STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14489 Thema: Arbeitsschutzregelungen sächsischer Ministerien bei beson¬ ders hohen Temperaturen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/47 Dresden, 2 5. Sep. 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Ministerien haben bislang für das eigene Haus bzw. den eigenen Geschäftsbereich und für nachgeord¬ nete Behörden eine Hitzeschutzregelung mit welchen Inhalten und auf welcher Rechtsgrundlage getroffen bzw. geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien und nachgeordneten Behörde!) Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamliic Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Im Besonderen gelten die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperaturen", die Dienstvereinbarungen (DV) zwischen den Res¬ sorts und dem Personalrat „Gleitende Arbeitszeit", die DV „Behördliches Ge¬ sundheitsmanagement" und die DV „Betriebliches Eingliederungs¬ management". Auf dieser Grundlage wurden in allen Ressorts einschließlich der nach¬ geordneten Behörden und Institutionen, in denen der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber fungiert (vgl. Anlage 1), nachfolgende Maßnahmen getroffen: 1. Flexible Arbeitszeitregelungen in den Sommermonaten: Dazu gehören eine Verkürzung der Kernarbeitszeit zumeist für Juni/Juli, Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit im August. Ein Arbeitsbeginn bereits ab 05.30 Uhr wurde in der SK im August und im Landesrechenzentrum Steuern in den Sommermonaten ermöglicht. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haitestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR S ACH SEIM Freistaat 2. Technische und weitere organisatorische Maßnahmen: • Einsatz von Ventilatoren bei Innenraumtemperaturen von > 250C zur indivi¬ duellen Regelung der Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz gemäß Schreiben des SMF vom 31. Januar 2018 „Ausstattungsnorm für Büro-, Arbeits- und Aufenthaltsräume in Gebäuden des Freistaates Sachsen - Gewährleistung der sommerlichen thermischen Behaglichkeit sowie einer der Gesundheit zuträgli¬ chen relativen Raumluftfeuchte im Winter - Neufassung und Ersatz der VwV Thermische Behaglichkeit vom 22. Mai 2006" (vgl. Anlage 2) e effektive Steuerung des Sonnenschutzes durch Verschattungseinrichtungen e effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen • Bereitstellung von Informationen für die Beschäftigten zur Nachtauskühlung und zum richtigen Lüften in den frühen Morgenstunden (SMK, SMWA, SMI) ® Klimatisierte Besprechungsräume konnten von allen Mitarbeitern/innen zum Aufenthalt genutzt werden, soweit dort keine Besprechungen stattfanden (SMWK, vereinzelt SMI) ® Mitarbeiterinformationen mit Gesundheitstipps, die das Thema Flitzepräven¬ tion thematisieren (SMWK, SMWA, SMJ) • Besondere Maßnahmen darüber hinaus: Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) haben zusätzlich in beson¬ ders hitzegefährdeten Bereichen mit fester Arbeitszeit (z. B. Aufsichten) ergän¬ zende Kräfte beim Dienstleister beauftragt, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche Pausenzeiten zu ermöglichen. Im Landesamt für Archäologie (LfA) werden dauerhaft für die bei Grabungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Sonnenschutzcreme und Sonnenschirme zur Verfügung gestellt und wenn mög¬ lich, schattenspendende Maßnahmen ergriffen. Entsprechend des Rundscheibens der Geschäftsführung der Stiftung First-Pückler-Park Bad Muskau vom 31. Juli 2018 wurden wegen anhaltender Hitze im Park, in der Gärtnerei und in der Werkstatt körperlich schwere Arbeiten und Tätigkeiten, die besondere Konzentration sowie das Tragen von Persönli¬ cher Schutzausrüstung erfordern, soweit wie möglich ausgesetzt bzw. in kühlere Morgenstunden verlegt. Es ergingen auch Hinweise zum eigenverantwortlichen Tragen von Kopfbedeckung, Sonnenbrille und zum Auftragen von Sonnen¬ schutzmitteln. Allen Mitarbeitern wurden im Rahmen ihrer Arbeitszeit stündliche Pausen von zehn Minuten gewährt. Unentgeltliches Mineralwasser stand zur Verfügung (Mai bis August). Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Frage 2: Welche besonderen Maßnahmen hinsichtlich des Hitzeschutzes wurden bislang auf welcher Rechtsgrundlage in welchen sächsischen Ministe¬ rien und nachgeordneten Behörden in Bezug auf den Arbeitsschutz von Menschen mit Behinderungen, Menschen mit chronischen Erkrankun¬ gen und Schwangeren getroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien und nachgeordneten Behörden!) Die Rechtsgrundlagen, wie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 Raumtemperatur) zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung und das Mutter¬ schutzgesetz i. V, m. dem Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilungen für Schwangere), finden in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden auch für den o. g. Personenkreis Anwendung. Sind darüber hinaus gehende Maßnahmen im Einzelfall erforderlich, werden diese individuell abgestimmt und vorgenommen. Einer schwangeren Beschäftigten wurde z. B. ein teilweises Beschäftigungsverbot erteilt (SMK). Im Arbeitsgericht Zwickau erfolgte im Rahmen des Betrieblichen Eingliede¬ rungsmanagements und nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Anschaffung eines mobilen Klimagerätes für eine schwerbehinderte Richterin zur Nutzung in den Sitzungssälen. Frage 3: In welchen Ministerien und nachgeordneten Behörden wurde in wel¬ chen Sommermonaten 2018 durch den Dienstherren für die Bedienste¬ ten unentgeltlich Wasser zum Verzehr bereitgestellt? Zur Verfügung gestellt wurde ® unentgeltliches Mineralwasser (z. B. SMUL im August, SK, SMI, SMS, SMWA - Standort Atrium, Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen, Landesamt für Denkmal¬ pflege, Staatsarchiv, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbiblio¬ thek, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Landesamt für Archäologie, Landes¬ talsperrenverwaltung, Sächsische Krankenhäuser, im August für Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen und Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement, Finanzämter, Land-, Amts- und Arbeitsgerichte, Justizvollzugs¬ anstalten u. a.) • Wasserspender (SMWK/SMF, SMWA u. a.) ® Leitungswasser, welches nachweislich Trinkwasserqualität aufweist (SMWK, SMF, SMJ u. a.). Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 Ressorts, die im Freistaat Sachsen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten bei besonders hohen Temperaturen durchführen: - Staatskanzlei - Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) - Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJ) - Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) - Sächsisches Staatsministerium für Finanzen (SMF) - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) - Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN /fafcjje Z Freistaat SACHSEN Der Amtschef I SACHSISCHES STAATSmINISTERIUM OER FINANZEN i Postfacti lOO 948 | 0107S Dresden , Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement j Zentrale Wilhelm-Buck-Straße 4 01097 Dresden StM PE-Nr.. Anl. sts- SM WA Kopie an: Abt. (FF) Leitungsbüro Az.: 0 5. Feb. 2018 Termin: Mit der Bmc- um: ÿ Vorbereitung D Kenninisnahme -Q vor Abganq z.K D Slellungnahme.Prüfung QUnlenichiung über das Amwortentwurf für Verunlossie Erledigung nachrichtlich: Sächsisches Stäatsministerium des Innern Sächsisches Staatsministerium für Kültus Sächsisches Stäatsministerium der Justiz Sächsisches Staatsminisferium für Wissenschaft und Kunst s Sächsisches Stäatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Sächsisches Staatsministerium für Soziales Sächsisches Staatsministerium für Umwelt Und Landwirtschaft Sächsische Stäatskanzlei Sächsischer Rechnungshof Durchwahl Telefon +49 351 564 4010 Telefax +49 351 564 4019 post@smf.sachsen.de' Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 46-B 1003/1/35/5- 2017/60395 Dresden, 31. Januar 2018 Ausstattungsnorm für Büro-, Arbeits- und Aufenthaltsräume in Gebäu¬ den des Freistaates Sachsen - Gewährleistung der sommerlichen ther¬ mischen Behaglichkeit sowie einer der Gesundheit zuträglichen relati¬ ven Räumlüftfeuchte im Winter Neufassung und Ersatz der VwV Thermische Behaglichkeit vom 22. Mai 2006 SMF, Schreiben vom 22. Mai 2006, Az- 46-B 100.3/.1./35/1-21404 Zertifikat sät 20X3 audit bettifundfamnie Sehr geehrter Herr Prof. Janösch, gemäß Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2006, Az.: 46^61003/1-35/1-21404 wurde eine Regelung über die „Ausstattungsnorm für landeseigene Gebäude des; Freistaates Sachsen Gewähiieistung der thermischen Behaglichkeit in Büroräumeri im Sommer" er¬ lassen; Seit dem Inkrafttreten der Verwaitungsvorschrift hat sich die Normung, ins¬ besondere im Zusammenhang mit der DIN 4108 Teil 2 sowie der DIN EN Hausanschrift: Sachsisches Staatsministerium derFtnanzen Carolaplatz.1 01097 Dresden www.sachseh.de Vericehrsyerhlndung: Zuierrelche'n mit den Straßenbahniinien 3,7, 8 Haftes teile Caroiaplatz FQr Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplatze Im Ihnanhof. Bitte beim Pförtner¬ dienst melden. •Köln .Zugang fof varsäilOsselto elektninlBcha Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter rden auf www.emf.oachsan.de/bSIgnatur.html vermerkfen-Voraussetzungen.- STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN 15251 weitenentwickelt, sodass es einer daraufhin angepassten Neubewertung der Regelung bedurfte. Im Ergebnis wird die bisher geltende Regelung wie folgt ersetzt: Ausstattungsnonn für Büro-, Arbeits- und Aufenthalteräume in Gebäuden des Freistaates Sachsen - Gewährleistung der sommerlichen thermischen Behag¬ lichkeit sowie einer der Gesundheit zuträglichen relativen Raumluftfeuchte im Winter i. Sommerliche thermische Behaglichkeit In Büro-, Arbeits- und Aufenthaltsräumen sowie in Räumen mit vergleichbaren raum¬ klimatischen Anforderungen sollen unzulässige sommerliche Raumtemperaturen durch bauseitige Maßnahmen verhindert werden. Maßgeblich ist der Nachweis des sommer¬ lichen Wärmeschutzes nach der bauordnungsrechtlich eingeführten DIN 4108 - Wär¬ meschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Diese Norm lässt eine Überschreitung des jeweiligen Bezugswerts der operativen Innentemperatur do.op entsprechend der jeweils zutreffenden Sommerklima¬ region (25, 26 bzw. 27 "C) um höchstens 500 Kelvinstunden pro Jahr zu. Dabei sind die Bezugswerte der operativen Innentemperaturen nach DIN 4T08-2 nicht als zulässi¬ ge Höchstwerte für Inhentemperaturen zu verstehen. Sofern zuverlässige Erkenntnisse auf einfachere Art und Weise nicht erlangt werden können, z. Bi mittels Tabellenverfahren, soll dabei für ausgewählte Räume eine thermi¬ sche Simulation unter Zuhilfenahme der im Staatsbetrieb SIB eingeführten EDV- Anwendung SOLAR durchgeführt werden. Die jeweils zu betrachtenden Räume sind dabei nach Nutzung, Himmelsrichtung, inneren Lasten und Größe ingenieurtechnisch sinnvoll auszuwählen. Anhand von Variantenberechnungen sollen bauliche und - so¬ fern erforderlich - technische Maßnahmen zu einem zweckmäßigen und kostengünsti¬ gen Gesamtsystem des Wärmeschutzes entwickelt werden. Bei Räumen, in denen die Nutzer über einen einfachen Zugang zu leicht zu öffnenden Fenstern verfügen und in denen keine strengen Bekleidungsregeln zu beachten sind, soll die Ermittlung des thermischen sommerlichen Komforts auf Grundlage der DIN EN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN 15251:2012-12, Abschnitt A.2 (optionales Verfahren), nach Maßgabe der Kategorie II, erfolgen. Sofern der einfache Zugang zu leicht zu öffnenden Fenstern nicht gegeben ist oder strenge Bekleidungsregeln gelten, soll der thermische Komfort nach den Vorga¬ ben des Nationalen Anhangs der vorgenannten Norm ermittelt werden. II. Winterliche Mindest-Raumluftfeuchte Auf eine Befeuchtung der Raumluft kann üblicherweise verzichtet werden. Für den Winterfall ist bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen hinsichtlich der Raumluft¬ feuchte Kategorie III gemäß DIN EN 15251:2012-12, Abschnitt B.3 ausreichend. Das geplante Vorgehen, aligemein gültige Ausführungen und Grundsätze als Arbeits¬ grundlage für den Staatsbetrieb SIB einzuführen, begrüße ich. Um dem Nutzer gegenüber das planerische Handeln transparent zu gestalten, sollten diesem zudem die nachfolgenden planerischen Vorgaben zur Kenntnis gegeben wer¬ den: Voraussetzung ist eine offene Diskussion sowie die Bereitschaft auf Nutzerseite, Kom¬ fort und Behaglichkeit bei Bedarf auch mit organisatorischen Mitteln zu befördern und nicht ausschließlich auf dauerhaft kostenintensive gebäudetechnische Lösungen zu setzen. Für den sommerlichen Auslegungsfall wird grundsätzlich der thermische Komfort der Kategorie II nach DIN EN 15251 A.2 unter der Maßgabe ausreichend sein, dass zu¬ gleich die Mindestanforderungen der DIN 4108-2 eingehalten sind. In Bezug auf die sommerlichen Raumtemperaturen sollten jedoch bei Gebäuden ohne Kühlung 30 0C nur einen geringen Anteil der Arbeitszeit überschritten werden, nicht zuletzt, um den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie zu genügen. Für Räume, die aus nutzungsspezifischen oder ärbeitsschutzrechtlichen Gründen mit Anlagen für eine maschinelle Raumkühlung ausgestattet werden müssen, gilt die je¬ weils technologisch oder arbeitsschutzrechtlich erforderliche Raumluft- Höchsttemperatür als die maximal zulässige. Sofern hierfür keine Angaben vorliegen, sind bis zu 28 "C an sehr heißen Tagen normativ zulässig. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Bei winterlichen Verhältnissen ist in Bezug auf die Temperatur grundsätzlich Kategorie II, hinsichtlich der relativen Raumluftfeuchte Kategorie III nach DIN EN 15251 zu Grun¬ de zu legen. Ausnahmen bilden wiederum im Einzelfall nutzungstechnologische oder arbeitsschutzrechtlich begründete Sachverhalte. Gemeinsam mit dem Nutzer sollte ein Modus gefunden werden, mit dem eventuelle negative Auswirkungen zeitlich begrenz¬ ter Unterschreitungen von relativen Raumluftfeuchten unter 20 % auf ein erträgliches Maß reduziert werden können, so dass sich teure Befeuchtungsanlagen erübrigen. Sofern die AMEV-Richtiinie Raumlufttechnik 2011 im Abschnitt „Anforderungen und Auslegungsdaten für einzelne Anwendungsbereiche" abweichende Raumtemperaturen vorgibt, sind diese maßgeblich. Bei planerisch richtiger Anwendung der Grundsätze sind unbehagliche Raumkiimabedingungen nicht zu befürchten. Es empfiehlt sich dringend, für ausgewählte Räume eine thermische Simulation (VDI 2078) durchzuführen. Dabei sind die Räume nach Nutzung, Himmelsrichtung, inneren Lasten und Größe sinnvoll zu wählen. Anhand von Variantenrechnungen werden zunächst bauliche und - wenn nicht zu vermeiden - auch technische Maßnahmen zu einem zweckmäßigen Gesamtsystem entwickelt. Im Einvernehmen mit den arbeitsschutzrechtlich Verantwortlichen kann unter Berück¬ sichtigung der ASR A3.5 von den einschlägigen Obergrenzen in einem konkret zu defi¬ nierenden Rahmen nach oben abgewichen werden. Als Kompensationsmaßnähme bei operativen Innentemperaturen > 25 0C kann grundsätzlich der Einsatz von Ventilatoren zur individuellen Regelung der Luftgeschwindigkeit auf Arbeitsplatzebene als organisa¬ torische Maßnahme ins Auge gefasst werden (vgl. hierzu EN ISO 7730:2005 (D), An¬ hang G). Mit freundlichen Grüßen Dirk Diedrichs Seite 4 von 4 2018-09-25T14:43:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes