STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der/des Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14464 Thema: Stadthalle Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der Presse (u.a. https://www.sz-online.de/nachrichten/raete-nehmenqeld -dankbar-an-3966671.html, 30.06.2018, Sächsische Zeitung) war zu ntnehmen, dass die Stadthalle Görlitz mit 36 Millionen Euro gefördert werden soll. Bund und Land wollen sich den Berichten nach gleichteilig , je hälftig, daran beteiligen: „Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss die Förderung des bedeutenden Kulturdenkmals in Höhe von 18 Millionen Euro bis 2024, (@). Sachsen habe sich zur Kofinanzierung in gleicher Höhe bereit erklärt." (in:https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/36-millionen-eurofuer -sanierunq-derstadthalle-qoerlitz-artike110245663, 27.06.2018, Freie Presse)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat die Stadt Görlitz die Mittel beantragt und wann hat die Staatsregierung die Kofinanzierung in Höhe von 18,0 Millionen Euro zugesagt? Frage 3: Ist die Kofinanzierung für die Sanierung der Stadthalle Görlitz im Entwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2019/20 enthalten und wenn ja: in welchem Einzelplan, Kapitel, Titel? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/56/13-2018/565195 Dresden, 21. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Erhält die Stadt Görlitz die Zuwendung direkt oder läuft die Finanzierung über den Haushalt des Freistaates? (falls die Finanzierung über den Haushalt des Freistaates erfolgt: bitte Einzelplan, Kapitel und Titel angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Ein formeller Antrag der Stadt Görlitz in Fortführung der Antragstellung vom 15. Juni 2012 liegt der Staatsregierung bisher nicht vor. Aufgrund der umfangreichen Antragsvorbereitungen in der Vergangenheit, der in den Jahren 2012 ff. durchgeführten denkmalpflegerischen Sicherungsmaßnahmen sowie dem nachhaltigen Interesse des Freistaates Sachsen und der Stadt Görlitz am Erhalt des bedeutenden Kulturdenkmales und dessen Nutzung geht die Staatsregierung davon aus, dass die Stadt Görlitz nunmehr die erarbeitenden Planungs- und Antragsunterlagen aktualisieren und dem Bund und dem Freistaat Sachsen zuleiten wird. Die haushaltsrechtliche Ermächtigung ist davon abhängig, in welcher Form der Bund die Mittel gegenüber der Stadt Görlitz bereitstellt . Der Freistaat Sachsen freut sich über die Bereitschaft des Bundes, die Sanierung der Stadthalle in Görlitz zu fördern. Die Staatsregierung wird die Abstimmung mit der Bundesregierung positiv begleiten. Frage 2: Über welches Programm stellt der Bund die Gelder für die Sanierung der Stadthalle Görlitz bereit, wie bzw. über welches Programm soll die Kofinanzierung durch den Freistaat erfolgen und wie hoch ist der kommunale Eigenanteil? Von einer Beantwortung des ersten Teils der Fragestellung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Veranschlagung und Bewirtschaftung der Bundesmittel , insbesondere die Zuordnung einzelner Maßnahmen zu bestehenden Richtlinien bzw. Programmen, unterfällt nicht der Amtsführung der Staatsregierung. Aufgrund der bisher noch ausstehenden Abstimmungen mit dem Bund liegen der Staatsregierung bisher auch keine Informationen dazu vor. Eine Zuordnung der Maßnahme bezüglich der Ko-Finanzierung zu einem Förderprogramm (Förderrichtlinie) des Freistaates Sachsen kann erst nach Vorlage aktualisierter Antragsunterlagen durch die Stadt Görlitz und erfolgter Abstimmung mit dem Bund vorgenommen werden. Der durch die Stadt Görlitz zu erbringende Eigenanteil richtet sich nach der anzuwendenden Förderrichtlinie und den darin verankerten Förderkonditionen auf Basis der konkreten Antragsgestaltung. Insofern kann hierzu unter Bezugnahme auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4 gegenwärtig keine Aussage getroffen werden. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEN Frage 5: Für wann ist der Beginn der Sanierungsarbeiten anvisiert und hat der Bund und/oder der Freistaat eine Zweckbindung vorgesehen und wenn, ja: was für eine Zweckbindung und über welchen Zeitraum? Eine Aussage zum Beginn der Sanierungsarbeiten ist aufgrund der noch ausstehenden Abstimmungen auf Landes- und Bundesebene sowie der Aktualisierung der Antragsunterlagen durch die Stadt Görlitz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Mit/freundlichen Grüßen • Lx ro . r‘ . Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-09-21T09:32:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes