälle auch als gefährlich eingestufte bergbaulichen Abfälle dauerhaft eingelagert." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Gesamtmengen bzw. Jahresmengen welcher gefährlicher Abfälle mit welchem Abfallschlüssel können über welchen Zeitraum am o.g. Standort maximal eingelagert werden? Folgende nach Abfallverzeichnisverordnung (AW) als gefährlich eingestufte Abfälle können bis zum Abschluss der sanierungstätigkeit am standort Königstein der wismut GmbH in den sondereinlagerungsbereich (SEB) eingelagert werden: Abfallschlüsselnummer Bezeichnung nach AW Menge SEB (m") 17 06 05" Asbesthaltige Baustoffe circa 600 19 02 05* Schlämme aus der physikalisch -chemischen Behandlung , die gefährliche Stoffe enthalten circa 25.000 l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 24. August 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t291 Dresden, lo,o9,JO.(P s¡mu1+ - - - : - ¡o\l¡-s (f,ò o(\ obAru.dn¡d&t9¡hbh¡nLdwturuùÉùndl.dúñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten S¡e die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erft¡llung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de 'Kêin Zugång für 6lektronisch signierte sowiê f ür vêrschlüsselte elêktronische OokumenteSeite 1 von 4 STAATSI\4ìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENt5 Die Dauer der notwendigen Behandlung des Flutungswassers ist abhängig vom Fortgang der weiteren Flutung der Grube Königstein, in dieser Zeit fallen die genannten Schlämme an. Die jährlichen Einlagerungsmengen sind abhängig vom Sanierungsfortschritt am Standort Königstein und werden jährlich zum 30. November für das folgende Jahr durch die Wismut GmbH dem Sächsischen Oberbergamt angezeigt. Frage 2: lst am standort Königstein die Einlagerung von Abfällen aus anderen Wasserreinigungsanlagen der Wismut GmbH, anderen Anlagen der Wismut GmbH sowie von anderen Unternehmen möglich? Wenn ja, in welchem Umfang? Nein, am Standort Königstein ist keine Einlagerung von Abfällen aus anderen Wasserreinigungsanlagen der Wismut GmbH, anderen Anlagen der Wismut GmbH sowie von anderen Unternehmen mehr möglich. Frage 3: Wie hoch ist die aktuelle Urankonzentration in den zur Einlagerung vorgesehen Schlämmen und in welchem Korridor wird sich diese Konzentration aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren entwickeln? Bei der am Standort Königstein mittel- bis langfristig zwingend erforderlichen Behandlung bergbaulich kontaminierter Wässer fallen Rückstände an. Bei diesen Rückständen handelt es sich um entwässerte Eisenhydroxidschlämme, in denen grubenbürtige Schadstoffe (Schwermetalle, Radionuklide) langzeitstabil und wasserunlöslich gebunden sind. Aktuell beträgt die durchschnittliche Uran-Konzentration ein Gramm pro Kilogramm Rückstand, bezogen auf die Trockensubstanz des Rückstandes. Die Urankonzentration in den Rückständen der Wasserbehandlung ist zukünftig direkt abhängig von der Urankonzentration des zu behandelnden Flutungswassers. Diese Uran-Konzentration im ausgeförderten Flutungswasser beträgt gegenwärtig circa acht Milligramm pro Liter. Die zukünftige Urankonzentration im Flutungswasser ist unmittelbar davon abhängig, ob und wie die Grube weiter geflutet werden kann. Mittel- bis langfristig we rden s i n kende Konzentrati onen prog nostiziert. Frage 4: Welche Schwermetalle mit welchem toxischen Potential (außer Uran) fallen unter das vorgesehene Monitoring? Das Monitoring der zu überwachenden Wässer beinhaltet neben Uran alle Hauptanund -kationen (Hauptparameter der gelösten Stoffe) im Wasser und alle lagerstättenrelevanten Schwermetalle Kupfer, cobalt, Nickel, Zink, Barium, Arsen, cadmium und Radionuklide Radon, Blei-2 1 0, Actinium-227 . Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Das toxikologische Potenzial einer Reihe von Parametern wurde von der Bund-Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser im Hinblick auf human- und ökotoxikologische Kriterien in Datenblättern zusammengestellt und in einem Bericht veröffentlicht: ,,Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser - Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016" (kostenpflichtig bestellbar bei der Kulturbuch-Verlag GmbH, Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 030/661 84 84, Fax: 030/661 7a 28, E-Mail: kbvi nfo(Okulturbuch-verlaq. de). Die nachfolgende Tabelle enthält die als maßgeblich angesehenen Werte(in Mikrogramm pro Liter (pg/l). Humantoxikologisch beqründete Schwelle Okotoxikologisch begründete Schwelle Kupfer 2.000 us/l 3,8 us/l Cobalt 10 ug/l 0.5 uq/l Nickel 20 uqll 4 usll Zink 5.000 us/l 7,8 us/l Barium 1.000 us/l 29 uc,ll Arsen 10 uq/l 0,5 uq/l Cadmium 3 uq/l 0,25 us/l Blei 10 uq/l 1,2 vgll Frage 5: welche Alternativen zur vorgesehenen Endlagerung der uranhaltigen schlämme sind diskutiert und geprüft worden - im Hinblick auf sichere, abgeschlossene Behälter sowie im Hinblick auf eine Deponierung außerhalb des Landschaftsschutzgebietes sächsische schweiz? lm Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Abfallentsorgungseinrichtung (AEE) Halde Schüsselgrund wurde die Verbringung der Rückstände außerhalb der AEE geprüft. Die allgemeinen Grundsätze des Strahlenschutzes für die Rechtfertigung von Sanierungsmaßnahmen und die Auswahl einer optimalen Sanierungsvariante wurden auch bei der Entscheidung der Verbringung der Rückstände der Wasserbehandlung beachtet, Die wesentlichen Grundsätze der Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, die bei der Entscheidung berücksichtigt wurden, lauten: lm Falle der vorliegenden lnterventionssituation sind einzelne Sanierungsmaßnahmen dann gerechtfertigt, wenn die damit verbundenen Nachteile (zum Beispiel entstehende Sanierungskosten) durch die Vorteile (erzielte Dosisreduzierung, Verbesserung der Nachnutzung, Verringerung/Beseitigung von sonstigen Gefährdungen ) übertroffen werden. Neben dem Strahlenschutz sind Umwelt- und Naturschutz, die Akzeptanz durch die Bevölkerung und die Raumplanung zu beachten, als begrenzende Faktoren treten insbesondere technische Durchführbarkeit, die Dauer und die Kosten der Maßnahme auf. Aufgrund der Lage des Standortes Königstein standen nach eingehender Prüfung für eine Entsorgung der bergbaulichen Abfälle keine Alternativstandorte zur Verfügung. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 pün uuw¡rr uro LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Der Sondereinlagerungsbereich innerhalb der Halde Schüsselgrund ist so konzipiert und mit dem Planfeststellungsbeschluss bestätigt, dass keine Schadstoffe aus den eingelagerten Rückständen in die Umwelt gelangen. Die Fixierung der lnhaltsstoffe in den Gitterstrukturen der Rückstände und deren Einlagerung in das komplexe und redundante Abdichtungssystem des Sondereinlagerungsbereiches ist dauerhaft sicher. Deshalb ist eine Verbringung der Rückstände beispielsweise in Fässern nicht erforderlich. ndlichen Grüßen Thomas Seite 4 von 4 2018-09-20T14:06:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes