STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14462 Thema: Haushaltsentwicklungen in der Stadt Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Einnahmen der Stadt Görlitz seit 2008 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Einnahmearten: Finanzzuweisungen , Steuereinnahmen, Gebühren und Beiträge) Zur Einnahmenentwicklung der Stadt Görlitz seit 2008 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie haben sich die jeweiligen Steuersätze (Gewerbesteuer, Grundsteuer , Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer, Vergnügungssteuer) in der Stadt Görlitz seit 2008 entwickelt und wie ist die Stadt Görlitz damit im landesweiten Vergleich einzuordnen? (Bitte Gemeinden/ Städte aufführen mit jeweiligen Höchst- und Niedrigstsätzen in den einzelnen Steuerarten ) Die Entwicklung der Steuersätze der Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B seit 2008 in Görlitz sowie die Einordnung der Stadt Görlitz zwischen den Städten und Gemeinden mit den jeweiligen Höchst- und Niedrigstsätzen im landesweiten Vergleich sind in der Anlage 2 ersichtlich. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse bezüglich der Steuersätze für die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer und die Vergnügungssteuer vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/221-2018/61150 Dresden, 21. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN If ir Letzteres ist hier der Fall, da die Erhebung von Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer und Vergnügungssteuer die Finanzhoheit betrifft, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben keine Erkenntnisse, dass die Erhebung von Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer und Vergnügungssteuer mit dem geltenden Recht unvereinbar wäre. Frage 3: Wie hat sich die Verschuldung der Stadt Görlitz seit 2008 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben getrennt nach Kernhaushalt und Beteiligungen/ Nebenhaushalten) Zur Verschuldungsentwicklung der Stadt Görlitz seit 2008 wird auf die Anlage 3 verwiesen . Frage 4: Wie hat sich seit 2008 die Kreisumlage entwickelt, welche die Stadt Görlitz an den Landkreis Görlitz entrichtet? (Bitte die jeweilige Summe pro Jahr angeben) Die Entwicklung der Kreisumlage der Stadt Görlitz ist in der Anlage 4 dargestellt. Für das Jahr 2008 ist keine Kreisumlage gezahlt worden, da Görlitz bis 31. Juli 2008 Kreisfreie Stadt war. Frage 5: Wie hat sich die finanzielle Gesamtsituation der Stadt Görlitz seit 2008 entwickelt unter Bezugnahme auf das „Frühwarnsystem" des SMI? Die Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Görlitz von 2008 bis 2017 unter Bezugnahme der Indikatoren des Frühwarnsystems des Staatsministeriums des Innern ist in der Anlage 5 ersichtlich. MitAfeuAdlichenfirüßen L,Z. Pr6f. er. Aolancrelölle7 Anlagen: 5 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/14462 Entwicklung der Einnahmen der Stadt Görlitz von 2008 bis 2017 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte 2008-2016 Vierteljährliche Kassenstatistik der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte 2017 Gebietsstand: 01.01.2018 Einnahmeart 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in 1.000€ Bereinigte Einnahmen 133.884 86.406 90.390 93.938 88.864 99.244 92.743 93.066 98.477 98.930 davon Einnahmen der laufenden Rechnung 114.984 70.489 68.020 73.232 71.073 82.992 82.679 80.560 86.804 90.028 davon Steuern (netto) 26.676 24.250 25.343 30.437 31.507 31.792 32.098 34.104 39.410 39.503 darunter Gemeindeanteil an d. Eink.-Steuer 7.977 7.150 7.160 8.137 8.170 9.450 9.861 11.032 11.675 12.424 Gewerbesteuer (netto) 9.803 8.162 9.044 12.972 13.876 12.898 12.670 13.149 17.620 16.291 Grundsteuer A und B 6.626 6.716 6.813 6.838 6.788 6.737 6.740 6.692 6.745 6.717 Schlüsselzuweisungen vom Land 34.355 26.560 26.184 25.455 22.792 27.056 26.773 26.607 26.917 29.709 Bedarfs- und sonst. allgem. Zuweis. v. Land 21.945 3.451 2.761 2.101 1.823 2.700 5.205 1.203 1.028 862 Erstattungen und laufende Zuweis. v. Land 12.198 1.471 1.314 1.279 1.241 6.261 3.707 3.593 3.605 4.818 Erstattungen und laufende Zuweis. v. Bund 154 274 265 155 20 342 146 316 528 45 Gebühren, zweckgebundene Abgaben 5.814 3.005 3.028 3.514 3.637 3.860 4.048 4.251 4.538 4.832 sonstige Einnahmen 14.439 18.171 16.575 17.176 17.012 17.516 17.840 18.326 19.008 19.149 abzüglich: Zahlungen von gleicher Ebene 599 6.694 7.449 6.885 6.959 6.537 7.138 7.840 8.229 8.890 Einnahmen der Kapitalrechnung 18.900 15.917 22.370 20.705 17.790 16.252 10.064 12.506 11.673 8.902 davon Zuweisungen für Investitionen vom Land 17.199 14.341 20.763 17.433 13.777 14.653 9.462 10.694 10.047 8.622 Kreditaufnahmen bei Verwaltungen - - -- - - - - - - sonstige Einnahmen 1.701 1.924 2.135 4.163 4.980 2.003 2.142 2.741 2.182 571 abzüglich: Zahlungen von gleicher Ebene - 347 528 891 967 404 1.539 929 557 290 2018-09-21T09:31:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes