STAATSMIN1STERIUM DES INNERN NIL .MIM =1@, Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14501 Thema: Chronologie der Ereignisse am 16. August 2018 und weitere Maßnahmen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Innenausschuss des Sächsischen Landtags wurde am 23. August eine Chronologie der der Ereignisse um die Behinderung und die Kontrolle von Journalisten am 16. August 2018 vorgetragen und eine Reihe von Fragen beantwortet. Zwischenzeitlich sind die Maßnahmen zur, vom Innenminister angekündigten Aufarbeitung des Vorfalls weiter fortgeschritten. So fand bspw. ein Gespräch der Polizeidirektion mit den Journalisten statt und wurden Videoaufnahmen ausgewertet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem zeitlichen Rahmen wurden im Zusammenhang mit der Behinderung der Arbeit von Journalisten durch den LKA-Mitarbeiter welche konkrete polizeiliche Maßnahme gegen welche Personen auf jeweils welcher Rechtsgrundlage durchgeführt? (Bitte aktualisierte Chronologie beifügen.) Frage 2: Inwieweit weichen die Erkenntnisse vom Stand 23. August ab? Frage 3: Welche neuen Erkenntnisse wurden seither erlangt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14412 verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/74-2018/63223 Dresden, 26. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit wurden seither wann getroffen? Die Leiter der Polizeidienststellen wurden in der Folge nochmals im Umgang mit Medien im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen sensibilisiert. Schwerpunkte bildeten die Anlage 13 — Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung und die Anlage 14 — „Publizistische Grundsätze" und „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des deutschen Presserates " der Polizeidienstvorschrift 100 „Führung und Einsatz der Polizei". Weiterhin werden derzeitig durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und das Präsidium der Bereitschaftspolizei die Lehrinhalte im Ausbildungsplan für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Polizei und im Modulhandbuch der für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei zu den Themen Medien-, Presse- und Persönlichkeitsrecht sowie Umgang mit Medien, insbesondere im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen, auf Anpassungsbedarf überprüft . Gleiches gilt für die Lehrgangskonzeptionen in der Fortbildung. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen im Umgang mit dem LKA-Mitarbeiter wurden wann getroffen? Im Nachgang wurde dem Beschäftigten im Wege der Abordnung eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen zugewiesen. Mitrfreuhdlichen/CArüßen 1 Prck—br. Roland 1/1/öller Seite 2 von 2 2018-09-26T12:28:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes