STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Susann Kuntke Telefon: 0351 564-8273 Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14522 Thema: Kontrollen des Arbeitszeit- und des Arbeitsschutzgesetzes 2017 - Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/12422 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/45 Dresden, 2 i Sep. 2oia Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kontrollen des Arbeitszeitgesetzes erfolgten im Jahr 2017 in Sachsen? Im Jahr 2017 gab es durch die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen bezüglich der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes 438 Kontrollen. Zcrttfikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Als Quelle dieser Angabe diente der Jahresbericht der Sächsischen Gewer¬ beaufsicht 2017, Tabelle 4. Dieser ist im Internet auf der Homepage: http://arbeitsschutz.sachsen.de unter der Rubrik „Publikationen" einsehbar. Frage 2: Wie viele Verstöße wurden bei Kontrollen gemäß Frage 1 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verstoßes!) Bei Kontrollen gemäß Frage 1 wurden im Jahr 2017 123 Verstöße festge¬ stellt. Als Quelle dieser Angabe diente der Jahresbericht der Sächsischen Gewerbeaufsicht, Tabelle 4. Bei den festgestellten Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften im Jahr 2017 handelte es sich fast ausschließlich um Überschreitungen der zulässigen Höchstarbeitszeit, Nichteinhaltung der Ruhezeiten sowie Sonn- und Feier¬ tagsarbeit ohne entsprechende Bewilligung durch die zuständige Aufsichts¬ behörde. Gelegentlich wurden Verstöße hinsichtlich der Nichtgewährung der Ruhepausen oder zu kurzer Ruhepausen festgestellt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Caroiaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Frage 3; Wie viele Kontrollen des Arbeitsschutzgesetzes erfolgten im Jahr 2017 in Sachsen? Die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes wird im Wesentlichen durch Kontrollen bezüglich der Einhaltung der auf dessen Grundlage erlassenen Ver¬ ordnungen überprüft. Das sind vor allem die Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicher¬ heitsverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung, PSA-Benutzungsverordnung und Verordnung über optische Strahlung. Ferner sind auch wesentliche Teile der Ge¬ fahrstoffverordnung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassen worden. Im Jahr 2017 gab es bezüglich der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes 9.961 Kon¬ trollen. Als Quelle dieser Angabe diente der Jahresbericht der Sächsischen Gewerbeaufsicht 2017, Tabelle 4. Frage 4: Wie viele Verstöße wurden bei Kontrollen gemäß Frage 3 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verstoßes!) Bei Kontrollen gemäß Frage 3 wurden im Jahr 2017 12.782 Verstöße festgestellt. Als Quelle dieser Angabe diente der Jahresbericht der Sächsischen Gewerbeaufsicht, Ta¬ belle 4. Bei den Kontrollen wird die Art des Verstoßes nicht erfasst, Frage 5: Wie stellt sich die Soll-Zlst-Personalbesetzung zur Kontrolle des Vollzu¬ ges des Arbeitszeit- und des Arbeitsschutzgesetzes jeweils zum Stich¬ tag 30. Juni des Jahres 2017 dar? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Dienststellen!) Im Jahr 2017 standen 121 Mitarbeiter des Vollzugs in der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz, zur Verfügung. Das genannte Personal ist für den Vollzug der gesamten der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz, übertragenen Aufgaben zuständig. Personalkapazitäten spe¬ ziell für den Vollzug des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes können nicht benannt werden. Eine Differenzierung der Personalbesetzung nach Soll-Zlst findet nicht statt. Stichtag für den Jahresbericht der Gewerbeaufsicht ist jeweils der 30. Juni. Als Quelle diente der Jahresbericht der Sächsischen Gewerbeaufsicht 2017, Tabelle 1. Mit freundlichen Grüßen IMc Vlartin Dulig Seite 2 von 2 2018-09-24T12:35:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes