STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14490 Thema: Arbeitsschutzregelungen bei der sächsischen Polizei bei besonders hohen Temperaturen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Dienststellen der sächsischen Polizei wurden 2018 oder bereits zuvor Hitzeschutzregelungen mit welchen Inhalten und auf welcher Rechtsgrundlage getroffen bzw. geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen und Polizeirevier!) Von den Dienststellen und Einrichtungen der sächsischen Polizei wurden 2018 oder zuvor keine Hitzeschutzregelungen getroffen. Die wegen großer Hitze ergriffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes wurden auf der Grundlage der gesetzlichen und untergesetzlichen Arbeitsschutzregelungen (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Technische Regelungen für Arbeitsstätten ASR A 3.5, DGUV Information 213-002) getroffen. Frage 2: In welchen Dienststellen der sächsischen Polizei wurde im Sommer 2018 oder auch in vorangegangenen Jahren durch den Dienstherren für die Bediensteten unentgeltlich Wasser zum Verzehr bereitgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen und Polizeirevier!) Getränke werden gemäß Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Abfindung bei Einsätzen und Übungen der Polizei zur Verpflegung mitgereicht. Eine darüber hinausgehende unentgeltliche Bereitgestellung von Wasser außerhalb dessen, was sonst auch an den VVasserentnahmestellen, deren Wasser Trinkwasserqualität hat, zur Verfügung steht, erfolgte in den Dienststellen und Einrichtungen der sächsischen Polizei nicht. =BW Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/68 Dresden, 25. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: An wie vielen Tagen im Jahr 2018 erfolgten für welche Dienststellen der sächsischen Polizei flexible Arbeitszeitregelungen aufgrund der Arbeitsraum- und Außentemperaturen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Verwaltung, Schutzpolizei, geschlossenen Einheiten und Art der Maßnahmen!) Für die im Schicht- und Wechseldienst eingesetzten Bediensteten wurden keine flexiblen Arbeitszeitregelungen getroffen. Für die in Gleitzeit beschäftigten Bediensteten galt und gilt unabhängig von der Außentemperatur bereits eine flexible Arbeitszeitregelung gemäß der Sächsischen Arbeitszeitverordnung , die selbstständig ganzjährig in Anspruch genommen werden kann. In der Polizeidirektion Leipzig wurde für acht Tage der Gleitzeitrahmen erweitert (04:00 bis 22:00 Uhr). Frage 4: In welchen Dienststellen und für welche Einheiten der Bereitschaftspolizei, Einsatzzüge der Polizeidirektionen sowie für Beamte des Streifendienstes wurden welche Uniformtrageerleichterungen aufgrund der Außentemperaturen im Sommer 2018 angeordnet oder ermöglicht? Die im Dienst zum Tragen einer Uniform verpflichteten Bediensteten der sächsischen Polizei haben die Möglichkeit, in Übereinstimmung mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen (VwV Erscheinungsbild PVD) eigenständig und lageangepasst die ihnen zur Verfügung stehenden Dienst- und Schutzkleiderteile zu kombinieren. Beim Präsidium der Bereitschaftspolizei und bei der Polizeidirektion Leipzig wurde für die Polizeibeamtinnen und -beamten, die im Innendienst (ohne Außenwirkung) tätig waren, teilweise die Verpflichtung zum Tragen der Dienstkleidung aufgehoben. Weitere, über die Regelungen der VwV Erscheinungsbild PVD hinausgehende Regelungen wurden nicht getroffen. Mirfre dlic 7rGrüß Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-09-25T09:29:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes