SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14487 Thema: Bauliche Anpassungen aufgrund steigender Temperaturen bei sächsischen Ministerial- und Behördengebäuden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen seit 2003 errichteten oder umfassend sanierten Dienstgebäuden sowie Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen sächsischer Ministerien und nachgeordneter Behörden sind Hitzeschutzvorkehrungen getroffen worden? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien, nachgeordneten Behörden und Art der Maßnahmen!) Frage 2: Bei wie vielen seit 2003 errichteten oder umfassend sanierten Dienstgebäuden sowie Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen sächsischer Ministerien und nachgeordneter Behörden sind Außen-Jalousien, Klimaanlagen und Ventilatoren einbzw . angebracht worden oder ist eine Nachrüstung geplant worden? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien, nachgeordneten Behörde und Art der Maßnahmen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2000/1115/115- 2018/43154 Dresden, .Zlf. September 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de' www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN 5iSACHsEN Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionstüchtigkeit der Staatsregierung gefährdet. Hitzeschutzvorkehrungen wurden an der überwiegenden Zahl der Gebäude des Freistaates Sachsen im Rahmen des Bauunterhalts, als Bestandteil von Kleinen Baumaßnahmen oder als Bestandteil von Großen Baumaßnahmen vorgenommen. Um alle Hitzeschutzmaßnahmen aufführen zu können, die seit 2003 im Verantwortungsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement realisiert wurden, müssten ca. 1.500 Baumaßnahmen rückwirkend auf diese Maßnahmen durchsucht werden . Bei einem Rechercheaufwand von zwei Stunden pro Maßnahme würde ein VZÄ ca. 75 Arbeitswochen mit dieser Aufgabe beschäftigt sein . Erschwerend kommt hinzu, dass für eine Recherche auf Dokumente zugegriffen werden muss, die aufgrund geltender Aufbewahrungsfristen möglicherweise nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen. Mittlerweile werden Diensträume in allen Neubauten und fast alle Bestandsbauten mit außenliegendem Sonnenschutz versehen, soweit dies aufgrund der Lage der Diensträume erforderlich ist und dem keine erheblichen Gründe wie zum Beispiel aufwändige Eingriffe in die Gebäudesubstanz oder Denkmalschutzaspekte entgegenstehen. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Zum Stand 31 . August 2018 verwaltet der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement insgesamt 2.086 landeseigene Gebäude auf ca. 585 Liegenschaften im aktiven Verwaltungsvermögen. Darin enthalten sind auch Gebäude, die zur Unterbringung von Behörden notwendig sind, in denen üblicherweise jedoch kein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist (z. B. Lagerobjekte etc.). Um festzustellen , ob die Gebäude bzw. Gebäudeteile über Außenjalousien bzw. einen Blendschutz verfügen, müssen Objektbegehungen stattfinden. Daten dieser Art werden derzeit nicht erfasst. Zur Fragestellung nach Klimaanlagen ist wie folgt auszuführen: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf Klimaanlagen bezieht, die der thermischen Behaglichkeit dienen. In diesem Sinne wurden und werden Klimatisierungen nur in Sonderfällen vorgenommen. Räume in Verwaltungsbauten wurden und werden bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich nicht klimatisiert, um Investitions- und Betriebskosten zu sparen und den umweltschädlichen Kohlendioxidausstoß nicht zu erhöhen. Raumlufttechnische Anlagen (RL T-Anlagen) ohne Klimaelement werden für die „normale " Büronutzung nicht betrieben, sondern fast ausschließlich für Bereiche mit Sondernutzungen eingesetzt (z. B. Serverräume, Versammlungsstätten/Sitzungsräume, Umkleide-/Sanitärbereiche, Lager- und Nebenräume, Hörsäle, Labore, Forschungshallen , Werkstätten usw.), die durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sind: Räume, in denen sich der üblichen Nutzung entsprechend eine größere Anzahl von Personen auf kleinem Raum länger als 1 Stunde aufhält, Räume mit Sondernutzungen wie z. B. Führungs- und Lagezentren der Polizei bzw. Räume in Polizeirevieren, bei denen die Fenster aus Sicherheitsgründen verschlossen bleiben, Räume, in denen hohe sensible und/oder latente Wärmelasten auftreten, Räume, in denen definierte Raumluftzustände in vorgegebenen Grenzen gehalten werden müssen (technologisch bedingt oder Schutz von Kunstgut in Museen, z. B. Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Dresdner Schloss). Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN In den Gebäuden des Freistaates Sachsen werden keine fest installierten Ventilatoren, die der Luftverwirbelung in Büroräumen dienen, eingebaut. Frage 3: Aufgrund welcher Rechtsvorschriften sind welche baulichen Maßnahmen bei Neubauten und Sanierungen zur Vermeidung überhöhter Arbeitsraumtemperaturen in Ministerial- und Behördengebäuden vorgeschrieben ? Frage 4: Aufgrund welcher Rechtsvorschriften sind welche baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen bei Bestandsimmobilien zur Vermeidung überhöhter Arbeitsraumtemperaturen in Ministerial- und Behördengebäuden vorgeschrieben ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Für die Ministerial- und Behördengebäude des Freistaates Sachsen ist in Bezug auf den sommerlichen Wärmeschutz die „Ausstattungsnorm für Büro-, Arbeits- und Aufenthaltsräume in Gebäuden des Freistaates Sachsen - Gewährleistung der sommerlichen thermischen Behaglichkeit sowie einer der Gesundheit zuträglichen relativen Raumluftfeuchte im Winter" vom 31 . Januar 2018 maßgeblich. Diese stützt sich rechtsnormativ insbesondere auf die DIN 4108-2 als eingeführte technische Baubestimmung sowie auf das Arbeitsstättenrecht, insbesondere ASR 3.5 - Raumtemperatur. Mit freundlichen Grüßen ~:::H~ Seite 4 von 4 2018-09-24T11:03:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes