STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14536 Thema: „Zeitzeugenvortrag" beim neonazistischen Kampfsportturnier „TIWAZ" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Im Internet unter https://nswuerttemberg.wordpress.com/2018/06/10/ tiwazkampfsportveranstaltung-in-sachsen/ schreiben mutmaßliche Teilnehmer des neonazistischen Kampfsportturniers ,So sprach ein Zeitzeuge zu Beginn der Veranstaltung und hob die sportliche Ertüchtigung als wichtigen Teil der deutschen Kultur hervor.`. Auch das antifaschistische Rechercheportal ,Runter von der Matte' schreibt unter https://runteNondermatte.noblogs.org/das-extrem-rechte-kampfsport turnier-tiwaz-kampf-der-freien-maenner/: ,Das Turnier beinhaltete 15 Kampfpaarungen und den Vortrag eines Zeitzeugen, der über seine Erfahrungen mit Boxsport im Nationalsozialismus referiert haben soll.`." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Durchführung eines „Zeitzeugen" -Vortrages im Rahmen des neonazistischen Kampfsportturniers „TIWAZ" in Bezug auf den „Zeitzeugen" sowie das Thema des Vortrages? Als „Zeitzeuge" trat ein ehemaliger Waffen -SS-Angehöriger auf, der einer Veranstaltungsankündigung zufolge „selbst jahrzehntelang im Boxring aktiv" war. In seinem Vortrag referierte er über die deutschen Boxsportlegenden Max Schmeling und Gustav Eder. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3431 Dresden, 28. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Der Fragesteller begehrt darüber hinaus Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Mitzfrauddlichen Grtißen Pr f. r. Roland Veiller Freistaat SAC]-] SEN Seite 2 von 2 2018-09-28T09:04:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes