STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14474 Thema: Konsequenzen aus dem Hitzesommer 2018 für den künftigen Gesundheits- und Bevölkerungsschutz in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In Folge der anhaltenden Hitze im Sommer 2018 nehmen Belastungen des menschlichen Organismus zu - insbesondere bei besonders gefährdeten Personengruppen (ältere, isoliert lebende, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Säuglinge, Kleinkinder, Personen mit thermophysiologischen Anpassungsproblemen, Personen in Außenberufen)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Entwicklung und Folgen hitzebedingter Belastungen im Sommer 2018 in Sachsen insbesondere im Hinblick auf besonders gefährdete Personengruppen und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Der Staatsregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Erkenntnisse bzw. Daten über Entwicklung und Folgen hitzebedingter Belastungen im Sommer 2018 vor. zusammengefasste Daten zur Anzahl von Krankenhauseinweisungen oder Arztbesuchen sind der Sächsischen Staatsregierung nicht unmittelbar verfügbar. Auch dem Fachdienst Heimaufsicht liegen keine Zahlen hinsichtlich Folgen hitzebedingter Belastungen für Bewohner von stationären Einrichtungen vor (z. 8. im Rahmen von mehr Krankenhauseinweisungen etc.). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-18/765 Dresden, .d:,September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Voraussetzungen und Handlungsnotwendigkeiten, um in Sachsen optimale klimatische Bedingungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen , Arztpraxen) und des Bildungswesens (Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen) während Hitzeperioden sicherzustellen? Regelmäßig erfolgt vom Deutschen Wetterdienst (DWD) über das Hitzewarnsystem eine Meldung an die Einrichtungen, insofern sie dort angemeldet sind, um die negativen Folgen von Hitze möglichst gering zu halten. Unter anderem wird auch auf den Seiten www.gesunde.sachsen.de beim Thema Hitze auf das Hitzewarnsystem hingewiesen . Im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnern (als auch Mitarbeitern ) haben der Träger und die Leitung dafür zu sorgen, dass die hitzebedingten Belastungen keine ernsthaften Auswirkungen für die Gesundheit der Bewohner bzw. Besucher (und Mitarbeiter) darstellen. Dies kann durch Maßnahmen zur Hitzeschutzprävention erfolgen, z. B. durch Achten auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr (zusätzliche Getränke bereitstellen, wasserreiches Obst anbieten), Anpassung des Speiseplans (Angebot auf leichte Kost umstellen, mehrere kleine Mahlzeiten anbieten), Durchlüften in den Nacht- und frühen Morgenstunden sowie Anpassung der Beschäftigungsangebote. In Bezug auf Einrichtungen des Gesundheitswesens sind nicht nur die Bewohner und Mitarbeiter von den hitzebedingten Belastungen betroffen, sondern auch das Medikamentenmanagement der Einrichtungen. Der Träger und die Leitung sind zur sachgerechten Lagerung von Arzneimitteln gesetzlich verpflichtet. Generell ist der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die Arbeit und die Arbeitsstätte gesundheitsgerecht zu gestalten und Gefährdungen zu minimieren. Das gilt auch für die Gestaltung der klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Dieser gesetzlichen Aufgabe kann er unter Einbeziehung der betrieblichen Arbeitsschutzakteure mit verschiedenen technischen (Beschattungen , Überdachungen, UV-absorbierende Fenster, unbelastete Pausenbereiche), organisatorischen (z.B. Unterbrechungen durch kurze Pausen, Überstunden vermeiden , Querlüftung morgens) und individuellen Maßnahmen (z. B. Lockerung der Kleiderordnung , Wasserangebot, leichte Kost) gerecht werden. Auch für Arztpraxen gelten die Arbeitsstättenverordnung und die Empfehlungen für Sonnen-, und Hitzeschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie zur Raumtemperatur, wie sie von jedem Arbeitgeber umzusetzen sind. Gemäß § 23 Absatz 2 SächsSchulG ist es die Aufgabe des Schulträgers, die Schule in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sowohl bei der Errichtung und der ordnungsgemäßen Unterhaltung hat der Schulträger die gesetzlich relevanten Vorschriften und Regeln zu beachten und umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat er darauf zu achten, dass die baulichen Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik (nach geltendem Baurecht) gegeben sind (vgl. Nr. 4.1 Abs. 1 ASR A3.5 [Technische Regel für Arbeitsstätten]). Er hat Vorkehrungen zu treffen, dass mit geeigneten Mitteln an Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglicht wird (vgl. Nr. 3.5 Abs. 3 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung „Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach§ 3 Abs. 1"). Seite 2 von 8 SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Sind die benannten baulichen Vorkehrungen in einer Schule nicht gegeben, wird dies in der Gefährdungsbeurteilung der Schule dokumentiert. Der Schulleiter gibt dem Schulträger diese Gefährdung bekannt und fordert ihn zur Abstellung der Gefährdung auf. Dabei wird er von der die Schule betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt sowie durch die Schulaufsicht unterstützt. Der Schulträger hat demnach Sorge zu tragen, dass Arbeits- und Schulräume während der Nutzungsdauer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen haben. Die Lufttemperatur in Arbeits- und Schulräumen soll +26 °C nicht überschreiten. Bei Außenlufttemperaturen über +26 °C und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen eingesetzt werden, sollen beim Überschreiten der Raumtemperatur von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. organisatorischer Art, erfolgen. Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet (vgl. Nr. 4.4 ASR A3.5). Da sich die Schulgebäude hinsichtlich des Standortes, der Bauweise, des Sonnenschutzes etc. grundsätzlich unterscheiden, treffen die Schulleitungen eigenverantwortlich organisatorische Maßnahmen zur Anpassung des Schulalltags an die klimatischen Bedingungen. Unter anderem sind das ein früherer Schulbeginn am Morgen, Pausenkürzungen sowie Stundenkürzungen bis hin zum sogenannten „Hitzefrei" ab einer bestimmten Tageszeit. Dabei wird unter Umständen auch die Altersstruktur der Schüler berücksichtigt. Unterstützung erhalten die Schulleiter im Bedarfsfall durch die zuständigen Schulreferenten des Landesamtes für Schule und Bildung. Die von den Hochschulen und Universitätsklinika im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst genutzten Gebäude stehen im Eigentum des Freistaates Sachsen. Voraussetzungen und Handlungsnotwendigkeiten bei staatlichen Liegenschaften richten sich nach der ,Ausstattungsnorm für Büro-, Arbeits- und Aufenthaltsräume in Gebäuden des Freistaates Sachsen - Gewährleistung der sommerlichen thermischen Behaglichkeit sowie einer der Gesundheit zuträglichen relativen Raumluftfeuchte im Winter (VwV Thermische Behaglichkeit)" in der Fassung vom 31. Januar 2018. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Entwicklung und Folgen von hitzebedingten Luftbelastungen im Sommer 2018 in Sachsen (z.B. durch Ozon, Feinstäube, Stickoxide, Pollen, Schimmelpilzsporen) und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Ozon-Belastung Der Ozon-Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist der höchste 8-Stundenmittelwert eines Tages, berechnet aus gleitenden 8-Stundenmittelwerten. Im Mittel über drei Jahre darf der 8-Stundenmittelwert von 120 µg/m3 25-mal pro Jahr überschritten werden. Im Jahr 2018 wurden bisher deutlich mehr Tage mit einem 8-Stundenmittelwert über 120 µg/m3 registriert als in den Vorjahren (siehe Anlage). Damit erhöhte sich der Mittelwert über die Jahre 2016 bis 2018. Fünf Messstation haben den Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit überschritten. Aufgrund der Charakteristik der Ozonbildung tritt die höchste Belastung in den siedlungsfernen Gebieten auf. Seite 3 von 8 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) informiert täglich über die Ozon-Konzentrationen im Freistaat Sachsen. Neben der Bekanntgabe der aktuellen Messwerte im Internet und über den Videotext des MDR, erfolgen bei sehr hohen Ozonbelastungen (Konzentrationen größer 180 µg/m3) gesonderte Informationen über die Medien. Feinstaub PM10 Belastung Es gab keine erhöhte Feinstaubbelastung in den Sommermonaten Mai bis August 2018. Die Tabelle in der Anlage zeigt die monatliche PMrn-Belastung an städtischen Messstationen im Jahr 2018 im Vergleich mit den Vorjahren. Unabhängig von einzelnen Witterungsereignissen betreibt der Freistaat Sachsen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ein automatisches Immissionsmessnetz zur Überwachung der Luftbelastung. N02-lmmissionsbelastung An den verkehrsnahen Messstationen Dresden-Bergstraße und Leipzig-Mitte lag die N02-lmmissionsbelastung in den Sommermonaten Mai bis August 2018 unter dem Mittelwert der Jahre 2010 bis 2016 (siehe Anlage) . Die Messstation Lützner Straße registrierte ab Mai 2018 N02-Monatsmittelwerte über dem Mittelwert der Jahre 2010 bis 2016. Der höchste Monatsmittelwert wurde in diesem Jahr im Mai gemessen. Der EU- Grenzwert bezieht sich auf das Jahresmittel und liegt bei 40 µg/m3 . Belastungen mit allergierelevanten Pflanzenpollen und Schimmelpilzsporen Die Belastungen der Außenluft mit allergierelevanten Pflanzenpollen (hauptsächlich die Pollen der Süßgräser, des Roggens und des heimischen Beifußes, einschließlich des Neophyten Ambrosia artemisiifolia) und Schimmelpilzsporen (hauptsächlich Alternaria spp. und Cladosporium spp.), die für die Gruppe der Allergiker (allergisch veranlagte und erkrankte Personen) ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen, wiesen an der Pollenmessstelle am Standort der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) Chemnitz in den Sommermonaten des Jahres 2018 (meteorologisch: Juni, Juli, August) insgesamt keine signifikanten Auffälligkeiten gegenüber den teilweise deutlich kühleren und feuchteren Sommern der vorangegangenen Jahre auf. Geringfügige Abweichungen verliefen eher in eine gegenläufige Richtung, d. h. insgesamt zeigte sich sogar ein leichter Rückgang der entsprechenden Pollenzahlen sowie ein etwas früheres Ende des Hauptpollenfluges , was per se zumindest keine Verschlimmerung der diesbezüglichen Gesundheitsrisiken plausibel erscheinen lässt. Diese aktuelle Entwicklung ist sehr wahrscheinlich mit der in Sachsen und auch in der Region um Chemnitz im Sommer 2018 feststellbaren außerordentlich langanhaltenden Trockenheit zu begründen, was vielenorts zu verkürzten Blütezeiten führte. Ebenso bietet eine hohe und langanhaltende Trockenheit für ein Schimmelpilzwachstum in den betreffenden natürlichen Ökosystemen eher ungünstige Voraussetzungen. Bezüglich des stark allergenen Neophyten Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia ), der sonnenwarme Standorte bevorzugt und für den im Zuge des anstehenden Klimawandels eine zunehmende Verbreitung prognostiziert wird, zeigten sich an der Chemnitzer Pollenmessstation bis Ende August 2018 ebenfalls keine Auffälligkeiten. Die bisher bloß sehr vereinzelten, unregelmäßigen Pollenfunde von dieser Pflanze im Raum Chemnitz lassen in den letzten Jahren generell noch keinen systematischen Trend in eine bestimmte Richtung erkennen. Die hiesige Fundsituation spricht derzeit Seite 4 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ sowohl bei der Pflanze, als auch bei den Pollen, noch nicht für stabile Verhältnisse (Pflanze gilt in der Region Chemnitz als nicht etabliert, gelegentlich festgestellte geringe Polleneinträge werden hauptsächlich sporadisch über Ferntransport verursacht). Da die Belastungen der Außenluft mit Pollen und Schimmelpilzsporen jeweils maßgeblich durch regionale Standortbedingungen determiniert werden (z. B. abhängig von regionalen Vegetationsbedingungen und Pflanzenvorkommen, von regionalklimatischen Verhältnissen , orographischen Gegebenheiten und zahlreichen weiteren Umweltbedingungen ), sind die Ergebnisse nicht verallgemeinerbar oder auf andere Regionen pauschal übertragbar. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über im Sommer 2018 in Sachsen verstärkte Ausbreitung von Zwischenwirten, die Infektionskrankheiten übertragen, verstärkte Ausbreitung wärmeliebender Pflanzen und Tiere, die allergische und/oder toxische Reaktionen hervorrufen sowie die Ausbreitung von Infektionen in Folge der durch höhere Umgebungstemperaturen beförderten schnelleren Keimausbreitung in Wasser und Lebensmitteln? Zu einer verstärkten Ausbreitung von Zwischenwirten, die Infektionskrankheiten übertragen , liegen für Sachsen keine gesicherten Daten vor. Die Anzahl der Einsendungen von Stechmücken, die u. a. als Zwischenwirte gelten, beim Mückenatlas (www.mueckenatlas.de) waren für Sachsen im Jahr 2018 im Vergleich zu 2016 und 2017 bisher eher rückläufig. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die gemeldeten Fälle der Vektor-assoziierten Erkrankungen FSME und Borreliose. Während die FSME-Fallzahlen einem durchschnittlichen Wert entsprechen, weisen die Borreliose-Daten den in den Sommermonaten jemals erfassten Höchstwert auf. Ähnliche Erkrankungszahlen wurden nur im Sommer 2016 registriert. Ursache könnte ein Anstieg der Zecken-Populationen durch relativ milde Winter sein. Zwar sind Zecken bei warmen Temperaturen in moderaten Sommern sehr aktiv, mögen aber keine Trockenheit. Allerdings verlagern sich vielfältige Aktivitäten bei anhaltenden sommerlichen Temperaturen ins Freie und es erhöht sich damit das Risiko, gestochen zu werden. Tabelle 1: Vektor-assoziierte meldepflichtige Erkrankungen (Sommermonate) Erkrankung 2018 5-Jahres- 2017 2016 2015 Mittelwert Borreliose 1.152 752 901 1.090 648 FSME 7 8 12 7 5 Eine systematische Erhebung allergieauslösender oder giftiger Pflanzen findet im Freistaat Sachsen nicht statt. Aus der Häufigkeit von Anfragen an das LfULG kann geschlossen werden, dass sich die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) im Vorsommer und Sommer des laufenden Jahres verstärkt ausgebreitet hat. Eine Zunahme dieser Pflanze auf landwirtschaftlichen Flächen wird schon seit einigen Jahren beobachtet. Verstärkte Meldungen zum Weißen Stechapfel (Datura stramonium) konnten im Sommer des Jahres 2018 nicht verzeichnet werden. Eine ebenfalls in Sachsen stark verbreitete und toxische Pflanze, der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzi- Seite 5 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat anum), ist keine wärmeliebende Pflanze. Eine hitzebedingte Ausbreitung wurde nicht registriert. Vollständige Angaben zum Befall von Waldbäumen durch den humanhygienisch problematischen Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) liegen den Forstbehörden für das Jahr 2018 noch nicht vor. Beobachtungen der Gespinste, von Aktivitäten der Raupen im Frühjahr und Sommer sowie die Ergebnisse aus Pheromonfallen deuten darauf hin, dass sich sowohl die bereits im Jahr 2017 beobachtete Tendenz zur räumlichen Ausdehnung der Befallsareale als auch der Dichteanstieg in diesen Arealen weiter fortsetzt. Das Auftreten dieser Art ist im Freistaat Sachsen noch lokal begrenzt auf den nördlichen Stadtrand von Dresden, die Dresdner Heide, den Landkreis Nordsachsen, den Norden des Landkreises Bautzen sowie den Vogtlandkreis . Im Gegensatz zu den anderen benannten Vorkommen wurden jedoch im Vogtlandkreis bisher nur Falter in Pheromonfallen nachgewiesen und noch keine Eigelege oder Raupen- beziehungsweise Gespinstfunde festgestellt. Anfragen und Beobachtungen von Goldafterbefall (Euproctis chrysorrhoea) an Bäumen außerhalb des Waldes, vor allem an Straßenalleen haben im Jahr 2018 zugenommen, sodass von einer Erhöhung lokaler Populationsdichten auch für die überwinternden Larven in den Wintergespinsten ausgegangen wird. Für das Jahr 2019 ist bei entsprechender Witterung ein vereinzeltes Auftreten an Waldrändern und Feldgehölzen nicht auszuschließen. Valide Daten über lebensmittelbedingte Erkrankungen in Folge der durch höhere Umgebungstemperaturen beförderten schnelleren Keimausbreitung in Wasser und Lebensmitteln liegen nicht vor. Höhere Temperaturen begünstigen die Vermehrung von Mikroorganismen in Lebensmitteln sowie möglicherweise höhere Infektionsraten unter Tieren. Besonders in den Sommermonaten wird daher eine ausreichende, nicht unterbrochene Kühlung zunehmend wichtig. Insgesamt hängt das Ausmaß der lebensmittelbedingten Erkrankungen wesentlich von Präventions- und Kontrollmechanismen ab. Tabelle 2 gibt einen Überblick über Lebensmittel-/Wasser-assoziierte übertragbare meldepflichtige Erkrankungen im Freistaat Sachsen. Die höheren Umgebungstemperaturen in den vergangenen Wochen scheinen nur marginale Auswirkungen auf die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu haben. Aus den verschiedenen übermittelten Daten ist kein einheitlicher Trend ersichtlich. Während besonders bei Salmonellosen, aber auch bei Campylobacteriosen sowie Giardiasis im Vergleich zum 5-jährigen Mittelwert geringere Erkrankungszahlen registriert wurden, lagen die Fallzahlen bzgl. Hepatitis E und Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) spürbar darüber. Allerdings ist die Zunahme von Hepatitis E schon seit einigen Jahren erkennbar und - laut Aussagen des Robert Koch-Instituts - wahrscheinlich auf eine erhöhte Aufmerksamkeit der Ärzte und häufigere labordiagnostische Untersuchungen zurückzuführen. Hingegen erkennt man beim Auftreten der EHEC-Erkrankungen einen sich 3- bis 4- jährlich wiederholenden wellenförmigen Verlauf, dessen Peak in diesem Jahr regulär zu erwarten war. In den Sommermonaten 2018 wurden die meisten gastroenteritischen Infektionen, deren Verbreitung durch Lebensmittel bzw. Wasser bedingt sein können, überwiegend Seite 6 von 8 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ durch Campylobacter, Noroviren und Salmonellen verursacht. Dabei waren keine epidemiologischen Auffälligkeiten im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar. Tabelle 2: Daten für die Sommermonate Juni/Juli/August (22. KW bis 35. KW) (Erkrankungen nach Referenzdefinition des RKI) 5-Jahres- Erkrankung 2018 Mittelwert 2017 2016 Campylobacter-Enteritis 1.957 2.033 1.883 2.156 EHEC-lnfektion 70 53 53 31 Giardiasis 66 74 65 71 Hepatitis A 3 4 3 3 Hepatitis E 70 47 82 72 Kryptospord iose 75 65 53 66 Norovirus-lnfektion 1.081 1.019 790 866 Salmonellose 265 470 503 367 Yersiniose 93 89 104 96 2015 2.083 71 94 2 52 81 1.442 298 86 Den Daten zufolge liegen keine gesicherten Hinweise vor, dass die höheren Umgebungstemperaturen die Ausbreitung von Infektionen, die mit Wasser und Lebensmitteln assoziiert sind, befördert hätte. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Handlungsnotwendigkeiten zum UV-strahlungsbedingten Gesundheits- und Arbeitsschutz für Personen in Außenberufen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Landespolitik? Beschäftigte im Freien sind grundsätzlich einer hohen Belastung an natürlicher ultravioletter (UV) Strahlung ausgesetzt. Damit haben sie ein höheres Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Seit 2015 wird dieser Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Risiken durch Sonneneinstrahlung am Arbeitsplatz zu beurteilen, die Beschäftigten zu den Gefährdungen zu unterweisen und notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Um die Maßnahmen zu unterstützen, müssen Unternehmer und Beschäftigte über die Gesundheitsgefahren informiert und für Schutzmaßnahmen sensibilisiert werden. Diese Präventionsarbeit erbringen die Arbeitsschutzbehörden in Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beispielsweise durch forcierte Öffentlichkeitsarbeit. Durch Mitarbeit im Ausschuss Arbeitsmedizin beim Bundesministerium wirkt auch Sachsen auf eine Aktualisierung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung für diesen Vorsorgebereich hin. Seite 7 von 8 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die oberste Arbeitsschutzbehörde erarbeitet ein Faltblatt zum „Arbeitsschutz an Arbeitsplätzen im Freien". Mit freundlichen Grüßen '! / I( ~,-0 / i(:1? V Barbara KleG~ch -- Anlage Seite 8 von 8 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/144 7 4 Die Messwerte für Feinstaub PM 10, N02 und Ozon wurden mit Stand 31.8.2018 zusammengestellt. Die Messwerte für das Jahr 2018 sind vorläufig und noch nicht abschließend validiert! Stickoxidbelastung (N02) an verkehrsnahen Messstationen in Dresden und Leipzig 70 .------------,! Dresden-Bergstraße I 60 ..----- 0 +----,-----,----,------.----.----,----,-----,---,- --.----,----, Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Schwankungsbereich 2010-16 --- 2017 •••••• Mittelwert 2010-16 -2018 70 -,----------------< Leipzig-Mitte ~ 60 +--------------------------------------1 1 ~50 C: g 40 C1l t:: ~ 30 +--------------'-------------------------1 C: 0 ~20+------------------------------------, "' 0 2 10 +----------------------------------1 O+----.------ Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Schwankungsbereich 2010-16 --- 2017 •••••• Mittelwert 2010-16 -2018 1 70 j Leipzig-Lützner Straße I M' 60 -!----------------------------------; .§ ~50 C g 40 · Cll t:: ---!1111, ... - .,,,... . .... - ....... --· ---.... , .............. _, ·············· ... - . . . . . . ....... ,,.-,. . .... .... 53 30 -~ ,, _______ _ N C 0 ~ 20 "" 0 210+----------·---------- 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Schwankungsbereich 2010-16 --- 2017 •••••• Mittelwert 2010-16 -2018 Ozonbelastung -Anzahl der Tage mit 8-Stundenmittelwert über 120 µg/m3 2016 2017 2018 3-Jahres-Mittelwert 5 4 7 Annaberg 11 1-----=----------;1------1----t-------i··-······-···-·-········-·····-···--··-·····-·-···-············-· .. -· .............. _ ~utten " 9 4 16 ------------t----+-------;1-------1·-····-······--······ .. ··--.. ,, ........ ,_,, .......................... _ ...... - ...... . Carlsfeld 47 29 12 29 --------------+------,1-------1··"·--··•-"''" .. ,-........................................ -........................ -. Chemnitt-Hans-Link-Str. 38 24 10 1---------------1--------,1------t·· ........................... _ .................... , _________ ., ___ .. ____ ............ .. Collmberg 46 25 1----=----------;1------1----t-------i 18 11 Dresden-Nord 21 12 3 12 1-------------;1------1----t-------i·-·-.......................................................................... _ ................. . Dresden-Winckelmannstr. 36 18 10 21 48 22 Fichtelberg 73 48 ---~~-------<1------+----+-----< .............................................. _. ___ ,. __________ _ 9 2 Leipzig-Thekla 28 13 19 10 Leipzig-West 40 l----'--=----------t----+------,1------1····•• ................................................................. .... 15 Niesky 10 37 --~---------t----+------,t------1·················---............................................ .. Plauen-DWD 6 31 13 ------------1--------1-------1-··-·-·· ................ , .... - .................................. .. Radebeul-Wahnsdorf 12 27 20 23 21 17 20 ................ - .............................. ,.. _________ _ Schkeuditt 13 46 25 28 l-------------t----+----1------1 .. , ............................................................... _ ................................ .. 36 Schwartenberg 21 57 -----=-------t----+------,t------1·················---···--·"'""'····"'" ................................................... .. 38 Zinnwald 24 66 31 40 ------------t--------1-------1 .......................... -.................... _ ..... - ... ---"'"" .. ""'"' .. """'" Zittau-Ost 8 32 6 15 Dresden-Bergstraße O 3 2 2 PM 10 - Belastung an ausgewählten städtischen Messstationen (automatische Messungen) Anzahl der Überschreitungen Tagesmittel über 50 µg/m3 Dresden-Bergstraße 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Januar 5 9 6 0 3 6 1 Februar 13 6 1 2 0 10 3 März 0 2 8 2 I 0 4 April 0 4 2 0 0 0 0 Mai 0 0 0 0 0 0 0 Juni 0 0 0 0 0 0 0 Juli 0 0 0 0 0 0 0 August 0 0 0 0 0 0 0 September 0 0 0 0 0 0 Oktober 0 0 1 0 0 0 November 4 1 0 3 0 l Dezember 0 0 5 l 2 0 Jahr 22 22 23 8 6 17 8 Anzahl der Überschreitungen Tagesmittel über 50 µg/m3 Leipzig-Mitte 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Januar 4 7 7 l 4 6 0 Februar 12 8 l 4 0 9 3 März 15 8 13 5 2 0 5 April 0 7 5 0 l 0 0 Mai 0 0 0 0 0 0 0 Juni 0 0 0 0 0 0 0 Juli 2 0 0 0 0 0 0 August 1 0 0 0 0 0 0 September 3 0 0 0 0 0 Oktober 3 0 1 0 0 0 November 1 0 0 1 0 1 Dezember 2 1 2 0 0 0 Jahr 43 31 29 11 7 16 8 Anzahl der Überschreitungen Tagesmittel über 50 µg/m3 Leipzig Lützner Str. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Januar 4 9 7 1 7 3 1 Februar 9 4 0 6 1 10 8 März 8 12 13 5 2 1 9 April 0 7 5 0 1 0 1 Mai 0 1 0 0 0 0 0 Juni 0 0 0 0 0 0 0 Juli 2 0 0 0 0 0 0 August 0 1 0 0 0 0 0 September 0 0 1 0 0 0 Oktober 1 0 0 0 0 0 November 2 0 4 2 0 1 Dezember 3 2 5 l 2 0 Jahr 29 36 35 15 13 15 19 3 2018-09-24T14:15:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes