STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14465 Thema: Geplante Stromtrasse „110 -kV-Freileitung Abzweig Oberelsdorf" bei Penig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit 2011 gilt in Deutschland der Vorrang für Erdkabel: ,Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger sind als Erdkabel auszuführen, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen ; die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde kann auf Antrag des Vorhabenträgers die Errichtung als Freileitung zulassen , wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.' (§43h Energiewirtschaftsgesetz )" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Varianten sind als volle bzw. teilweise Ausführung mit Erdkabel mit welchem Ergebnis wurden wann geprüft (Bitte einzeln mit Prüfdatum, Streckenverlauf, Berechnungsgrundlagen und Kostenaufstellung auflisten)? Bei der Maßnahme handelt es sich um ein 110 -kV -Leitungsbauvorhaben der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH in neuer Trasse, sodass insbesondere auch die Voraussetzungen des § 43h Energiewirtschaftsgesetz zu prüfen sind. Der genaue Trassenverlauf sowie die konkrete technische Realisierungsform (Freileitung/Erdkabel) sind derzeit Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens bei der Landesdirektion Sachsen. Davon umfasst ist auch die Beurteilung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs zwischen Freileitung und Erdkabelausführung. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/47/51 Dresden, 24. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Eine Vorabbewertung ist an dieser Stelle daher nicht möglich. Insofern muss das Ende des Planfeststellungsverfahrens abgewartet werden. Eine detaillierte Wiedergabe der von der Vorhabensträgerin im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens als privater Dritter durchgeführten Prüfungen wird hingegen abgelehnt, da sie nicht in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung fallen. Es ist anerkannt, dass die Staatsregierung nicht auf Fragen eingehen muss, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen. Hinzu kommt, dass die von der Vorhabensträgerin erarbeiteten Unterlagen im Zeitraum zwischen 12. März 2018 bis 11. April 2018 mit Einwendungsfrist bis 11. Mai 2018 ohnehin öffentlich auslagen. In Bezug auf das Raumordnungsverfahren wird auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen . Frage 2: Weshalb wurden im Raumordnungsverfahren „Neubau 110- kVHochspannungsfreileitung Burgstädt — Oberelsdorf" keine Erdkabelvarianten einbezogen (Bitte Begründung der Behörde im Wortlaut anhängen)? Raumordnungsverfahren sind nach § 1 Nummer 14 der Raumordnungsverordnung für Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr zu führen. Für als Erdkabel verlegte Hochspannungsleitungen ist kein Raumordnungsverfahren erforderlich. Frage 3: Wann und wo wurden im Raumordnungsverfahren „Neubau 110- kVHochspannungsfreileitung Burgstädt — Oberelsdorf" die Unterlagen im Gebiet von Penig bekannt gemacht und ausgelegt? Die Unterlagen wurden gemäß der zum Zeitpunkt der Durchführung des Raumordnungsverfahrens geltenden Rechtslage nicht bekannt gemacht und ausgelegt. Frage 4: Wann und wo wurde der Raumordnungsbeschluss „Neubau 110 -kV- Hochspannungsfreileitung Burgstädt — Oberelsdorf" im Raum Penig bekannt gemacht und ausgelegt? Die Raumordnerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde den im Raumordnungsverfahren beteiligten Belangträgern übersandt. Eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der raumordnerischen Beurteilung ist gesetzlich nicht vorgesehen und erfolgte demzufolge nicht. Mit frey.indlicpen prüßen P of. a ..4( . Dr. ol ( and Wöller Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2018-09-24T09:55:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes