STAATS1V11N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/14528 Thema: Windkraft in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Bericht der Freien Presse (,Meinungsstreit bricht beim Thema Windkraft aus' vom 03.08.2018) äußerte Ministerpräsident Kretschmer, dass er gegen eine Verspargelung der Landschaften ist. Windkraft müsse laut Kretschmer auf Vorranggebiete begrenzt sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der drei Regionalplanregionen (Westsachsen, Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen) und wann ist jeweils mit einer Auslage der Entwurfsfassung für die Bürger zu rechnen? Mit der Kreisgebiets- und Funktionalreform wurde aus den ehemaligen Regionalen Planungsverbänden Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen der Planungsverband Region Chemnitz gebildet. Durch die Bildung des Landkreises Mittelsachsen wurde das Gebiet dieses Planungsverbands um einen Teil der Planungsregion des heutigen Regionalen Planungsverbands Leipzig -Westsachsen erweitert. Dementsprechend werden für die Planungsregionen Westsachsen, Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen keine Regionalpläne mehr aufgestellt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/47/52 Dresden, 27. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 werw.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Zuarbeiten aus den unterstützenden und begleitenden Ministerien (SMI, SMUL, SMWA, SK) sind seit 2015 wann erfolgt und welche sind noch notwendig und bis wann wird die jeweilige Zuarbeit erfolgen? (Bitte je Ministerium und Jahr aufschlüsseln.) Die Ministerien und die Sächsische Staatskanzlei leisten keine Zuarbeiten an die Regionalen Planungsverbände zur Aufstellung der Regionalpläne. Frage 3: Welche Bauanträge von Windenergieanlagen wurden durch die Landesdirektion Sachsen als oberste Raumordnungsbehörde seit 2015 ausgesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Standort, Anzahl sowie Leistung und Höhe der Anlagen und Kommune, Datum des Aussetzungsschreibens sowie Dauer der Aussetzung und Begründung.) Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Verfahren durch die unteren Immissionsschutzbehörden, also die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nur diese können die Aussetzung der Verfahren anordnen. Frage 4: Welche der raumordnerischen Untersagungsverfügungen von Windenergieanlagen sind seit 2015 wieder aufgehoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Standort, Anzahl sowie Leistung und Höhe der Anlagen und Kommune, sowie Datum des Aufhebungsschreibens und deren Begründung.) Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um einen Wildwuchs von Windenergieanlagen in Sachsen bzw. eine laut Ministerpräsident Kretschmer „Verspargelung der Landschaften" im Freistaat zu verhindern und welche Maßnahmen sollten betroffene Anwohner nach Einschätzung der Staatsregierung ergreifen ? Bereits der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2003 enthielt den Auftrag an die Regionalen Planungsverbände durch die Festlegung von so genannten Vorrang- und Eignungsgebieten eine konzentrierende Planung im Sinne des § 35 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen. Das bedeutet, dass die gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB im Außenbereich privilegierten Windkraftanlagen innerhalb der Vorrang - und Eignungsgebiete vorrangig zulässig, außerhalb dieser Gebiete aber in der Regel ausgeschlossen sind. Dieser Ansatz wurde mit dem Landesentwicklungsplan 2013 fortgesetzt. Die regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung erfolgt am Vorsorgegedanken orientiert. Das heißt insbesondere, dass der Planung wesentlich größere Siedlungsabstände zu Grunde gelegt werden, als dies nach dem Bundesimmissionsschutzrecht geboten wäre. Bei ihrer Planung haben die Regionalen Planungsverbände allerdings die hohen Anforderungen der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwal- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN tungsgerichts zu beachten, das unter anderem fordert, der Windenergienutzung innerhalb der festgelegten Gebiete substantiell Raum zu verschaffen. Bei der Aufstellung der Regionalpläne wird die Öffentlichkeit beteiligt. Somit können die betroffenen Anwohner ihre Belange einbringen, die die Regionalen Planungsverbände dann zum Gegenstand ihrer Abwägungsentscheidung machen müssen. Mitfreiendlichen Gitüßen PtotiDr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14528 Übersicht über seit 2015 im Freistaat Sachsen für Windenergieanlagen ausgesprochene befristete Untersagungen nach § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) Gemeinde/Gemarkung (Gern.), Standort An- Leis- Bau- Datum Fristver- Aufhebung Begründung zahl tung höhen Untersa- längerung Untersagung nach § 12 gung Abs. 2 Satz 3 ROG [Mega- [Meter] Watt] Mulda/Gem. Zethau, Fl. 278/4 und 692a 2 3,3 200 12.01.2016 29.01.2018 24.05.2018 Bekanntwerden der zeitlichen Verzögerung des Regionalplanverfahrens Großschirma/Gem. Großschirma, Fl. 823/1, 4 2 x 3,0 2 x 29.01.2016 29.01.2018 24.05.2018 Bekanntwerden der 836/1, 854/1, 862 2 x 4,2 198,5 zeitlichen Verzögerung 2 x des Regionalplanver- 206,85 fahrens Chemnitz/Gem. VVittgensdorf, Fl. 532/1 1 2,0 149 23.05.2016 25.05.2018 Bekanntwerden der zeitlichen Verzögerung des Regionalplanverfahrens Wolkenstein/Gem. Hilmersdorf, Fl. 399/8 1 3,0 193 29.01.2016 29.01.2018 24.05.2018 Bekanntwerden der zeitlichen Verzögerung des Regionalplanverfahrens Pausa-Mühltroff/Gem. Thierbach, Fl. 148/1, 5 3,3 200 28.01.2016 29.01.2018 25.05.2018 Bekanntwerden der 231, 309; Gern. Wallengrün, Fl. 240/1, 247 zeitlichen Verzögerung des Regionalplanverfahrens Seite 1 von 2 Mühlental/Gem. Zaulsdorf, Fl. 463 1 3,0 207 05.02.2016 29.01.2018 24.05.2018 Bekanntwerden der zeitlichen Verzögerung des Regionalplanverfahrens Reinsdorf/Gem. Reinsdorf, Fl. 1810 1 3,3 200 11.05.2016 08.12.2016 Aufhebung im Ergebnis einer erneuten Einzelfallprüfung und Ermessensausübung Zwickau/Gem. Mosel, Fl. 488/3, 491/1 2 3,3 212 17.03.2016 09.03.2018 25.05.2018 Bekanntwerden der zeitlichen Verzögerung des Regionalplanverfahrens Crimmitschau/Gem. Gösau, Fl. 88 1 3,0 200 02.03.2016 05.03.2018 25.05.2018 Bekanntwerden der zeitlichen Verzögerung des Regionalplanverfahrens 2018-09-27T09:00:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes