STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114526 Thema: Weitergabe von Haftbefehl an rechtsradikale Kräfte nach Tötungsdel¡kt ¡m Umfeld des Chemnitzer Stadtfestes Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Homepage www.tagesschau.de schreibt unter der Uberschrift ,,Haftbefehl im lnternet veröffentlicht": ,,Nach dem Tötungsdelikt an einem 35-Jährigen in Chemnitz und den folgenden Ausschreitungen in der Stadt bahnt sich möglicherweise der nächste Skandal an. Rechtsradikale haben im Netz offenbar den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter veröffentlicht. Das Dokument scheint authentisch zu sein. So werden die Namen des Opfers, der mutmaßlichen Täter sowie von Zeugen und der Richterin genannt. Zudem wird beschriebenn wie oft auf das Opfer eingestochen worden war. Das Papier wurde mit einigen Schwärzungen unter anderem von ,Pro Chemnitz', einem AfD-Kreisverband sowie Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann verbreitet. Mittlerweile hat,Pro Chemnitz', das zu der Demonstration am Montag aufgerufen hatte, den Eintrag aber wieder gelöscht. "(Quel l e : https://www.tagesschau. de/i n land/chem n itzmesserangriff -ausschreitungen-l 01.html, letzter Aufruf 29.08.201 8)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1333 - KLB Dresden, fiseptember 2018 ' JUSIIZVOLIZUGSBEAMTÊ vyunitJoB-MIÎ-t.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch s¡gnierte sow¡e túr verschlússelte elektronischs Dokumgnts nur über das Elektronische Gerichts- und Verwâltungspostfach; nähere lnformationen unter ww.egvp.de TOB MIT e o Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUìVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN M!-L\ilN¡lw Frage 1: Wann wurde der Haftbefehl von welcher Justizbehörde ausgestellt und wann und auf welche Weise wurde dieser an wen bzw. welche Behörde und Dienststelle weitergegeben zur Vollstreckung? Der Haftbefehl wurde am27. August 2018 durch das Amtsgericht Chemnitz erlassen. Die bislang geführten Ermittlungen haben ergeben, dass eine Ausfertigung des Haftbefehls in der Geschäftsstelle des Ermittlungsrichters verblieb. Je eine weitere Ausfertigung erhielten der Beschuldigte und der Dolmetscher. Die vierte Ausfertigung wurde zusammen mit dem Aufnahmeersuchen den Beamten der Polizeidirektion Chemnitz, die den Beschuldigten in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbrachten, übergeben. Diese Ausfertigung verblieb nach Übergabe des Beschuldigten in der Justizvollzugsanstalt Dresden. Frage 2: Wann hat die Staatsregierung von der Weitergabe des Haftbefehls bzw. entsprechender Fotografien oder Kopien Kenntnis erlangt und welche umgehenden Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts und der Ermittlung der verantwortlichen Personen eingeleitet? Die Staatsregierung hat von o.g. Sachverhalt am 28. August 2018 Kenntnis erlangt. Konkret wurde der Sachverhalt der Polizeidirektion Chemnilz am 28. August 2018 durch einen Zeugenhinweis bekannt. Daraufhin wurde am 29. August 2018 ein Verfahren wegen dieses Sachverhalts zunächst bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Dresden wurde - ebenfalls noch - am 29, August 2018 mit der Übernahme der Ermittlungen betraut und hat noch am selben Tag beim Amtsgericht Dresden - Ermittlungsrichter - acht Durchsuchungsbeschlüsse gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheinissen erwirkt, die umgehend vollstreckt wurden . Frage 3: Wie viele Personen aus welchen Behörden waren nach den Erkenntnissen der Staatsregierung an der Weitergabe des Haftbefehls oder von Fotografien oder Fotokopien davon an Dritte beteiligt? (Bitte aufstellen nach Behörde und Dienststelle!) Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUìVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ß3FII \YrJlw Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Dresden führt derzeit (Stand: 21. September 2018) noch gegen 12 Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden und eine Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Chemnitz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in Tateinheit mit verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und Verletzung von Privatgeheimnissen. Frage 4: Gegen wie viele Personen aus welchen Behörden der Staatsregierung wurden aufgrund der Weitergabe des Haftbefehls wegen welcher Straftatverdachte Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte aufstellen nach Behörde und Dienststelle!) Ursprünglich führte die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen 17 Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden und eine Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Zwischenzeitlich (Stand: 21. September 2018) konnte das Ermittlungsverfahren gegen 5 Beschuldigte wegen erwiesener Unschuld gemäß S 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (SIPO) eingestellt werden. Frage 5: Gegen wie viele weitere Personen wurde wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls in sozialen Netzwerken bzw. auf lnternetseiten Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatverdachte eingeleitet? Die Staatsanwaltschaft Dresden hat derzeit die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen veranlasst. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-09-27T12:17:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes