STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14504 Thema: Lebenspartnerschaften und Gleichgeschlechtliche Ehen in Sachsen seit Änderung § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ehen gemäß § 1353 BGB wurden in Sachsen seit Inkrafttreten der Änderung am 1. Oktober 2017 geschlossen (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Monaten sowie zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Ehen differenzieren)? Für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13085 verwiesen. Die Angaben für den Zeitraum 1. Januar bis 30. August 2018 können der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben von 198 Standesamtsbezirken (von insgesamt 223). Frage 2: Wie viele Ehen gemäß § 1353 BGB wurden in Sachsen seit Inkrafttreten der Änderung am 1. Oktober geschieden (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Monaten sowie zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Ehen differenzieren)? Die Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben des Staatsministeriums der Justiz. Es wird hierzu auf Folgendes hingewiesen: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/42/222 Dresden, 26. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 miw.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN a) Die amtliche Justizstatistik trifft keine Unterscheidung nach gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Ehen. Die durch die am 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Änderung des § 1353 BGB zu erfassenden gleichgeschlechtlichen Ehen unterliegen keinen gesonderten Erhebungsregeln. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der Scheidungen von gleichgeschlechtlichen Ehen, die seit dem 1. Oktober 2017 geschlossenen wurden, außerordentlich gering sein dürfte. b) Ergänzend mitgeteilt werden deshalb die Daten zu den aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaften. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 18. Dezember 2017 und hier insbesondere durch die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F -Statistik, Anlage 1 zur VwV) wird die Anzahl der erledigten Verfahren betreffend die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit als auch die Anzahl der erledigten Verfahren betreffend Ehescheidungen je Amtsgericht erfasst. Hinsichtlich der rechtskräftig aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaften differenziert die Statistik außerdem nach dem Geschlecht der Lebenspartner . c) Die Ergebnisse der amtlichen Statistik liegen für das erste und das zweite Quartal 2018 vor. Das dritte Quartal 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse in Bezug auf die Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften im vierten Quartal 2017 wurden bereits vollständig mit der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13085 mitgeteilt. Es wird insoweit auf die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen kann der amtlichen Statistik weder für aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaften noch für Ehescheidungen entnommen werden und ist auch anhand einer Datenbankauswertung bei den Amtsgerichten technisch nicht möglich. Die Aufschlüsselung erfolgt daher anhand der einzelnen sächsischen Amtsgerichte. Frage 3: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz bestanden am 30.06.2018 in Sachsen? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Quartalen sowie Geschlecht differenzieren!) Die Angaben können der Anlage 3 entnommen werden. Die Angaben beruhen auf der Basis des Datenbestandes des Sächsischen Melderegisters vom 19. September 2018, da die Daten nicht stichtagsbezogen gespeichert werden. Eine Rückrechnung auf den Bestand zum 30. Juni 2018 ist nicht möglich (siehe Erläuterungen in der Anlage). Es erfolgt keine Erfassung der im Freistaat Sachsen eingetragenen Lebenspartnerschaften , sondern der im Freistaat Sachsen gemeldeten Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben; es kann daher auch sein, dass nur einer der Lebenspartner im Freistaat Sachsen lebt. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN PP e 3 Freistaat SEN Frage 4: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden seit Inkrafttreten der Änderung des § 1353 BGB am 1. Oktober 2017 gemäß § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz in eine Ehe umgewandelt (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten und Monaten differenzieren)? Für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13085 verwiesen. Die Angaben für den Zeitraum 1. Januar bis 30. August 2018 können der Anlage 4 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben von 198 Standesamtsbezirken (von insgesamt 223). Frage 5: Welche Gesetze und Verordnungen des Freistaates Sachsen wurden aufgrund der Änderung von § 1353 BGB bzw, deren Beschlusses durch die Staatregierung nivelliert? Keine. fredindlichen.ßrüßen Dr.'Roland Wöller Anlagen: 4 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drucksache 6/14504 Chemnitz Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz- Osterzgeb. Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Freistaat Sachsen gleichgeschlechtliche Ehen Gesamt verschiedengeschlechtliche Ehen Gesamt Ehen -Gesamt Jan Feb Mär April Mai Juni Juli Aug Jan Feb März April Mal Juni Juli Aug Jan. bis2018Aug. 5 4 5 2 7 5 4 5 37 25 32 42 58 92 104 114 134 601 638 1 1 2 0 2 1 2 2 11 36 60 67 63 168 183 182 273 1.032 1.043 2 2 0 1 3 _ 1 4 4 17 34 35 58 88 185 208 208 306 1.122 1.139 2 1 1 1 2 3 0 3 13 23 31 41 61 127 140 136 196 755 768 0 2 1 3 3 1 0 8 18 24 22 50 59 12 120 133 210 630 761 18 17 11 10 22 18 19 20 135 70 90 140 177 257 305 237 302 1.578 1.713 0 0 1 2 4 _ 1 1 4 13 13 13 22 30 91 89 72 123 453 466 0 1 1 1 2 1 6 3 15 27 30 44 69 131 161 133 228 823 838 0 2 2 0 0 1 3 3 11 17 17 22 39 94 145 115 158 607 618 2 1 1 0 1 3 2 4 14 17 35 43 65 165 233 216 288 1.062 1.076 44 39 34 40 38 - 23 47 24 289 58 78 108 107 183 202 201 240 1.177 1.466 2 1 0 - 4 5 2 2 3 19 39 49 67 103 219 281 227 322 1.307 1.326 3 3 1 2 2 0 2 9 22 16 23 49 70 103 145 143 200 749 771 79 74 60 66 91 60 92 92 614 399 515 753 989 1.827 2.316 2.117 2.980 11.896 12.623 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/14504 Rechtskräftig aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaften: I. Quartal 2018 Amtsgericht Anzahl der Verfahren Geschlecht der Lebenspartner Chemnitz 2 in einem Verfahren männlich, in einem Verfahren weiblich Döbeln 1 männlich Dresden 2 in zwei Verfahren männlich Grimma 1 männlich Leipzig 3 in einem Verfahren männlich, in zwei Verfahren weiblich Plauen 1 weiblich Zwickau 1 weiblich Gesamt 11 II. Quartal 2018 Amtsgericht Anzahl der Verfahren Geschlecht der Lebenspartner Borna 1 männlich Chemnitz 2 in zwei Verfahren weiblich Dippoldiswalde 1 weiblich Dresden 2 in zwei Verfahren weiblich Hohenstein-Ernstthal 1 weiblich Leipzig 5 in einem Verfahren männlich, in vier Verfahren weiblich Meißen 1 männlich Pirna 1 weiblich Gesamt 14 Seite 1 von 2 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/14504 Ehescheidungen: Amtsgericht I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 Aue 78 77 Auerbach 39 44 Bautzen 46 56 Borna 65 55 Chemnitz 76 97 Dippoldiswalde 42 52 Döbeln 60 72 Dresden 191 209 Eilenburg 48 62 Freiberg 69 60 Görlitz 28 34 Grimma 59 51 Hohenstein-Ernstthal 43 37 Hoyerswerda 19 25 Kamenz 47 41 Leipzig 216 225 Marienberg 69 58 Meißen 70 61 Pirna 67 47 Plauen 78 51 Riesa 40 48 Torgau 38 36 Weißwasser 31 17 Zittau 44 46 Zwickau 71 100 Gesamt 1.634 1.661 Seite 2 von 2 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/14504 Landkreis/Kreisfreie Stadt Geschlecht Anzahl Personen Bautzen männlich 70 Bautzen weiblich 47 Chemnitz, Stadt männlich 105 Chemnitz, Stadt weiblich 108 Dresden, Stadt männlich 421 Dresden, Stadt weiblich 292 Erzgebirgskreis männlich 41 Erzgebirgskreis weiblich 44 Görlitz männlich 62 Görlitz weiblich 51 Leipzig männlich 73 Leipzig weiblich 83 Leipzig, Stadt männlich 602 Leipzig, Stadt weiblich 506 Meißen männlich 79 Meißen weiblich 58 Mittelsachsen männlich 53 Mittelsachsen weiblich 49 Nordsachsen männlich 60 Nordsachsen weiblich 36 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge männlich 65 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weiblich 84 Vogtlandkreis männlich 58 Vogtlandkreis weiblich 44 Zwickau männlich 85 Zwickau weiblich 59 Hinweise: Ermittelt wurde die Anzahl der mit alleiniger oder Hauptwohnung im jeweiligen Kreis/in jeweiliger Kreisfreier Stadt aktuell gemeldeten Personen, für die eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Datum der Begründung < 01.07.2018 eingetragen ist zzgl. der Anzahl der Einträge ohne Angabe zum Datum der Begründung. Seite 1 von 2 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/14504 Hierbei wurde eine Differenzierung nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und dem Geschlecht vorgenommen, eine nach dem Quartal ist jedoch nicht möglich. Die bereits zur letzten Auswertung formulierten Einschränkungen und Hinweise hinsichtlich bestehender Fehler in der Aussage gelten hierbei fort und werden daher in aktualisierter Form erneut aufgeführt: - Vom Auswertungsgegenstand betroffene Personen, die im Zeitraum 01.07. bis 19.09.2018 aus einer sächsischen Gemeinde verzogen sind, sind bei einem Wegzug aus Sachsen nicht berücksichtigt und werden bei einem Umzug in einen anderen sächsischen Landkreis nicht am Wohnort zum Stichtag 30.06.2018, sondern am zum Auswertungszeitpunkt aktuellen Wohnort gezählt. - Punkt 1 gilt auch für einen VVohnungsstatuswechsel. - Personen, die im Zeitraum 01.07. bis 19.09.2018 verstorben sind, werden von der Auswertung nicht berücksichtigt. - Personen, deren Familienstand sich im Zeitraum 01.07. bis 19.09.2018 von „in eingetragener Lebenspartnerschaft" in einen anderen geändert hat, werden von der Auswertung nicht berücksichtigt. Seite 2 von 2 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/14504 Landkreis/Kreisfreie Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgeb. Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Freistaat Sachsen Umwandlungen Jan Feb Mär April Mai Juni Juli Aug 2018 2 1 3 2 2 1 3 3 17 0 0 1 2 0 0 2 1 6 2 0 1 4 2 3 3 1 16 0 0 0 0 0 0 2 1 3 0 1 0 3 3 1 3 1 12 14 14 6 8 19 11 8 7 87 0 0 0 0 1 0 2 0 3 1 0 2 0 2 1 2 1 9 0 0 0 1 0 0 1 0 2 1 2 0 1 2 4 3 13 18 16 15 17 14 7 16 8 111 0 1 2 2 1 2 3 3 14 1 3 1 2 7 39 38 30 40 47 26 49 31 300 2018-09-26T12:27:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes