SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14488 Thema: Bauliche Anpassungen aufgrund steigender Temperaturen bei Dienstgebäuden der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen seit 2003 errichteten oder umfassend sanierten Dienstgebäuden sowie Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen der sächsischen Polizei sind Hitzeschutzvorkehrungen getroffen worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Standorten und Art der Maßnahmen!) Frage 2: Bei wie vielen seit 2003 errichteten oder umfassend sanierten Dienstgebäuden sowie Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen der sächsischen Polizei sind Außen-Jalousien, Klimaanlagen und Ventilatoren angebracht worden oder ist eine Nachrüstung geplant worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Standorten und Art der Maßnahmen!) zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: ljSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2000/1115/116- 2018/43156 Dresden , l~. September 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN SSACHsEN Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Zum Stand 31 . August 2018 verwaltet der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement insgesamt 168 landeseigene Gebäude auf ca. 108 Liegenschaften im aktiven Verwaltungsvermögen, die der räumlichen Unterbringung von Behörden und Einrichtungen der sächsischen Polizei dienen. Darin enthalten sind auch Gebäude, die zur Unterbringung von Behörden notwendig sind, in denen üblicherweise jedoch kein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist (z. B. Lagerobjekte, Garagen etc.). Um festzustellen, ob die Gebäude bzw. Gebäudeteile über Außenjalousien verfügen, müssen Objektbegehungen stattfinden. Daten dieser Art werden nicht erfasst. Um sämtliche Hitzeschutzmaßnahmen aufführen zu können, die seit 2003 für Dienstgebäude der sächsischen Polizei realisiert wurden, müssten mehr als 200 Baumaßnahmen rückwirkend auf diese Maßnahmen durchsucht werden. Bei einem Rechercheaufwand von zwei Stunden pro Maßnahme würde ein VZÄ mindestens 10 Arbeitswochen mit dieser Aufgabe beschäftigt sein. Erschwerend kommt hinzu, dass für eine Recherche auf Dokumente zugegriffen werden muss, die aufgrund geltender Aufbewahrungsfristen möglicherweise nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Räume, die der ausschließlichen Büronutzung dienen, werden grundsätzlich nicht klimatisiert , um Investitions- und Betriebskosten zu sparen und den umweltschädlichen Kohlendioxidausstoß nicht zu erhöhen. Bei der Verwendung von Kl imaanlagen im Bereich der sächsischen Polizei handelt es sich ausschließlich um Räume mit Sondernutzungen wie z. B. Führungs- und Lagezentren der Polizei sowie Räume in Polizeirevieren, die speziellen Anforderungen unterliegen . Darüber hinaus wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14487 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen tf ~'!: /:;!1 Seite 3 von 3 2018-09-24T11:04:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes