STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14564 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat August 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3434 Dresden, 1. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat August 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher, Redner 03.08.2018 Delitzsch Partei „Der Dritte mind. 3 Infostand und Unter- Weg", Stützpunkt schriftensammlung zur Mittelland Europawahl 04.08.2018 Dresden Identitäre Bewe- ca. 20 zwei Kundgebungen gung (IB) Sachsen „Europa Nostra" mit anschließender Banneraktion 04.08.2018 Plauen Partei „Der Dritte mind. 25 Interne Veranstaltung, Weg", Gebietsver- Rechenschaftsbericht band Mitte und Wahl des neuen Vorstandes des Gebietsverbandes Mitte, Redner: Matthias Fischer, Tony Gentsch 06.08.2018 Dresden Rechtsextremisten ca. 10 Info -Tisch „Meinungsfreiheit " 06.08.2018 Riesa Nationaldemokra- ca. 5 sog. Streifengang im tische Partei Rahmen der NPD- Deutschlands Kampagne „Schafft (NPD) - Schutzzonen" Kreisverband (KV) Meißen 11./12.08. Pirna IB Aufkleberaktion 2018 16.08.2018 Dresden NPD - KV Dres- ca. 5 sog. Streifengänge im den, Junge Natio- Rahmen der NPDnalisten (JN) Kampagne „Schafft Schutzzonen" Seite 3 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 18.08.2018 Chemnitz Rechtsextremisten ca. 120 Kundgebung „Deutsch und stolz drauf", Redner: Stefan Hartung 20.08.2018 Dresden Rechtsextremisten ca. 12 Info -Tisch „Meinungsfreiheit " 23.08.2018 Dresden IB mind. 6 Banneraktion „entführt — eingesperrt — vergewaltigt Wo bleibt euer Aufschrei ?" 24.08.2018 Vogtland Rechtsextremisten * Liederabend mit „Freilich Frei" (Freistaat Sachsen ) 24.08.2018 Torgau Rechtsextremisten ca. 210 rechtsextremistisches OT Stau- Konzert, angekündigte pitz rechtsextremistische Bands: „Fortress" (Australien ), „Heiliger Krieg" (Baden-Württemberg), „Squadron" (Großbritannien ) 25.08.2018 Dresden IB ca. 350 Versammlung „Europa Nostra — Identität verteidigen — Heimat bewahren ", Redner: Martin Sellner, Daniel Fiß, Luca Kerbl, Patrick Lenart, Auftritt von Melanie Schmitz, Chris Ares und „Komplott" 25.08.2018 Bad JN 10 - 15 „Sächsisch -Böhmischer Schandau Kulturtag" und Umgebung 26.08.2018 Chemnitz Rechtsextremisten * Demonstration mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 800) Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 27.08.2018 Chemnitz Rechtsextremisten * Demonstration „Sicherheit für Chemnitz" mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 6.000), Redner: Martin Kohlmann, Robert Andres 28.08.- Dresden Rechtsextremisten bis zu 80 Kundgebung/Mahn- 04.09.2018 (am 1. Tag) wache „Innere Sicherheit — schützt unsere Familien !" 29.08.2018 Chemnitz NPD ca. 5 Aktion im Rahmen der Kampagne „Schafft Schutzzonen" 30.08.2018 Chemnitz Rechtsextremisten * Demonstration „Sicherheit für Chemnitz" mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 1.000), Redner: Martin Kohlmann 31.08.2018 Dresden NPD ca. 5 Infostand zur Kampagne „Schafft Schutzzonen" 35. KW Plauen Partei „Der Dritte 8 Aktion „Nationale Streife" Weg", Stützpunkt Vogtland * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 5 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat August 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteili- Anzahl der gung/Funktion, ggf. Bands, rechtsextre- Liedermacher, Redner mistischen Teilnehmer 06.08.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten mind. 8 an einer PEGIDA-Demonstration, Redner: Daniel Fiß (IB) 11.08.2018 Borna OT Auftritt der rechtsextremistischen * Neukirch Band Prolligans bei einem „Oi- Konzert" 20.08.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration, Redner : Alexander Kleine (IB) 29.08.2018 Plauen Teilnahme von Rechtsextremisten (Vertreter der Partei der III. Weg) an der AfD-Kundgebung „Sicherheit ist alternativlos" in Plauen * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat August 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. it fre'undlichtn Grüßen 4 rof. Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 2018-10-01T09:50:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes