SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/14548 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Schwimmunterricht an weiterführenden Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: An welchen weiterführenden Schulen wurde in den vergangenen 5 Schuljahren ein Schwimmunterricht durchgeführt? Der Lernbereich Schwimmen ist nur in der Grundschule und in den Förderschulen verpflichtender Bestandteil des Lehrplanes Sport und somit verbindlich zu unterrichten. Aufbauend auf den in den Grund- und Förderschulen vermittelten ersten Komplex der Schwimmausbildung kann in den weiterführenden Schulen der zweite Komplex unterrichtet werden. Im Fachlehrplan Sport der Sekundarstufe I und II wird Schwimmen thematisch als ein Lernbereich Typ 1 angeboten . ln den Klassen 5 bis 9 der Oberschulen sind aus den vorgegebenen sieben Lernbereichen des Typs 1 fünf, in der Klassenstufe 10 sind vier Lernbereiche zu planen. Für die Gymnasien gilt: ln den Klassenstufen 5 bis 7 sind sechs Lernbereiche, für die Klassenstufen 8 bis 12 sind vier Lernbereiche zu planen. Über die Zusammenstellung der Lernbereiche entscheiden die Schulen, hier die Fachkonferenz Sport, eigenverantwortlich und in Abstimmung mit den Schulträgern entsprechend der Lehrplanvorgaben. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus macht diesbezüglich keine weiteren Vorgaben und führt auch keine Erhebungen durch. Die weiterführenden Schulen unterliegen keiner allgemeinen Berichtspflicht oder statistischen Erfassungspflicht bezüglich der Umsetzung der Lehrpläne Sport hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten. Eine umfassende und vollständige Aussage im Sinne der Fragestellung wäre nur durch eine Abfrage und Auswertung bei allen 840 weiterführenden Schu- Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/66 Dresden.b . September 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ljSACHsEN len in öffentlicher und freier Trägerschaft in Sachsen zu realisieren. Eine entsprechende Abfrage müsste erstellt, den Schulen via Schulportal zugeleitet und dort verarbeitet werden. Dies umfasst die auf alle einzelnen Klassen bezogene Auswertung der Klassenbücher der letzten fünf Jahre. Die entsprechenden Daten wären durch den Schulleiter sowie ggf. weitere Bedienstete zusammenzustellen und weiterzuleiten. Geht man von einem minimal zu veranschlagenden Zeitaufwand von ca. 30 Minuten je Schule für diese Tätigkeiten aus, ergäbe sich ein Aufwand von ca. 420 Stunden. Eine Beantwortung der Frage wäre somit auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig aufwändig, weshalb davon abgesehen wird . Mit freund Ii en Grüßen iw11 Seite 2 von 2 2018-09-19T11:17:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes