STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14470 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Juli 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Juli 2018 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 17 darunter Polizeirevier Chemnitz-Nordost 2 Polizeirevier Freiberg 3 Polizeidirektion Dresden 35 darunter Polizeirevier Pirna 4 Polizeidirektion Görlitz 14 darunter Polizeirevier Hoyerswerda 1 Polizeirevier Kamenz 1 Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 20 darunter Polizeirevier Borna 1 Polizeirevier Eilenburg 1 Polizeirevier Leipzig Zentrum 1 Polizeidirektion Zwickau 30 darunter Polizeirevier Glauchau 2 Polizeirevier Plauen 1 Polizeirevier Zwickau 2 Landeskriminalamt Sachsen 164 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 Präsidium der Bereitschaftspolizei 71 Polizeiverwaltungsamt 5 III14. 10,21•1111 BM. 0•11=VZ Freistaat SAC 1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/63/63 Dresden, 24. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Juli 2018 war bei 336 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Juli 2018 erfolgte in einem Fall die Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung in Höhe von 605,76 €. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Juli 2018 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 517 Fällen wurde im Juli 2018 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurde. MWfr:eulidlichen,Grüßen ( l t ., 1 / / /L A Pfotur.‘Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-09-24T09:58:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes