STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14491 Thema: Rechte Aufmärsche am 26. August 2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 26. August 2018 fand in Chemnitz in Reaktion auf Gewalt -Vorfälle am frühen Morgen ein Aufmarsch statt, an dem sich laut Beobachterinnen unter anderem Hooligans, rechten Ultra -Gruppen und Neonazis beteiligten. Laut Twitter-Berichterstattung des Journalisten Johannes Grunert kam es dabei zu ‚Hetzjagden' auf Migrantinnen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde die „Ansammlung" von bis zu 1000 Menschen, die sich im Bereich des Karl -Marx -Monument einfand, als Versammlung angezeigt, hatte sie aus Sicht der Staatsregierung einen Versammlungscharakter, was folgte aus dieser Einschätzung für das Agieren der anwesenden Polizeibeamtinnen und warum wurde keine Beauflagung vorgenommen ? Frage 2: Wie stellt sich der Ablauf des Aufmarsches aus Sicht der Staatsregierung dar und kam es aus dem Aufmarsch heraus zu (welchen) Straftaten und Ordnungswidrigkeiten? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe , politischer Einordnung und Zusammenhang zu den Versammlungen aufführen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Gegen 16:30 Uhr hatten sich ca. 800 Personen im Bereich des Karl -Marx- Monumentes angesammelt. Diese Ansammlung wurde gegenüber der Versammlungsbehörde nicht als Versammlung angezeigt. Da durch die beteiligten Personen gegenüber dem Polizeivollzugsdienst (PVD) weder ein Versammlungsmotto noch ein Versammlungsleiter benannt wurden, gingen der Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/67 Dresden, 25. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN PVD und die später hinzukommende Versammlungsbehörde übereinstimmend von einer Ansammlung aus. Diese Ansammlung setzte sich noch während der Versuche des PVD zur Feststellung von Ansprechpartnern oder Verantwortlichen in Bewegung. Da zu diesem Zeitpunkt für die Durchführung von polizeilichen Maßnahmen nicht ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung standen, blieben die Versuche erfolglos, die Menschenmenge anzuhalten. Die Personengruppe wurde daraufhin im vorderen Drittel durch die verfügbaren Einsatzkräfte begleitet, um auf die Bewegungsrichtung der Gruppierung Einfluss zu nehmen . Dabei begleitete der PVD die Personen in diesem vorderen Drittel, da diese zu einem großen Teil als gewaltgeneigt/gewaltbereit eingeschätzt wurden. Damit sollte der Begehung von Straftaten entgegengewirkt und im Falle von festgestellten Straftaten ein schnelles Einschreiten ermöglicht werden. Weitere Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei wurden aus anderen Einsätzen in Dresden und Leipzig herausgelöst und nach Chemnitz verlegt. Aus der Ansammlung heraus kam es zu Angriffen (Stein- und Flaschenwürfe) gegen die eingesetzten Polizeibediensteten. Zur Abwehr dieser Angriffe setzte der PVD Reizgas sowie den Einsatzmehrzweckstock ein. Dies bewirkte im weiteren Verlauf auch, die Bewegungsrichtung der Personengruppe weitgehend zu lenken und eine Abspaltung von Kleingruppen zu vermeiden. Nachdem sich die Ansammlung wieder in der Brückenstraße einfand, setzte sofortiger Personenabgang ein. Gegen 17:45 Uhr befanden sich noch etwa 150 Personen im Bereich des Karl -Marx -Monumentes, die diesen Bereich auch nach und nach verließen. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen hinsichtlich dieser Personenansammlung wurden nach gegenwärtigem Erkenntnisstand folgende Straftaten registriert: - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, - Körperverletzungsdelikte, - Bedrohung, - Beleidigung. Die näheren Umstände im Sinne der Fragestellung sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Frage 3: In welchem Umfang haben an der Demonstration Personen teilgenommen, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten und welchen Hooligangruppierungen angehören und als Fans der „Kategorie B oder C" bekannt sind? (bitte Namen der Zusammenschlüsse bzw. Fangruppierung angeben) Bezüglich der Verwendung des Begriffes „extreme Rechte" wird auf die Vorbemerkung Nummer I. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. An der Ansammlung am 26. August 2018 beteiligten sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch Mitglieder und Anhänger der Partei „Der Dritte Weg". Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Vereinzelt wurden Personen mit fußballtypischer Fanbekleidung festgestellt. Darunter wurden ca. 25 Personen aus dem Umfeld des Chemnitzer FC, der Fangruppierung „KAOTIC" sowie vereinzelte Personen der Fanclubs des 1. FC Lok Leipzig, des Halleschen FC, des FC Energie Cottbus, der SG Dynamo Dresden sowie des 1. FC Magdeburg zugeordnet. Die Zahl der gewaltbereiten Teilnehmer wurde im Verlauf des Marsches durch den PVD auf insgesamt ca. 50 Personen geschätzt. Frage 4: Wie viele Identitätsfeststellungs- und erkennungsdienstliche Maßnahmen und Ingewahrsamnahmen fanden im Zusammenhang mit dem Gesamtgeschehen statt? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln ) Die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ansammlung wurden mit Kräften eines polizeilichen Gesamteinsatzes anlässlich des Stadtfestes Chemnitz bewältigt. Eine gesonderte statistische Erfassung erfolgte nicht. Für die Phase des Einsatzes, in der die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ansammlung durchgeführt wurden, sind 18 Identitätsfeststellungen auf der Grundlage der Strafprozessordnung und ca. 70 Identitätsfeststellungen auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen erfolgt. Es gab dazu keine erkennungsdienstlichen Maßnahmen oder Ingewahrsamnahmen. Darüber hinaus werden durch eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe („GEG C-entrum") des Landeskriminalamtes Sachsen und der Polizeidirektion Chemnitz sämtliche politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit den Ereignissen seit dem 26. August 2018 in Chemnitz bearbeitet. Im Rahmen dieser fortlaufenden Ermittlungen werden je nach Gang der Ermittlungen polizeiliche Maßnahmen auch im Sinne der Fragestellung Gegenstand sein. Eine abschließende Antwort hierzu ist zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen nicht möglich. Frage 5: Wie viele Polizeibeamtinnen und technische Einsatzmittel (Wasserwerfer, Hubschrauber etc) waren im Zusammenhang mit dem Gesamtgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten Spezialeinsatzkräfte und zivilen Beamtinnen angeben) Am Einsatztag 26. August 2018 waren zum Anlass Stadtfest Chemnitz und zur späteren Ansammlung insgesamt folgende Polizeikräfte im Einsatz: Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 2,11 1 ZI 01111 ifr Dienststelle und Anzahl Polizeibe- Organisationseinheit (inkl. Spezialkräfte) dienstete, einschl. Tarifbeschäftigte (teilweise gerundet) Polizeidirektion Chemnitz 40 — Führungsstab und Pressestelle — Polizeireviere — Kriminalpolizeiinspektion — Inspektion Zentrale Dienste Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen 350 — Abteilungsführung — Einsatzeinheiten — Technische Einheit (Lautsprecherkraftwagen, Landesbefehlswagen ) Polizeiverwaltungsamt 1 Angaben zur Anzahl der eingesetzten Polizeibediensteten in ziviler Kleidung sind nicht automatisiert recherchierbar. Um dem Fragerecht der Fragestellerin Rechnung zu tragen , wurde versucht, sich der Fragestellung inhaltlich weitestgehend anzunähern, indem für die Beantwortung der Frage nach der „Anzahl ziviler Einsatzkräfte" die Einsatzabschnitte Berücksichtigung fanden, in denen Einsatzkräfte üblicherweise in ziviler Bekleidung zum Einsatz kommen. Ohne die eingesetzten Tarifbeschäftigen waren mindestens 10 Beamte in ziviler Kleidung im Einsatz. Wa55,erwerfer oder Polizeihubschrauber waren am 26. August 2018 nicht im Einsatz. undlichA Grüßen (/ ‘ dr. Roladd Wöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-09-25T09:33:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes