STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14562 Thema: Beratung und Information in Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Angebote der Beratung über asyl(verfahrens)rechtliche Belange gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen und welche Qualifikationsanforderungen gibt es an die Beratenden? (bitte aufschlüsseln je Standort, beratender Stelle, z.B. Landesdirektion, Betreiber, NGO sowie Turnus und Dauer der Sprechstunden) Innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) finden durch das Personal der jeweiligen Betreiber sowie durch die Nichtregierungsorganisationen keine asyl(verfahrens)rechtlichen Beratungen statt. Eine Rechtsberatung findet auch durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) nicht statt. In jeder EAE finden jedoch wöchentlich Sprechstunden durch die Mitarbeiter der LDS statt. In diesen Sprechstunden können individuelle Fragen der Asylbewerber zu Themen wie „Termine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", „landesinterne Verteilung" oder „freiwillige Rückreise" bearbeitet werden. Die Mitarbeiter der LDS rekrutieren sich aus dem Bereich der „allgemeinen Verwaltung" und erhalten regelmäßig die Möglichkeit, sich in asylrechtlichen Themengebieten weiterzubilden. Zusätzlich werden Asylsuchende derzeit durch die zum 1. August 2018 neu eingeführte Verfahrensberatung beim BAMF am gemeinsamen Behördenstandort Bremer Straße in Dresden umfassend und frühzeitig über das Asylverfahren und ihre Mitwirkungspflichten informiert. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/224 Dresden, 1. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VIMSTER1UM DES INNERN Frage 2: Wie wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Zustellung von amtlicher Post (zum Beispiel des BAMF) organisiert, wie wird die Aushändigung der Post dokumentiert und das fristgemäße Antworten auf amtliche Post sicher gestellt? Die jeweiligen Betreiber der EAE übernehmen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen die Übergabe von Post an die untergebrachten Personen. Die Postausgabe ist an den Erfordernissen der Erfüllung der Vorschriften des § 10 Asylgesetzes sowie des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrensund des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen ausgerichtet. In Einzelfällen erfolgt eine Ausgabe bzw. Zustellung von Sendungen, insbesondere der Bescheide des BAMF, auch durch die Mitarbeiter der LDS. Die Sicherstellung einer fristgemäßen Antwort auf amtliche Schreiben obliegt dem jeweiligen Adressaten. Frage 3: Welche konkreten Informationen über den Ablauf des Asylverfahrens, Fragen der medizinischen Versorgung, sowie über externe Beratungsinstanzen werden den in den EA untergebrachten Geflüchteten in welcher Form und durch wen übermittelt ? Welche konkreten Informationspflichten bzw. -rechte stehen den Mitarbeitenden des/der Betreiber/in der EA zu? Im Rahmen der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Sprechstunden wird bei Bedarf der allgemeine Ablauf des Verfahrens erörtert. Im Rahmen der Erstregistrierungen wird den Asylbewerbern ein Merkblatt ausgehändigt, das unter anderem einen kurzen Abriss zu den Themen „Wohnen", „Grundleistungen", „Hilfen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge", „besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche" und „Rechte schutzbedürftiger Personen" enthält. Weiterhin stehen die Mitarbeiter der jeweiligen Betreiber innerhalb der EAE als ständige Ansprechpartner zur Verfügung und vermitteln im Bedarfsfall die Bewohner auch an externe Beratungsstellen. Frage 4: In welcher Form wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen über Grundrechte (zum Beispiel auf sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit etc.) informiert und inwiefern werden zu diesem Zweck für alle Bewohner *innen sichtbare Aushänge in den Aufenthalts- und Freizeiträumen und an für Aushängen vorgesehen Orten wie Informationstafeln erlaubt? Im Rahmen der Erstorientierungskurse werden die Bewohner unter anderem zu folgenden Themengebieten informiert: - Gesundheit/medizinische Versorgung, - Sitten und Gebräuche in Deutschland/lokale Besonderheiten, - Sprechen über sich und andere Personen/soziale Kontakte, - Werte und Zusammenleben. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Zudem besteht die Möglichkeit, dass kooperierende Vereine nach Abstimmung an ausgewählten Stellen innerhalb der EAE zum Beispiel Informationsplakate anbringen können . Allgemeine Informationen sind in Form von Aushängen verschiedenster Art vorhanden . freindlichenßrüßen P of(Dr. Roland VV.ör-Iler Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-10-01T09:25:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes