STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BüNDNIS g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114482 Thema:Maßnahmen im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung entlang der Weißen Elster Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln den Jahren 201112012 wurden im Raum Leipzig im Einzugsgebiet der Weißen Elster nach dem Ausklingen des Hochwassers 20ll im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates tausende Bäume entlang der Ufer aul 23 km Länge gefällt und an den Deichen teilweise neue Deichverteidigungswege angelegt. Es ist aktuell nicht nachvollziehbar wo und in welchem Umfang die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen wurden. Betroffen von den Maßnahmen sind der Landkreis Nordsachsen und das Stadtgebiet Leipzigs.,, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Richtigstellend wird angemerkt, dass während des Hochwasserereignisses beziehungsweise nach Abklingen des Hochwasserscheitels im Januar 2011 Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz mehrerer akut vom Hochwasser bedrohter Stadtteile der Städte Leipzig und Schkeuditz sowie der Unterlieger in Sachsen-Anhalt notwendig waren. Dazu gehörten auch die Beseitigung von Gehölzen auf den Deichen einschließlich der zugehörigen Deichschutzstreifen, die für den Hochwasserschutz der Städte Leipzig und Schkeuditz von besonderer Bedeutung sind. Auch die Stubbenbeseitigung und Reprofilierung der durch das Hochwasser im Januar 2011 geschädigten Deichkörper erfolgte unmittelbar, um auf ein erneutes Hochwasserereignis angemessen vorbereitet zu sein. Die im Bereich der Deichschutzstreifen zur Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen notwendigen Baustraßen wurden nach dem Abschluss der Arbeiten zurückgebaut und begrünt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 28. August 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t295 Dresden, JJ, 0g ÅOúP s¡mu1+ - - s (f) @ ¡o DbtoluñMñrlfrùsthi hbMINLt'NG&UM¡ÙdHd¡dñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspfl ichlen nach der Europäischen DatenschuÞ- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowis für verschlüsselte elektronische Dokumente oN Seite 1 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: Existiert zu den Eingriffen an den Gewässern ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und wenn ja wie viele Wertpunkte müssen nach diesem ausgeglichen werden? Für die Eingriffe wurden Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) erarbeitet. Die Gesamtbilanz, bezogen auf die Maßnahmenbereiche im Stadtgebiet Leipzig, enthält ein Eingriffsdefizit von 7.010.767,5 Wertpunkten nach dem ,,Leipziger Bewertungsmodell" in dem unter anderem auch Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bilanziert werden, für die ein naturschutzfachlicher Ausgleich geschaffen werden muss. Die Gesamtbilanz, bezogen auf die Maßnahmenbereiche im Landkreis Nordsachsen, enthält eine summarische Wertminderung von 236,2591 Werteinheiten auf Grundlage der,,Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen", fur die ein naturschutzfachlicher Ausgleich geschaffen werden muss. Frage 2: Welche Aussagen treffen die Befreiungsbescheide zu den Eingriffen in Schutzgebiete bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und wer ist der Projektträger dieser Maßnahmen? ln den Befreiungen der Stadt Leipzig vom 28. Januar 2011 und 3. Februar 2011 bezüglich der Eingriffe durch die Deichsicherung für die Naturschutzgebiete ,,Burgaue" und ,,Lehmlache Lauer" wurde Folgendes beauflagt: ,,Vor Durchführung der Arbeiten ist eine detaillierte naturschutzfachliche Beweissicherung durchzuführen. Die Ausführung sämtlicher Arbeiten sind durch ein fachlich geeignetes lngenieurbüro zu dokumentieren und baubegleitend zu übenryachen. Es ist ein LBP einschließlich artenschutzrechtlicher Betrachtung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Planung Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung der Stadt Leipzig, Amt für U mweltsch utz, vorzulegen. " Analog wurde im Landkreis Nordsachsen vorgegangen. Projektträger dieser Maßnahmen ist die LandestalsperrenveMaltung (LTV). Frage 3: Gibt es eine Aufstellung in der die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die oben genannten Eingriffe einzeln benannt und beschrieben werden und wenn ja wie lauten diese konkret? Die LTV hat eine Liste mit möglichen Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der Wertpunkte erarbeitet. Die möglichen Kompensationsmaßnahmen sind nach dezeitigem Stand - Aufforstung von Hartholzauenwald, - Aufforstung von Laubmischwald, - Entwicklung von Hutewaldstrukturen, - Grünlandentwicklung, - Entwicklung von Weidenauengebtisch, - Entwicklung von FeldgehölzenÂ/t/aldrand und Baumreihen, - standortstrukturelle Auñrertungen im Auenbereich, - Entwicklung von naturnahen Uferbereichen und Gewässerrandstreifen. Seite 2 von 4 STAATSMìNìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden bisher wann und wo realisiert und welche Wertpunkte wurden dabei erzielt? Folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) wurden im Zeitraum der Jahre von 201 2 bis 2018 realisiert: o W 4 Aufforstung Hartholzauwald; Lützschena, o W 5 Aufforstung Hartholzauwald; Lützschena, . W 5a Aufforstung Strauchgehölze; Waldrand Böhlitz-Ehrenberg, . W 6 Aufforstung Hartholzauwald; Hänichen, . W 8 Aufforstung Hartholzauwald; Lt¡tzschena, o W 9 Aufforstung Hartholzauwald; Gundorf, . W 15 Aufforstung Hartholzauwald; Gundorf, o W 2 S Entwicklung Hutewald am Westufer Cospudener See, o We 1 Entwicklung Weidenauengebüsch, . We 2 Entwicklung Weidenauengebüsch, c Au 2 Verhinderung weitere Sohleintiefung Neue Luppe. Damit wurden bislang Maßnahmen mit einer Wertigkeit von 2.796.397 Wertpunkten realisiert. lm Landkreis Nordsachsen konnten durch Aufforstung von Hartholzauwald im Bereich Schkeuditz bereits Kompensationsmaßnahmen im Wert von 236,2591 Werteinheiten und somit die vollständige Kompensation erbracht werden. Frage 5: Welche noch nicht realisierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind noch offen und wann und wo werden diese auf welche Weise verwirklicht? Folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) sind noch in der Bearbeitung: . W 14 Aufforstung Laubmischwald; Lützschena, o W 1 S Aufforstung am Wehr Großzschocher, o Grün 1.1 Grünlandentwicklung Hänichen, o We 4 Entwicklung Weidenauengebüsch, . We 5 Entwicklung Weidenauengebüsch Hänichen, e G 1 Aufwertung/Ausdehnung Gehölzinsel Quasnitz, . G 2 Entwicklung Gehölzinsel Quasnitz, . G 11 Ergänzung Baumreihe Lützschena, o Au 1 Vernässung Möckernscher Winkel durch Deichschlitzungen in Bereichen ohne Hochwassergefäh rdung, o Au 1 S Dynamische Aue im Ratsholz tlw. Wiedervernässung, . We 4.1 - We 12 Entwicklung Gewässerrandstreifen entlang Weißer Elster Lützschena/Stahmeln. Seite 3 von 4 'ïä:ffi'¡ilS, I I iÄëii sur., Entsprechend den Anforderungen sollen die Kompensationsmaßnahmen möglichst im Stadtgebiet Leipzig insbesondere im Auenbereich erfolgen. Aufgrund des hohen Nutzungsdruckes im Stadtgebiet Leipzig konnte die Flächenverfügbarkeit noch nicht im notwendigen Umfang erreicht werden. Eine belastbare zeitliche Einordnung der Maßnahmenumsetzung ist aufgrund der Unwägbarkeiten insbesondere bei der Flächenbeschaffung und des Genehmigungsverlaufes nicht möglich. Mit ndlichen Grüßen a>' Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2018-09-24T14:14:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes