STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTEBIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDN|S 90/DtE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6114496 Thema: Ernennung von Richtern auf Zeit in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Einem Beitrag des MDR vom 26.08.2018 zu Folge plant der sächsische Justizminister Sebastian Gemkown in Sachsen so genannte ,,Richter auf Zeit" zu ernennen, um damit die Fälle offener Asylverfahren abzuarbeiten. (https://www. m d r.de/sachsen/zah l-off ene-verfah ren-asyl bewerbersachsen -sinkt-1 00. htm l)" ñt!ilrrt\H w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1329 - KLR Dresden, /. SeOtember 2018 , JUSTIZVoTTZUOSBEAMTE I'I'WWJOB.MIT.I.DE Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden TOB MIT Ð O Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: www.justiz.sachsen.de/smi Frage 1: ;;,j;:,,."J"iiiì."*' Wie viele Beamten mit der Befähigung zum Richteramt, aus welchen Be- |:'åTTT|"'". re¡chen der Sächsischen Verwaltung kommen für die Ernennung als parken und behinderten- ,,Richter auf Zeit" gemäß S 17 Nr. 3 VwGO i.V.m. 518 VwGO derzeit in Fra- Ëiåijiffiäì!,#j, ge? (bitte nach ¡eweiligen Bereichen aufschlüsseln) *zusansrürerekùonischsisn¡erresowie lúr verschlüsselte elektronische Dokumsnte nur liber das Elektron¡sche åi:'åì;å1fl y,i#Slunsspostf ach; seitel von4 wesv'ds STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñmFÈ\ilsáJw Die Frage wird dahingehend ausgelegt, dass diese auf die Zahl der in der sächsischen Verwaltung tätigen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt ¡m Sinne des S 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DR|G) gerichtet ist. Vor der Berufung in ein Richterverhältnis sind über das Vorliegen der Befähigung zum Richteramt i.e.S. hinaus in jedem Einzeltall die Voraussetzungen des S 9 Nr. 1 bis 3 DR|G zu prüfen. Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen Frage 2: Die Ernennung wie vieler ,,Richter auf Zeit" plant das Sächsische Justizministerium ab welchem Zeitpunkt? Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Mai 2018 die Verfassungsmäßigkeit der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeil an den Verwaltungsgerichten erster lnstanz in außergewöhnlichen Situationen mit einem vorübergehend er- Seite 2 von 4 Geschäftsbereich: Anzahl der Beamten mit der Befähiqunq zum Richteramt Sächsischen Staatskanzlei 43 Sächsisches Staatsministerium des lnnern 291 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 285 Sächsisches Staatsministerium für Kultus 45 Sächsisches Staatsministeri um für Wissenschatt und Kunst 83 Sächsisches Staatsmin isteri um für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 76 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 48 Sächsisches Staatsministerium für Gleichstellung und lntegration 4 Sächsisches Staatsm in isteriu m für Umwelt und Landwirtschaft 54 Sächsisches Staatsministerium für Justiz 460 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ßû-I Nä"Èlw höhten Personalbedarfs bejaht hat (Beschluss vom 22. März 2018, Az.: 2 BvR 780/16), beabsichtigt das Sächsische Staatsministerium der Justiz, zukünftig von der Regelung in den SS 17 Nr. 3, 18 VwGO in angemessenem Umfang Gebrauch zu machen. Hierbei sind insbesondere die Grenzen der lnfrastruktur und der Einsatzmöglichkeiten bei den Verwaltungsgerichten für weitere nicht ständige Kammermitglieder zu beachten, die teilweise erreicht werden und deren Einhaltung für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungsgerichte zwingend notwendig ist. Daher beabsichtigt das Sächsische Staatsministerium der Justiz im ersten Quartal 2019 zunächst drei Staatsanwälte des eigenen Geschäftsbereichs zu Richtern aul Zeit zu ernennen. Darüber hinausgehend gibt es noch keine weitere konkrete Planung. Unter Beachtung der weiteren Entwicklung des Personalbestands und des Geschäftsanfalls ist nicht ausgeschlossen, dass es zu weiteren Ernennungen kommt. Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt als ,,Richter auf Zeit" gewonnen? Für die Ernennung von Richtern auf Zeit kommen insbesondere Beamte und Staatsanwälte aus dem Justizressort in Betracht, die in vorherigen Verwendungen bereits Erfahrungen in der richterlichen Arbeit bzw. der Verwaltungsgerichtsbarkeit sammeln konnten und die Verwaltungsgerichte beim Abbau der hohen Verfahrensbestände effektiv unterstützen können. Konkrete Maßnahmen für die Gewinnung von Richtern auf Zeit bedarf es nicht, da es deutlich mehr geeignete und qualifizierte lnteressenten gibt als Ernennungen beabsichtigt sind. Frage 4: lnwiefern sind konkrete Kompensationsmaßnahmen für die zeitlich befristeten vakanten Stellen der,nRichter auf Zeit" in der Sächsischen Verwaltung geplant? Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIU[4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Der Einsatz von Beamten und Staatsanwälten als Richter aul Zeil bei den Verwaltungsgerichten wird durch Neueinstellungen von Richtern auf Probe oder Versetzungsbewerbern kompensiert. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-09-21T11:40:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes