STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14561 Thema: Auswertung von Datenträgern von Geflüchteten durch Ausländerbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nicht nur das BAMF, sondern auch die Ausländerbehörde darf die mobilen Datenträger von Personen nach Paragraph 48 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz seit dem 27. Juli 2015 auslesen und auswerten, um deren Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen — und so abzuschätzen , ob die Person abgeschoben werden kann." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft haben die sächsischen Ausländerbehörden (inklusive ZAB) seit dem 27. Juli 2015 Personen dazu aufgefordert, Datenträger vorzulegen , auszuhändigen und zu überlassen, die für die Feststellung ihrer Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können? (Bitte aufschlüsseln nach Ausländerbehörde und Zahlen für die einzelnen Jahre 2015 bis 2018) Frage 2: In wie vielen Fällen und von wem wurden Datenträger mit welchem Ergebnis ausgewertet? Frage 3: Welche Art von Datenträgern wurde ausgewertet? (bitte aufschlüsseln nach Mobiltelefonen, Pads, Laptops, USB-Sticks, etc.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/225-2018/64198 Dresden, 1. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Weder in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) noch bei den unteren Ausländerbehörden werden Statistiken über die Anzahl von Anordnungen auf der Grundlage von § 48 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz zur Vorlage, Aushändigung und Überlassung von Datenträgern geführt. Auch über die Anzahl ausgewerteter Datenträger sowie über mögliche Ergebnisse der Auswertung von Datenträgern liegen keine statistischen Erhebungen vor. Von einer weiteren Beantwortung der Frage wird seitens der Staatsregierung abgesehen . Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Säch- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur Beantwortung der Frage müssten allein in der ZAB alle 212.000 aktuell dort geführten Akten einzeln händisch ausgewertet werden. Eine derartige Auswertung würde einen Sachbearbeiter durchschnittlich eine Stunde pro Akte binden. Bei einer 40- Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter 5.300 Wochen mit dieser Auswertung beschäftigt . Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts von einer umfassenden Beantwortung aufgrund der Unverhältnismäßigkeit und der Unzumutbarkeit abgesehen. Frage 4: Wurden Datenträger ausgewertet, zu denen die Besitzerinnen/Eigentümerinnen keine Zugangsdaten zur Verfügung stellten? Wenn ja, wie oft? Ungeachtet der Tatsache, dass keine statistischen Daten zur Auswertung von Datenträgern vorliegen, wurden von den sächsischen Ausländerbehörden keine Fälle angezeigt , in denen die Zugangsdaten zu Datenträgern nicht zur Verfügung gestellt wurden. Im Übrigen wird auf den zweiten Teil der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 bis 3 verwiesen. Mirfreuhdlichefi Grüßen Prbf. IDr2RolandWöller. Seite 2 von 2 2018-10-01T09:26:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes