STAATSIVI1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14493 Thema: Polizeiliches Handeln am 26.8.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Pressemitteilung der Polizei konnte der Ansammlung von rechten Hooligans, Neonazis etc., die sich gegen 16:30 Uhr am Marx- Monument einfanden, kein Einhalt geboten werden. Am Tag selbst kursierten ab Mittags in den sozialen Netzwerken - u.a. von einer Fangruppierung des CFC - Aufrufe zu dieser Zusammenkunft ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann bekam die Polizei auf welchem Weg Kenntnis von Aufrufen zur o.g. Zusammenkunft aka Versammlung und welche Kommunikationsversuche und Einsatzmaßnahmen wurden daraufhin unternommen? Am 26. August 2018 gegen 12:40 Uhr erlangte die Polizeidirektion Chemnitz Kenntnis darüber, dass in sozialen Netzwerken ein Aufruf zu einem Treffen für den 26. August 2018 um 16:30 Uhr am Karl -Marx -Monument veröffentlicht wurde. Der Polizeivollzugsdienst (PVD) informierte die zuständige Versammlungsbehörde über die Erkenntnisse. Zur Vorbereitung der erwarteten Ansammlung wurden neben den bereits im Einsatz zur Absicherung des Stadtfestes Chemnitz befindlichen Polizeibediensteten zusätzlich verfügbare Einsatzkräfte des Präsidiums der Bereitschaftspolizei aus anderen Einsätzen in Dresden und Leipzig herausgelöst und nach Chemnitz verlegt. Im Gespräch der Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz mit dem Veranstalter des Stadtfestes im Beisein des PVD wurde durch den Veranstalter beschlossen, das Stadtfest bis 16:00 Uhr zu beenden. Mb. 1 11 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/66 Dresden, 25. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Darüber hinaus wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14491 verwiesen. Frage 2: Wann wurde vor dem Hintergrund der Aufrufe mit welchem Ergebnis Polizeieinsatzkräfte aus anderen Orten Sachsen angefordert? Während des bereits laufenden Polizeieinsatzes zur Absicherung des Stadtfestes in Chemnitz wurden ab 13:30 Uhr weitere Einsatzkräfte bei dem Präsidium der Bereitschaftspolizei angefordert. Damit standen in Chemnitz Einsatzeinheiten des Präsidiums der Bereitschaftspolizei wie folgt zur Verfügung: Freistaat SACHSEN Uhrzeit Anzahl der Einsatzeinheiten (inkl. Führungsgruppen ab Hundertschaftsstärke) 12:00 Uhr ein Bereitschaftspolizeizug (BPZ) - bereits im Polizeieinsatz „Stadtfest" eingesetzt 14:15 Uhr zwei BPZ 17:15 Uhr Bereitschaftspolizeihundertschafts-Führungsgruppe (BPH-FüGr) drei BPZ 17:45 Uhr zwei BPH-FüGr sieben BPZ 18:00 Uhr drei BPH-FüGr elf BPZ 18:15 Uhr eine Bereitschaftspolizeiabteilungs-Führungsgruppe drei BPH-FüGr elf BPZ Frage 3: Liegen vor dem Hintergrund der intendierten, aber verweigerten Kommunikation und Kooperation mit VertreterInnen von Stadt und Polizei am Versammlungsort Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vor, wenn ja: Wie werden diese geahndet , wie viele Ermittlungsverfahren sind aus diesem Grund gegen wie viele Personen eingeleitet worden? Die Versammlungsbehörde und der PVD haben die Zusammenkunft als Ansammlung eingeordnet. Es wurden keine Anzeigen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz registriert. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERI1JM DES INNERN Frage 4: Was wurde von den anwesenden Polizeibeamtinnen mit welchem Ergebnis unternommen um Straftaten aus der Ansammlung heraus zu unterbinden? Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14491 verwiesen. Frage 5: Wie gedenkt die Staatsregierung im Nachgang zu den Ereignissen des 26.8.018 dafür zu sorgen Unterkünfte, Aufenthalts- und Trefforte von Migrantinnen vor rassistischen Angriffen, Anfeindungen und Bedrohungen zu schützen? Grundsätzlich trifft der PVD zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung lageangepasst erforderliche Einsatzmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Zur verstärkten Bekämpfung von politisch rechts motivierten Straftaten im Zusammenhang mit der Ausländer -/Asylthematik werden bereits seit dem Jahr 2014 besondere Anstrengungen unternommen. Hierzu zählen insbesondere die Erarbeitung und Umsetzung eines Sicherheitsrahmenkonzepts für Erstaufnahmeeinrichtungen, die konzentrierte Bearbeitung derartiger Delikte durch den Polizeilichen Staatsschutz und der Einsatz der Mobilen Einsatz- und Fahndungsgruppen an erkannten Brennpunkten. Diese Maßnahmen werden mit hoher Priorität weiter fortgeführt. frßgindlichery Grüßen ( // 1 o . Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-09-25T09:27:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes