STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtäges Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/223-2018 ß [resden, September 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14533 Thema: Vermietung von Liegenschaften der Universität Leipzig an pri vatwirtschaftliche Unternehmen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetpräsenz der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig ist ein Immobilienexpose abrufbar, welches ein „Ladenlokal auf dem Universitätscampus Augustusplatz" anbietet. Standort sei die Universi tätsstraße in Leipzig und durch die Lage auf dem Campus der Universi tät Leipzig sei die „Gewerbeeinheit" prima zu erreichen. Überhaupt er fahre das gesamte Areal durch die ständige Nutzung durch Studierende, Mitarbeiter*innen der Universität und andere Passanten eine hohe Fre quenz. Zweifelsohne eine attraktive Lage für gewerbliche Mieter*innen. Ansprechpartner*in ist demnach die Universität Leipzig (Zentrale Dienste - Gruppe Liegenschaften). Link: https://www.leipzig.ihk.de/unternehmen /geschaeftsfelder/standortpolitik/gewerbe-immobilien-service /gewerbe-immobilie/leipzig-universitaetsstrasse/" m Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilte Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche, zu den Liegenschaften der Universität Leipzig gehörende, Räume/Einheiten, werden an hochschulexterne Per sonen oder Unternehmen zu je welchen vertraglich festgelegten Mieten vermietet? (Bitte aufschlüsseln nach Standort/Adresse, Mieter bzw. Un ternehmen, Größe der vermieteten Einheit, Vertragsbeginn und monat liche Mieteinnahmen und Empfänger*in der Mieteinnahmen) Frage 2: Welche Fläche nehmen diese vermieteten bzw. zur Vermietung ausgeschriebenen Räumlichkeiten jeweils einzeln und insgesamt ein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Staatsminlsterium für Wissenschaft und Kunst WigardstralJe 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfas sung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationeile Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Der Auskunftserteilung steht dieses Recht hier entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht auf informationeile Selbstbestim mung zu berücksichtigen. Da insbesondere die Angabe des Namens der Mieter bzw. der Unternehmen personen bezogene Daten darstellen und auch die Angalse der genauen Adresse (Straße und Hausnummer) Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ermöglichen würde, kann daher keine detaillierte Aufschlüsselung nach den gefragten Kriterien erfolgen. In der unten stehenden Tabelle findet sich eine aggregierte Übersicht. Insgesamt werden 23 zu den Liegenschaften der Universität Leipzig gehörende Räume/Einheiten an hochschul externe Personen oder Unternehmen vermietet. Standort Gesamtgröße der vermieteten Ein heiten in m^ Gesamthöhe der monatli chen Mietein nahmen in € Zelträume des Vertragsbe ginns Goethestraße, Leipzig 2484 7.180 01.01.1998 bis 01.06.2017 Ritterstraße, Leipzig 991 13.324 01.08.1996 bis 01.08.2015 Universitätsstraße, Leipzig 135 2.830 01.04.2009 bis 01.10.2018 Amo-Bruchardt- Straße, Leipzig 227 1.276 01.01.1967 bis 15.06.2018 Gesamt 3.837 24.610 - Empfänger der Mieteinnahmen ist immer die Universität Leipzig. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden durch die Universität Leipzig Räumlich keiten an hochschulexterne Personen oder privatwirtschaftliche Unternehmen vermietet? Grundlage für die Vermietung an hochschulexterne Personen ist der Vergleich zwischen der Universität Leipzig und dem Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2000 über die zwischen den Beteiligten strittigen Zuordnungsfragen von Liegenschaften. Er legitimiert die Uni versität, die ihr zugeordneten Liegenschaften zu verwalten, zu nutzen und zu verwerten sowie Erträge zu erzielen, die dem Vermögen der Universität Leipzig zuerkannt wurden. Darüber hinaus gibt es nach Auskunft der Universität Leipzig die Vorschrift der Stadt Leipzig, dass Läden im Erdgeschoss der Innenstadt an Gewerbemieter vermietet werden müssen. Dies soll zur Belebung des Stadtzentrums und zu einem einheitlichen Stadtbild beitragen (Bebauungsplan Zentrum Leipzig). Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Frage 4: Wie werden die Mieteinnahmen verwendet und wie profitieren die Studie renden und Beschäftigten der Universität davon? Bislang galten die Festlegungen des Vergleichs zwischen der Universität Leipzig und dem Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2000 über die zwischen den Beteiligten strittigen Zuordnungsfragen von Liegenschaften als Richtschnur für die Bewirtschaftung des Kör perschaftsvermögens. Dies soll künftig durch die interne Richtlinie der Universität zum Körperschaftsvermögen abgelöst werden. Der Entwurf trifft folgende Regelung: „Das Körperschaftsvermögen ist zur Entwicklung der Universität Leipzig, zur Pflege der Wissenschaften, für Zwecke der Forschung und Lehre sowie der Verwaltung der Körperschaft einzusetzen. Dabei sind Zwecke, die vom Landeszuschuss gedeckt werden, ausgenommen. Die Universität Leipzig bewirtschaftet das Körperschaftsvermögen unter Beachtung der Grundsätze der Sächsischen Haus haltsordnung in der jeweils gültigen Fassung selbständig. (...) Einnahmen des Körper schaftshaushaltes sind Erträge aus dem Körperschaftsvermögen sowie Zuwendungen Dritter in Form von Spenden, Stiftungen, Überlassungen, Schenkungen, Erbschaften o.ä. Je nach Herkunft und Widmung sind Mittel zweckgebunden nachzuweisen und zu verwenden. Das immobile Körperschaftsvermögen ist nicht veräußerbar." Der Beschluss der Richtlinie ist für Ende 2018 vorgesehen. Frage 5: Welche Gründe bewogen die Universtität Leipzig dazu, die als sog. „Leibnizladen " bekannte Räumlichkeit, vermieten zu wollen und bestünde grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Hochschulleitung diesen Raum den Studierenden unentgeltlich zu freien Verfügung/Nutzung überließe? Nach Auskunft der Universität Leipzig liegt die externe Vermietung des Leibnizladens ursprünglich darin begründet, dass die Einheit zum Körperschaftsvermögen gehört und damit die unter Frage 3 genannten Regelungen greifen. Die zuständige Verwaltungsein heit der Universität hat den Leibnizladen gemäß Rektoratsbeschluss deshalb an einen externen Nutzer vermietet. Auch zuvor gab es keine studentische Nutzung dieser Ein heit; der Universitätshop stellte ebenfalls eine „kommerzielle Nutzung" dar. Der neue Mietvertrag wurde bereits abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-09-28T09:09:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes